Wahl in Sachsen-Anhalt: Vierzig Millionen Euro für den Glauben?

Das Wahlprogramm der AfD – zwischen Unterstützung christlicher Fundamentalist*innen und christenfeindlicher Propaganda?

Die AfD will den großen Kirchen ans Geld. Das ist bekannt. Weniger bekannt ist, was sie mit dem Geld vor hat und wie viel Religion in ihrem Regierungsprogramm steckt. Doch auch konservative Christ*innen sollten einem Änderungsantrag Beachtung schenken, der sich ausdrücklich gegen das Christentum richtete. Und schließlich wurde die ursprünglich im Entwurf des Regierungsprogramms enthaltene Passage zur Förderung kleiner Gemeinden, darunter insbesondere Freikirchen, Baptistengemeinden und orthodoxen Kirchen gestrichen.

„Christentum fördern, nicht nur zwei Kirchen!“

Es gibt in dem Programm, mit dem die AfD Sachsen-Anhalt am 6. September regieren will, ein Kapitel, dessen Überschrift man zweimal lesen muss. Sie lautet: „Christentum fördern, nicht nur zwei Kirchen!“

Darunter steht, was mit den sogenannten Staatsleistungen geschehen soll. Das sind gut vierzig Millionen Euro, die das Land jedes Jahr an die evangelischen Landeskirchen und an die katholische Kirche überweist. Kein Kirchgeld, kein Mitgliedsbeitrag – Steuergeld, von allen bezahlt, auch von den vier Fünfteln der Sachsen-Anhaltiner*innen, die keiner Kirche angehören.

Der Grund liegt weit zurück: 1803 wurden große Teile kirchlichen Vermögens säkularisiert. Daraus und aus weiteren historischen Rechtstiteln entstanden staatliche Leistungsverpflichtungen. Sie sollten jedoch nicht ewig fortbestehen: Seit 1919 schreibt die Verfassung ihre Ablösung vor – umgesetzt wurde sie bis heute nicht.

Die AfD will diese vierzig Millionen nicht abschaffen. Sie will sie umverteilen. Künftig sollen sie „allen christlichen Kirchen“ zufließen, aufgeteilt nach Mitgliederzahl – also auch Baptisten, Pfingstgemeinden, freien evangelischen Gemeinden, die bisher nichts davon bekommen. Das Geld soll für Pfarrer und Kirchengebäude verwendet werden (Regierungsprogramm, Kapitel III.18, Seite 66 f.).

Wer erwartet hat, dass eine Partei, die den Kirchen gern Privilegien vorwirft, das Geld einfach im Landeshaushalt behalten will, findet das an dieser Stelle nicht. Es bleibt beim Geld für Kirchen und christliche Gemeinden. Es bekommen nur andere Kirchen.

Was sonst noch im Programm steht – und christlich-fundamentalistischen Kreisen zunächst gefallen könnte…

Das ist kein Einzelfall. Für die Dörfer verspricht das Programm: „In unseren Dörfern soll Religion, Brauchtum und (echte) Kultur gefördert werden“ (Kapitel XII.8, Seite 192 f.). Staatlich geförderte Religion steht damit ausdrücklich als Ziel im Programm.

Auch bei den Themen, über die im Wahlkampf mehr gesprochen wird, ist der Ton wiederzuerkennen, den man aus konservativen und christlich-fundamentalistischen christlichen Kreisen kennt:

Der Schwangerschaftsabbruch soll im Strafgesetzbuch bleiben. Bemühungen im Bund, das zu ändern, will die AfD über den Bundesrat blockieren. In der Beratungsstelle soll eine Frau, die über einen Abbruch nachdenkt, künftig einen Ultraschall vom Ungeborenen erhalten (Kapitel I.3 bis I.6, Seite 12 ff.). Diese Forderung stammt aus dem Ideenpool der amerikanischen Abtreibungsgegner und wird in Deutschland seit Jahren von christlichen Lebensschutzgruppen vertreten.

Und die Schulpflicht soll fallen. An ihrer Stelle sollen Eltern ihre Kinder zu Hause unterrichten dürfen mit halbjährlichen Prüfungen (Kapitel IV.26, Seite 84 f.). Das ist eine alte Forderung. Allerdings eine, die in Deutschland seit Jahrzehnten fast ausschließlich von streng ‚bibeltreuen‘ Familien erhoben wird, die ihre Kinder aus dem staatlichen Unterricht herausholen wollen.

Auch das könnte christlich-fundamentalistischen Kreisen gefallen: Gegen die Landeskirchen richtet sich in der Präambel der Vorwurf, sie hätten sich „vielfach vom christlichen Auftrag entfernt„, predigten nicht mehr die Ehe aus Mann und Frau und Kindern als „normative Normalität“ und seien „vor allem gesellschaftspolitisch aktiv“ (Seite 6).

