Und schon wieder ein Update zum „Haus SeeNest“: Mietvertrag fristlos gekündigt

Nachtrag: Betrieb der Einrichtung laut Mission Freedom eingestellt – Träger wird
keine weiteren rechtlichen Schritte mehr verfolgen

Das Tätigkeitsverbot für die Heimleitung und die anschließenden Inobhutnahmen in der Kinder- und Jugendeinrichtung Haus SeeNest im Allgäu haben immer weitere Folgen.

Gerade erst hatte die Staatsanwaltschaft Kempten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen die Heimleitung eingeleitet. Nun teilt die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg (KJF) auf Anfrage von FundiWatch mit, den Mietvertrag mit Mission Freedon über das Haus SeeNest fristlos gekündigt zu haben.

Nachtrag (14.05.2025): Auf seiner Homepage teilt Mission Freedom mittlerweile mit, dass der Betrieb des Haus SeeNest aufgrund der „weiteren Entwicklungen“ eingestellt wurde. Der Träger werde zudem keine weiteren rechtlichen Schritte mehr verfolgen. Ungeachtet dessen läuft das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren weiter: Die Allgäuer Zeitung berichtet, dass Ermittler vergange Woche die Einrichtung und eine Privatwohnung durchsucht haben und mögliche Beweismittel sichergestellt wurden.

WEITERLESEN

Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg kündigt Mietvertrag mit Mission Freedom fristlos

Die KJF Augsburg vermietete die Räumlichkeiten des Haus Seenest in Immenstadt im Jahr 2023 an Mission Freedom. Gegenüber FundiWatch teilte die KJF auf Anfrage nun mit, dass der Mietvertrag nach den Inobhutnahmen der in der Einrichtung untergebrachten Kinder fristlos gekündigt wurde.

Zudem bestätigte die KJF, dass der Mietvertrag ausschließlich mit Mission Freedom bestand und auch bei Ausgliederung der Einrichtung auf die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH (eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Mission Freedom) nicht übertragen wurde. Wichtig ist der KJF zu betonen, „dass zu keinem Zeitpunkt eine fachliche, inhaltliche oder organisatorische Zusammenarbeit zwischen Mission Freedom e. V. und der KJF Augsburg bestand.

Seit wenigen Tagen ist die Homepage der Himmelsstürmer Deutschland nicht mehr aufrufbar.

Vermietung durch die KJF war bereits 2024 Thema

Über die Vermietung der Räumlichkeiten durch die KJF berichtete die Süddeutsche Zeitung bereits 2024 (Paywall), als Kritik an der Erteilung der Betriebserlaubnis für die Einrichtung laut wurde.

Schon damals distanzierte sich die KJF demnach und betonte ebenfalls, dass keinerlei fachliche Zusammenarbeit mit Mission Freedom bestehe. Weiter teilte die KJF damals mit, man nehme die Vorwürfe gegen Mission Freedom sehr ernst: „Sollte eine Entfremdung des Mietzwecks vorliegen, werden wir das Mietverhältnis überprüfen und im Rahmen der möglichen rechtlichen Rahmenbedingungen beenden„.

Auf Nachfrage von FundiWatch, was seitens der KJF seither vernalasst wurde teilt diese nun mit:

„In der Folge wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft sowie Mission Freedom e.V. mit den Vorwürfen konfrontiert. Da die Betriebserlaubnis auf Grundlage der Genehmigung durch die Regierung von Schwaben weiterhin vorlag und die Geschäftsführung nachvollziehbar Stellung bezog, war jedoch eine Kündigung des Mietverhältnisses allein auf Basis der in der Berichterstattung geschilderten Verdachtsmomente rechtlich schwierig.“

Nun scheint die KJF die Situation offenbar anders zu bewerten.

Wie kam es überhaupt zur Vermietung?

Im Hinblick auf die bereits in der Vergangenheit wiederholt auftretende erhebliche Kritik an Ausrichtung und Arbeitsweise von Mission Freedom drängt sich die Frage auf, wie es 2023 überhaupt zur Vermietung durch die KJF an einen derart umstrittenen Verein kommen konnte.

FundiWatch liegen Informationen vor, dass die KJF vor der Vermietung an Mission Freedom nach möglichen Käufern für die Immobilie in Immenstadt gesucht hatte, was jedoch letztlich erfolglos blieb. Vieles spricht daher dafür, dass die Vermietung an Mission Freedom vor allem aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus erfolgte.