Nicht weniger Religion in der Politik – aber eine andere

Der Vorwurf der AfD lautet also offensichtlich nicht, die Kirchen mischten sich in die Politik ein. Der Vorwurf lautet, sie mischten sich falsch ein. Die AfD will nicht weniger Religion in der Politik – sie will andere Religion in der Politik.

Hans-Thomas Tillschneider, der als Urheber der Kirchenpolitik im Landesverband gilt, erklärt öffentlich, die AfD sei „mit Abstand die christlichste Partei Deutschlands“ und begründet es nicht mit dem Glauben der Mitglieder*innen (im Volkshandbuch des Landtags, in dem Abgeordnete ihre Konfession angeben können, findet sich in der AfD-Fraktion genau eine Angabe „evangelisch“), sondern mit den politischen Positionen in Sachen Lebensschutz, Ehe und Familie und Kampf gegen die „Gender-Ideologie“ (Interview mit dem katholisch-konservativen Portal Corrigenda, August 2026).

Statt sofortigem Stopp der Staatsleistungen an Kirchen: Umverteilung bei gleichem Volumen

Bemerkenswert ist, welche Änderungen sich vor Veröffentlichung des Wahlprogramms durch Änderungsanträge auf dem AfD-Parteitag noch ergeben haben.

So fand sich im Entwurf des Regierungsprogramms noch die Ankündigung: „Staatsleistungen sofort einstellen!“ Gemeint waren hier die bereits erwähnten Staatsleistungen an die christlichen Kirchen, die laut dem Entwurf „ohne weitere Kompensation“ eingestellt werden sollten. Man werde „alles dafür tun, den Kirchen nicht mehr mit absurder Begründung Jahr für Jahr über 40 Millionen Euro in den Rachen zu werfen.“

Die schließlich beschlossene Fassung weicht von dieser Ankündigung wie bereits erwähnt deutlich ab: Statt Abschaffung ohne Kompensation nun also Umverteilung bei gleichbleibendem Gesamtvolumen…

Doch keine Förderung kleiner Gemeinden und Freikirchen: „Wir sind keine christliche Partei. Wir sind eine deutsche Partei…“

Konservative Christ*innen mögen sich vielleicht von einer im ursprünglichen Programmentwurf angekündigten Förderung kleiner Gemeinden und ausdrücklich genannter Freikirchen, Baptistengemeinden und orthodoxen Kirchen angesprochen gefühlt haben. Doch diese Passage schaffte es nicht in das endgültige Programm.

Ursprünglich fand sich in der bereits erwähnten Passage „Christentum fördern“ (im Entwurf noch mit dem Zusatz „kleine Kirchen fördern„) die Ankündigung, dass christliche Gemeinden außerhalb der „großen Kirchen„, in denen sich „eine wahre Renaissance des Christentums“ abspiele, gefördert werden sollen:

„Wir werden Instrumente entwickeln, um diese kleinen Kirchen zu fördern. In Freikirchen, Baptistengemeinden und orthodoxen Kirchen wird ein authentischer und vitaler Glaube praktiziert, der die kulturelle Wende, die wir anstreben, vielfältig unterstützt.“

Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen erklärte daraufhin, sie wehre sich gegen den Versuch, über angeblich gleiche Überzeugungen eine Schnittmenge herzustellen. Geld mit politischen Erwartungen wolle man nicht. Der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden, der Dachverband der Baptisten, formulierte knapp, rechtsextreme Parteien seien für Christen nicht wählbar.

Ein Änderungsantrag von Michael Kremer, Mitglied des AfD-Kreisverbands Magdeburg, unter der Überschrift „Religion ist Privatsache – Trennung Kirche & Staat – Kultur & Brauchtum fördern!“ (hier unter Ziffer RP-36) richtete sich explizit gegen diese Passage im Regierungsprogramm:

Statt Förderung des Christentums forderte der Antrag eine stärkere Pflege der „kulturellen Brauchtumsfeste unserer Ahnen“. Dazu zählten unter anderem Ostara-, Mittsommer- und Julfeiern, die Herbst-Tagundnachtgleiche sowie die Weih- und Rauhnächte. Mindestens die Sommer- und die Wintersonnenwende sollten gesetzliche Feiertage werden. Um die Zahl der arbeitsfreien Tage nicht zu erhöhen, schlug der Antrag vor, im Gegenzug zwei „überflüssige christliche Feiertage“ zu streichen.

Die Antragsbegründung dürfte eigentlich auch radikalsten christlichen Fundamentalist*innen vor Augen führen, welche Kräfte in der AfD wirken:

So beruft sich die Begründung ausdrücklich auf den Ehrenvorsitzenden der AfD, Alexander Gauland, als „Kronzeugen“. Gauland habe bereits öffentlich festgestellt, dass die AfD keine christliche Partei sei. Die AfD verteidige nicht das Christentum, „sondern das traditionelle Lebensgefühl in Deutschland, das traditionelle Heimatgefühl„. Auch im AfD-Grundsatzprogramm befände sich keine Bezugnahme auf das christliche Menschenbild.

Weiter heißt es in der Antragsbegründung:

„Jeder AfD-Vertreter würde sich schwer tun, eine Unterstützung des Christentums trotz des inhaltlichen Gegensatzes zwischen Christentum und AFD zu erklären.

Die AFD steht nicht für die folgenden Kernelemente des Christentums:

  • Feindesliebe
  • Schuldkult
  • andere-Wange-hinhalten,
  • „alle Menschen sind gleich“
  • Frauen haben in der Gemeinde zu schweigen und dem Manne zu gehorchen (1Kor.14,34)
  • Heiden sind auszurotten (Jesaja 34)
  • Naturverachtung
  • Hass auf Reiche
  • Hass auf die eigene Familie (LK 14,26)
  • Stolz = Sünde.
  • Universalismus / Globalisierung“

Bereits die „klügsten Geistesgrößen unseres Volkes“ hätten sich gegen das Christentum gestellt.  Eine ausführliche Analyse des Antrags (und des Regierungsprogramms im Übrigen) findet sich in dem Blog des Forschungs- und Dokumentationsprojekt „Geschichte statt Mythen„.

Angeblich wurde der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt. Nachvollziehen lässt sich das nicht. Ein Wortprotokoll oder eine Videoaufzeichnung der betreffenden Parteitagsdebatte konnten wir bisher jedenfalls nicht finden.

Entsprechendes gilt für einen weiteren Änderungsantrag (hier unter RP-37) des Hallenser AfD-Stadtrats Udo Nistripke. Er strich sowohl das Lob eines „authentischen und vitalen“ Glaubens in Freikirchen als auch die Ankündigung spezieller Förderinstrumente für diese und ersetzte beides durch die Forderung nach finanzieller Unabhängigkeit der Kirchen. Eine veröffentlichte Begründung enthielt der Antrag nicht.

Was daraus folgt

Das AfD-Regierungsprogramm enthält eine umfangreiche Religionspolitik, verspricht Kirchen Steuergeld, und übernimmt bei Abtreibung, Schulpflicht und Sexualkunde die Forderungen christlich-konservativer Bewegungen fast eins zu eins. Wer in einem der am stärksten säkular und konfessionslos geprägten Bundesländer weniger Religion im Staat will, dürfte in diesem Programm nicht fündig werden.

Doch auch konservative Christ*innen, die meinen, ihre religiösen Vorstellungen im Wahlprogramm der AfD zu finden, sollten genau hinsehen: Denn offenkundig geht es der AfD nicht um vermeintlich „christliche Werte“ sondern populistische Kulturkampfrhetorik. Was weite Teile der AfD wirklich vom Christentum halten, scheint der erwähnte Änderungsantrag zum Wahlprogramm und das „Zurückrudern“ bei der zunächst geforderten Förderung und Anerkennung kleiner christlicher Gemeinden und Freikirchen wohl deutlich treffender zusammenzufassen.

Erneut „Kinderfest“ von AfD-nahem Prediger Markus Rapp in Berlin

Bezirksamt Lichtenberg lässt Fragen unbeantwortet

(Quelle Titelbild: Neues Leben). Wie berichtet, hat die evangelikale Berliner Gemeinde „Neues Leben – Evangelische Freikirche e. V.“ vergangenen Monat mit „Kids Club“ ein neues Konzept gestartet. Nun findet das „Fest“ am morgigen Sonntag (06.09.) zum zweiten Mal statt. Ein weiterer Termin ist für den 03.10. geplant.

Bereits am 08.08.2026 fand der „Kids Club“ (mit Hüpfburg und Popcorn…) im Quartierspark am Warnitzer Bogen in Berlin Hohenschönhausen statt. Das für Besuchende vielleicht zunächst harmlos erscheinende Kinderfest dient einem einzigen Zweck: Kinder und deren Eltern zu missionieren. Und was ebenfalls wenigen bekannt sein dürfte: Der Gemeindeleiter Markus Rapp ist in christlich-fundamentalistischen Kreisen bis ins Ausland gut vernetzt und wirbt offen für die AfD.

Für die morgige Veranstaltung ruft Rapp die Gemeindemitglieder*innen zur Unterstützung auf. „JEDER“ werde gebraucht „an Board der Gemeinde Arche – Gottes Rettungsschiff!„. Geboten würden vielfältige Programme, zwei Kindergottesdienste und „Beziehungsaufbau„…

FundiWatch fragte beim Bezirksamt Lichtenberg nach, ob für die Veranstaltung eine Sondernutzungserlaubnis oder Versammlungsanmeldung vorliegt und ob bzw. was die Ordnungsbehörden zum Schutz von Kindern vor Indoktrination und Überwältigung veranlassen werden.

Das Bezirksamt teilte mit, eine Sondernutzungserlaubnis für die Veranstaltung läge nicht vor, eine Versammlung sei ebenfalls vom Bezirksamt „bisher nicht genehmigt“ worden. Auf unsere weiteren Nachfragen, was das Bezirksamt als Ordnungsbehörde zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung zu tun gedenkt, erhielten wir bisher trotz mehrfacher Nachfragen keine Antwort.

ICF Karlsruhe: Evangelikale Jugendhilfe?

Kontext-Wochenzeitung berichtet über Offenen Brief von FundiWatch zur geplanten Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe

(Quelle Titelbild: Instagram, @kontextwz). Wie bereits berichtet, hat die zum „ICF Movement“ gehörende Freikirche ICF Karlsruhe die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Obwohl das ICF (International Christian Fellowship) äußerst umstritten ist, sieht die Verwaltung in Karlsruhe offenbar keine Probleme: In einer äußerst knappen Sitzungsvorlage empfahl sie dem Jugendhilfeausschuss der Anerkennung zuzustimmen. Nun berichtet auch die Kontext-Wochenzeitung über den Vorgang.

Nach Kritik in Offenen Briefen der Linksfraktion Karlsruhe und von FundiWatch wurde der Tagesordnungspunkt vorerst abgesetzt. Entschieden ist damit aber noch nichts. Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses tagt Anfang Oktober. Die von uns in dem Offenen Brief aufgeworfenen Fragen zum Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen wurden trotz Nachfragen bisher weder seitens der Stadtverwaltung noch seitens des ICF Karlsruhe beantwortet. Stattdessen traf sich der Jugendhilfeausschuss Anfang vergangener Woche nun nichtöffentlich – gemeinsam mit Vertretern des ICF Karlsruhe, denen somit Gelegenheit geboten wurde, fern von kritischer Öffentlichkeit für ihr Vorhaben zu werben.

Eine solche kritische Öffentlichkeit scheinen sowohl die Stadtverwaltung als auch das ICF unbedingt meiden zu wollen. Auch gegenüber der Kontext-Wochenzeitung zeigten sich Stadtverwaltung und ICF Karlsruhe nun ähnlich verschlossen.

Gegenüber Kontext teilt die Stadtverwaltung mit, die Kritik von FundiWatch beziehe sich vor allem auf andere ICF-Standorte wie Zürich und München. Dass dies nicht zutrifft, kann in unserem Offenen Brief nachgelesen werden. Zwar geht es dort auch darum, ob sich das ICF Karlsruhe von fragwürdigen und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen widersprechenden Ausrichtungen im ICF Movement tatsächlich abgrenzt. Im wesentlichen bezogen sich unsere Fragen aber auf generelle Fragen zum Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen.  Insbesondere stünde einer Anerkennung entgegen, wenn – wofür einiges zu sprechen scheint – die Jugendarbeit der ICF Karlsruhe überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dient.

Um so überraschender erscheint es, dass die Stadtverwaltung nun auf Kontext-Anfrage selbst aus der Vereinssatzung des ICF Karlsruhe zitiert: Demnach werde der Vereinszweck unter anderem verwirklicht durch die „Verbreitung und Förderung der biblischen Botschaft“, missionarische Veranstaltungen, Gemeindegründung und Gemeindeaufbau, christliche Seelsorge und Schulungen zum christlichen Leben“. All das ist zulässig und von der Glaubensfreiheit gedeckt, spricht allerdings eher gerade gegen das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen als Träger der freien Jugendhilfe. Den Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses wurde die ICF-Satzung nach Informationen von FundiWatch übrigens nicht zur Verfügung gestellt.

Dass die Stadtverwaltung im übrigen auf Fragen – die sie selbst hätte prüfen müssen – nicht eingeht, irritiert. Dass das ICF Karlsruhe auf diese Fragen nicht antworten mag, scheint jedenfalls nicht dafür zu sprechen, dass man mit der eigenen Ausrichtung und Positionierung transparent umzugehen gedenkt.

Erstaunlich ist auch, auf welch große Zurückhaltung über den Fall zu berichten wir bei lokalen Medien gestoßen sind. Es scheint nicht ausgeschlossen, dass die große Verbundenheit, die das ICF Karlsruhe mit der Stadt mittlerweile erreicht hat, dabei eine Rolle spielt. So berichtet Kontext auch ausführlich vom mittlerweile riesigen Charity-Event des ICF „Weihnachten neu erleben„, mit dem das ICF Karlsruhe erhebliche Einnahmen v.a. für seine eigenen Einrichtungen generiert. Bewusst scheint das vielen Besucher*innen des Events nicht zu sein. Jedenfalls bis 2025 hatte der Bürgermeister der Stadt Karlsruhe die Schirmherrschaft für das Event.

Es dürfte jedenfalls noch deutlich mehr öffentliche Aufmerksamkeit bedürfen, um offene Fragen im Interesse des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu klären. Würde das ICF Karlsruhe die Anerkennung erreichen, hätte die Freikirche einen erheblichen Einfluss auf die Kinder- und Jugendarbeit der Region – zumal die Anerkennung für alle Standorte des Vereins in Karlsruhe, Krauchgau, Rhein-Neckar, Ludwigsburg und Südpfalz gelten würde…

Wir bleiben jedenfalls dran!

Vom „großen Plan Gottes“ zur Kindeswohlgefährdung?

Die neue MIZ ist erschienen – Gastbeitrag von Matthias Pöhl von FundiWatch

Bereits in der MIZ 2/24 veröffentlichte Matthias einen Artikel über die bereits damals umstrittene und gerade neu eröffnete Einrichtung für sexuell missbrauchte Minderjährige „Haus SeeNest“ im Allgäu des unter Vorsitz der Predigerin Gaby Wentland stehenden Vereins Mission Freedom.

Der damalige Artikel stand unter dem Titel „Die großen Pläne ‘Gottes’ … sind undurchschaubar“ und endete mit den durchaus deprimierten Zeilen:

„Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: ‘Werden hier sehenden Auges schwerst missbrauchte Minderjährige in die Obhut einer missionarisch ausgerichteten christlich-fundamentalistischen Organisation gegeben?’. Das kann anhand der Fakten wohl nur bejaht werden. Das einzige, das zynischerweise bisher für einen auch öffentlich wahrgenommenen Skandal ‘fehlt’: aus­sagewillige geschädigte Opfer.“

Nur zwei Jahre später scheint es nach dem, was bisher bekannt ist, zumindest Letzteres zu geben: Geschädigte Opfer. In der MIZ 01/26 erschien nun erneut ein Artikel von Matthias zum Haus SeeNest unter dem Titel „Vom ‚großen Plan Gottes‘ zur Kindeswohlgefährdung?“ Dieser Artikel endet mit einem Appell:

„Die großen Pläne Gottes mögen un­durchschaubar sein. Staatliche Kon­trolle und professioneller Kinderschutz dürfen es nicht sein.“

Denn vor einigen Wochen wurden alle sechs Kinder aus der Einrichtung von Mission Freedom in Obhut genommen. Gegen die Heimleitung ein Tätigkeitsverbot erlassen, das gerichtlich bestätigt wurde. Die Vorwürfe wiegen schwer: Kinder sollen beispielsweise im Polizeigriff zu Boden gedrückt, gegen ihren Willen unter die Dusche gestellt worden sein, ein Kind habe in vollurinierter Kleisung seinen Arbeitsdienst verbringen müssen, ein anderes habe einen BH mit Melonen befüllt tragen müssen.

Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die pädagogische Heimleitung und drei Mitarbeiterinnen wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener. Die Gesellschaft „Himmelsstürmer Deutschland gGmbH“, die als 100%-Tochtergesellschaft von Mission Freedom die Einrichtung betrieben hat, ist insolvent, das Heim geschlossen.

Geschäftsführerin Inga Gerckens, die seit über zehn Jahren auch die Schutzhäuser von Mission Freedom im Erwachsenenbereich geleitet hat, soll den Verein nun verlassen. Auf Druck schied Mission Freedom sowohl aus der Diakonie Hamburg als auch aus dem Netzwerkverein Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh) aus. Mietverträge wurden gekündigt, Förderungen eingestellt, Verbandsmitgliedschaften hektisch beendet. Nun war es dann wohl doch ein Skandal zu viel, das eigene Image drohte Schaden zu nehmen. Überraschend kam all das hingegen nicht.

Und Mission Freedom bzw. deren Leiterin Gaby Wentland? Übrigens war Wentland langjähriges Mitglied im Vorstand der Evangelischen Allianz Deutschland (EAD), deren langjähriger Vorsitzender Frank Heinrich (ehem. MdB, CDU) bis heute Vorstandsitzender von ggmh ist. Machen offenbar weiter wie bisher. Weiterhin betreibt Mission Freedom Einrichtungen für erwachsene Frauen in Frankfurt am Main und Hamburg. Gaby Wentland reist weiterhin mit ihren Predigten durch In- und Ausland, in denen sie auch von Dämonen-Befreiungen in ihren Schutzhäusern berichtet. Und ob der Austritt von Mission Freedom aus dem Verein ggmh mehr als eine Image-Rettungs-Kampagne ist, mag zumindest bezweifelt werden können.

Nach einer echten Aufklärung der Vorwürfe auch über eine strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Personen hinaus, schaut es momentan nicht aus. Die Behörden legten sich schnell fest: Mit der religiös-weltanschaulichen Ausrichtung des Vereins hätten die aktuellen Vorkommnisse nichts zu tun. Auf Nachfrage begründen können die Behörden dies hingegen nicht. Die von Gaby Wentland seit mehr als zehn Jahren propagierte Ausrichtung und Arbeitsweise von Mission Freedom und dessen Einrichtungen dürfte einer solchen Einschätzung jedenfalls ebenso entgegen stehen, wie explizit auf das religiöse Bekenntnis abstellende Stellenausschreibungen, nach denen es in der Einrichtung offenbar mehr um „geistliche Gemeinschaft“ als um eine professionelle Arbeitsweise ging. Welchen Einfluss all dies auf die aktuellen Vorkommnisse hat scheint derzeit kaum jemanden zu interessieren.

Was es bräuchte? Unter anderem eine echte Debatte über das Verhältnis professioneller Sozialer Arbeit zu missionarischen diakonischen bzw. caritativen Aktivitäten sowie darüber, wann bei Hinweisen auf eine christlich-fundamentalistische Ausrichtung entsprechender Einrichtungen nicht mehr von einer Gewährleistung des Kindeswohls ausgegangen werden kann. Und ihnen schlichtwegs die Betriebserlaubnis zu versagen wäre.

Bereits den betroffenen Kindern aus dem Haus SeeNest wären wir eine solche Debatte schuldig. Doch in Zeiten klammer Haushaltskassen hat das Vordringen christlich-fundamentalistischer Akteur*innen in den Bereich der Sozialen Arbeit auch noch eine zusätzlich weitreichende Dimension. Eine Debatte darüber sucht man bisher – leider – vergebens.


Chronologie zu Misshandlungsvorwürfen gegen das Haus SeeNest von Mission Freedom

 

Anerkennung der umstrittenen Freikirche ICF Karlsruhe als freier Träger der Jugendhilfe?

Nichtöffentliche Gespräche im „Hinterzimmer“? Transparenz sieht anders aus!

(Quelle Titelbild: icf-karksruhe.de / Youtube). Wie berichtet, hat die umstrittene Freikirche International Christian Fellowship (ICF) an ihrem Standort in Karlsruhe (ICF Karlsruhe e.V.) die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Die Stadtverwaltung empfahl daraufhin in einer äußerst knappen (und unseres Erachtens unvollständigen) Vorlage dem Jugendhilfeausschuss Karlsruhe die Anerkennung.

Die Beschlussfassung wurde nach Kritik zwar vorerst abgesetzt. Offiziell tagt der Jugendhilfeausschuss erst wieder Anfang Oktober. Nun soll allerdings wohl bereits am morgigen Montag (20.07.2026) ein nichtöffentliches Gespräch mit dem ICF Karlsruhe (also quasi „im Hinterzimmer“) geführt werden.

Unsere Bedenken an einer nichtöffentlichen Erörterung der u.a. von FundiWatch aufgeworfenen kritischen Nachfragen zum Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen für das ICF Karlsruhe hatten wir bereits vergangene Woche in einer E-Mail an den Jugendhilfeausschuss formuliert. Am Ende dieses Beitrags werden wir diese Mail nun hier veröffentlichen.

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe: Eröffnung erheblicher Einflussnahmemöglichkeiten auf Jugendhilfe

Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat erhebliche Folgen. So beispielsweise die Beteiligung anerkannter Träger in die Jugendhilfeplanung, Möglichkeiten zur Mitwirkung in Jugendhilfeausschüssen, Anspruch auf partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe uvm. Sprich: Die Anerkennung ist eine maßgebliche Voraussetzung dafür, um auf den gesamten Bereich der Jugendhilfe vor Ort erheblichen Einfluss nehmen zu können.

Was es bedeutet, wenn in diesen Bereichen antipluralistische, queerfeindliche etc. Ideolog*innen ihren Einfluss ausbauen könnten, dürfte offensichtlich sein. Dass entsprechende Vorgehensweisen keinen Einzelfall darstellen, haben wir bereits letztes Jahr in unserer von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderten Handreichung über Vorgehensweisen, Strategien und Netzwerke christlich-fundamentalistischer Akteurskonstellationen in der Sozialen Arbeit dargestellt.

Beim ICF Karlsruhe ergeben sich zudem besonders viele Anhaltspunkte, dass die Jugendarbeit nach ihrem eigenen Selbstverständnis vorrangig der Verbreitung ihres eigenen Glaubensverständnisses dienen soll. Vereinigungen, „die überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dienen“, können hingen nach den Grundsätzen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden (AGOLJB)  nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden.

Weder Stadtverwaltung noch das ICF Karlsruhe gehen auf Fragen zu den Anerkennungsvoraussetzungen ein

Nach Kritik der Linksfraktion und einem Offenen Brief von FundiWatch, in dem wir unsere Bedenken ausführlich darlegten, wurde die ursprünglich bereits für den 19.06.2026 vorgesehenen Beschlussfassung von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Stadtverwaltung teilte FundiWatch gegenüber später mit, man bedanke sich für unsere Hinweise, nehme unsere Anmerkungen „sehr ernst“ und werde die angesprochenen Fragestellungen in die „weitere Prüfung mit aufnehmen“. Zur Klärung der von der Linksfraktion und FundiWatch angesprochenen inhaltlichen Punkte solle ein gemeinsames Gespräch des Jugendhilfeausschusses mit Vertretern des ICF Karlsruhe stattfinden.

Ähnliches teilte uns auf Anfrage auch das ICF Karlsruhe mit. In der Antwortmail heißt es:

„Die im Zusammenhang mit unserem Antrag relevanten Fragen werden im dafür vorgesehenen Verfahren mit der Stadt Karlsruhe und dem Jugendhilfeausschuss erörtert.„

Inhaltlich ging das ICF Karsruhe auf unsere Fragen hingegen nicht ein, auch nicht in einer Stellungnahme an den Jugendhilfeausschuss, auf die das ICF in der Antwort verwies. Auch auf einfach zu beantwortende Fragen, wie bspw. ob ebenso wie im ICF München queere Menschen von Leitungspositionen ausgeschlossen seien, erhielten wir keine Antwort. Das steht in eklatantem Widerspruch zu der Stellungnahme des ICF Karlsruhe an den Jugendhilfeausschuss, in der es heißt, man freue sich „über jede Gelegenheit, unsere Arbeit transparent vorzustellen und Fragen offen zu beantworten„.

Transparenz statt Hinterzimmer!

Entscheidungen und Verhandlungen (auch) von Jugendhilfeausschüssen sind grundsätzlich öffentlich zu führen. Nur in Ausnahmefällen können einzelne Gegenstände nichtöffentlich verhandelt werden. Der Öffentlichkeitsgrundsatz dient insbesondere der demokratischen Kontrolle – und hat gerade auch bei einer so wichtigen Frage wie der Anerkennung als Träger der Jugendhilfe große Bedeutung (dementsprechend war die Behandlung und Beschlussfassung auch ursprünglich in einer öffentlichen Sitzung vorgesehen).

Auch eine Anerkennung der eng mit dem ICF Karlsruhe verbundenen Kinder und Jugend Arche (u.a. gehört dessen Vorsitzende Sybille Beck zum Leitungspastorenehepaar des ICF Karlsruhe) wurde Anfang 2025 öffentlich behandelt. Übrigens mit ähnlich knapper, die Anerkennung empfehlender Beschlussvorlage der Verwaltung, wie nun beim ICF Karlsruhe. Von Stimmen aus dem Gemeinderat erfuhren wir, die Verbindungen seien damals wohl nicht bewusst gewesen.

Nun scheint die Verwaltung eine Auseinandersetzung mit öffentlich aufgeworfenen kritischen Fragen allerdings eher ins „Hinterzimmer“ verlagern und ohne öffentliche Kontrolle führen zu wollen. Unseres Erachtens gibt es hierfür keine Rechtfertigung und auch kommunalrechtliche Gründe dürften dem entgegenzustehen.

Nichtöffentliches Gespräch mit ICF Karslruhe bereits morgen?

Wir haben uns daher am 15.07.2026 erneut an die Ausschussvorsitzende Bürgermeisterin Yvette Melchien und die Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses gewendet und um Rückmeldung gebeten, ob eine öffentliche Erörderung der aufgeworfenen Fragen erfolgen wird und, falls nicht, wie dies begründet wird. Eine Reaktion erhielten wir darauf bisher nicht.

Allerdings erreichten uns nun Hinweise, dass das nichtöffentliche Gespräch mit dem ICF Karlsruhe bereits morgen, am 20.07.2026, geführt werden solle. Ob diese Hinweise zutreffen, können wir nicht abschließend beurteilen. Wir haben uns vor diesem Hintergrund nun jedoch entschieden, unsere letzte E-Mail an Bürgermeisterin Melchien und den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe an dieser Stelle zu veröffentlichen:

Betreff: Re: Offener Brief zur geplanten Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Melchien,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 07.07.2026 auf unseren Offenen Brief zur beantragten Anerkennung der ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Sie die darin aufgeworfenen Fragen ernst nehmen und diesen weiter nachgehen möchten.

Inzwischen haben wir jedoch Sorge, dass die von Ihnen und der ICF angekündigten Gespräche mit dem Jugendhilfeausschuss offenbar nichtöffentlich stattfinden sollen. Die ICF Karlsruhe hat uns gegenüber die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen abgelehnt und auf die mit Ihnen bzw. dem Ausschuss geplanten Gespräche hingewiesen. Selbst die Beantwortung einfacher Fragen, bspw. ob ebenso wie laut öffentlich vom ICF München bekannt gemachten Grundsätzen, auch bei der ICF Karlsruhe queere Menschen von Leitungspositionen ausgeschlossen sind, wurden von der ICF Karlsruhe nicht beantwortet.

Sollte es zutreffen, dass die weiteren Gespräche mit der ICF Karlsruhe nichtöffentlich geführt werden sollen, haben wir hieran erhebliche – auch rechtliche – Bedenken.

Nach unserem Verständnis dient das angekündigte Gespräch nicht lediglich einem unverbindlichen Austausch, sondern der Erörterung der im Offenen Brief aufgeworfenen Fragen und damit der Vorbereitung der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über den Anerkennungsantrag nach § 75 SGB VIII. Es wäre damit Teil der Meinungs- und Willensbildung des Ausschusses in einer Angelegenheit von erheblichem öffentlichem Interesse.

Nach § 35 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind Sitzungen beschließender Ausschüsse grundsätzlich öffentlich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kommt nur in Betracht, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Dass diese Voraussetzungen für ein Gespräch über die Anerkennungsvoraussetzungen der ICF Karlsruhe, ihre fachliche Eignung oder die hierzu erhobenen Fragen vorliegen, vermögen wir derzeit nicht zu erkennen.

Hinzu kommt, dass der Jugendhilfeausschuss die Anerkennung der Kinder und Jugend ARCHE Karlsruhe e. V. in seiner Sitzung am 19. Februar 2025 öffentlich beraten und beschlossen hat. Die Antragstellerin wurde im öffentlichen Sitzungsteil angehört, die Verwaltung stellte den Sachverhalt öffentlich vor und der Ausschuss fasste seinen Beschluss ebenfalls öffentlich.

Bemerkenswert ist dabei, dass die damalige Verwaltungsvorlage – ebenso wie die aktuelle Vorlage zur ICF Karlsruhe – äußerst knapp gehalten war. Sie setzte sich (ebenfalls) nicht näher mit den einzelnen Anerkennungsvoraussetzungen des § 75 SGB VIII auseinander und enthielt keine vertiefte fachliche oder rechtliche Würdigung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Zudem wurden in der Vorlage aus unserer Sicht wesentliche tatsächliche Umstände nicht dargestellt. So ist Frau Sybille Beck nach unserem Kenntnisstand Vorsitzende der Kinder und Jugend ARCHE Karlsruhe e. V. und zugleich eine der Hauptpastorinnen der ICF Karlsruhe. Die ARCHE hat ihren Sitz an der Anschrift der ICF Karlsruhe. Darüber hinaus nutzt die ARCHE nach den auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen für Bewerbungen im Bundesfreiwilligendienst eine E-Mail-Adresse der ICF Karlsruhe und fordert Bewerberinnen und Bewerber auf, unter anderem einen Bericht über ihren „Weg mit Gott“ einzureichen. Diese Umstände hätten aus unserer Sicht zumindest Anlass gegeben, die tatsächlichen Beziehungen zwischen beiden Organisationen im Rahmen der damaligen Beschlussvorlage transparent darzustellen.

Gerade vor diesem Hintergrund erscheint es umso wichtiger, dass die nunmehr angekündigte vertiefte Erörterung der Anerkennungsvoraussetzungen der ICF Karlsruhe nicht außerhalb der Öffentlichkeit erfolgt. Wenn die Verwaltung aufgrund der vorgetragenen Einwendungen und der öffentlichen Diskussion eine weitergehende Prüfung für erforderlich hält und hierzu den Jugendhilfeausschuss gemeinsam mit der ICF Karlsruhe anhören möchte, sollte diese Erörterung aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses stattfinden. Andernfalls entstünde zumindest der Eindruck, dass ausgerechnet die inhaltliche Auseinandersetzung mit den entscheidungserheblichen Fragen der öffentlichen Kontrolle entzogen wird. Zudem scheint uns ein solches Vorgehen auch kommunalrechtlich unzulässig.

Wir möchten Sie daher höflich, aber nachdrücklich bitten, das angekündigte Gespräch – sofern keine konkreten gesetzlichen Gründe entgegenstehen – als öffentlichen Tagesordnungspunkt einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses durchzuführen und bitten um Rückmeldung dazu, wie Sie sich hierzu verhalten werden.

Sollte dennoch eine nichtöffentliche Durchführung beabsichtigt sein, bitten wir um Mitteilung,

  • auf welchen konkreten gesetzlichen Ausnahmetatbestand des § 35 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sich diese Entscheidung stützt,
  • welche schutzwürdigen Interessen aus Ihrer Sicht einen Ausschluss der Öffentlichkeit rechtfertigen,
  • weshalb die angekündigte Erörterung nicht im Rahmen einer öffentlichen Ausschusssitzung erfolgen soll, obwohl sie ersichtlich der Vorbereitung der Entscheidung über den Anerkennungsantrag dient, und
  • weshalb im Fall der ICF Karlsruhe von der Verfahrensweise abgewichen werden soll, die der Jugendhilfeausschuss bei der Anerkennung der Kinder und Jugend ARCHE Karlsruhe e. V. angewandt hat.

Wir sind überzeugt, dass ein transparentes und öffentlich nachvollziehbares Verfahren im Interesse aller Beteiligten liegt – der Stadt, des Jugendhilfeausschusses, der ICF Karlsruhe und der Öffentlichkeit gleichermaßen. Aus Transparenzgründen haben wir in dieser Mail die uns bekannten Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses mir ins Cc genommen – gerne kann diese Mail an weitere Mitglieder*innen des Ausschusses weitergeleitet werden.

Wir bedanken uns für Ihre Rückmeldung bis möglichst zum 17.07.2026.

Mit freundlichen Grüßen

FundiWatch


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