Doch welche Kriterien wendet die KJF für die Vermietung ihrer Immobilien an bzw. spielen dabei neben wirtschaftlichen Aspekten auch die ideologische Ausrichtung und Seriosität eines potentiellen Mieters eine Rolle? Was wusste die KJF zum damaligen Zeitpunkt über den Verein Mission Freedom, der wie gesagt bereits damals alles andere als ein „unbeschriebenes Blatt“ war?

Auf FundiWatch-Anfrage teilt die KJF mit:

„Zum Zeitpunkt der Vermietung war unser Kenntnisstand, dass es sich bei Mission Freedom e.V. um einen gemeinnützigen Verein unter dem Dach der Diakonie Hamburg handelt. Der Mietvertrag wurde erst abgeschlossen, nachdem die Betriebserlaubnis für den beschriebenen Nutzungszweck erteilt wurde.“

Auf unsere Frage, welche Kriterien seitens der KJF bei der Vermietung von Räumlichkeiten angewendet werden und wie sichergestellt wird, dass diese eingehalten werden, nahm die KJF hingegen nicht Stellung.

(Wie) Reagiert die Diakonie Hamburg?

Was aus der Antwort jedoch ablesbar ist: Die Tatsache der Mitgliedschaft von Mission Freedom bei der Diakonie Hamburg spielte bei der Vermietung offenbar eine Rolle.

Entsprechendes haben wir auch in anderen Zusammenhängen bei der Eingehung von Kooperationen und Fördermittelgebern immer wieder gehört. Eine Mitgliedschaft im Verbund der Diakonie wird offenbar häufig als „Qualitäts-“ bzw. „Seriositäts-Merkmal“ eingeschätzt.

Doch kann die Mitgliedschaft in Verbänden der Diakonie tatsächlich als Beleg für einen bestimmten „Qualitätsstandard“ herangezogen werden? Welche Kriterien bestehen für eine Mitgliedschaft und wird die Einhaltung etwaiger Kriterien durch die Diakonie nachgehalten?

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Diakonie Hamburg im Zuge kritischer Medienberichterstattung zur Ausrichtung und Arbeitsweise von Mission Freedom bereits 2013 gegenüber Panorama (vgl. Panorama 3, „Bürgerpreis für dubiosen Verein“ v. 10.12.2013) selbst äußerte, man habe

„…starke Zweifel, ob Mission Freedom im Alltag in dem von uns geforderten Maß zwischen Sozialarbeit auf der Basis des christlichen Glaubens und dem eigenen Missionierungsauftrag unterscheiden kann“.

Zudem kündigte die Diakonie Hamburg bereits damals an:

„Wir werden in den kommenden Tagen die Einrichtung besuchen und uns einen Eindruck verschaffen, welche Auswirkungen die spezifische religiöse Ausrichtung des Trägers auf die Arbeit mit den Klientinnen hat. Erste Priorität hat für uns die Frage, ob die traumatisierten Frauen bei Mission Freedom Schutz und professionelle Begleitung finden oder ob die Gefahr einer Retraumatisierung durch ein neues, von Trägerinteressen geleitetes Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Doch was ist seither geschehen? Wie beurteilt die Diakonie Hamburg die aktuellen Entwicklungen und steht nun eine Beendigung der Mitgliedschaft von Mission Freedom bei der Diakonie im Raum?

FundiWatch hat dazu bei der Diakonie Hamburg und der Diakonie Deutschland nachgefragt. Eine Antwort wurde uns für den 18.05.2026 in Aussicht gestellt. Wir werden berichten.

Wer trägt Verantwortung?

Wer trägt (Mit-)Verantwortung für die aktuellen Vorfälle im Haus SeeNest und hätten diese verhindert werden können?

Zunächst ist zu betonen, dass bisher nicht aufgeklärt ist, was sich aktuell konkret im Haus SeeNest zugetragen hat. Es handelt sich um ein noch laufendes Verfahren und selbstverständlich gilt auch im Hinblick auf das seitens der Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittlungsverfahren weiterhin die Unschuldsvermutung.

Die im Raum stehenden Vorwürfe lassen geichwohl mehr als aufhorchen: „kindeswohlgefährdende Erziehungsbethoden“, „unangmessener Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen“, 29 Polizeieinsätze in der Einrichtung, Nachbarn berichten von Hilferufen aus dem Haus und ein Kind, das sich vom Balkon abgeseilt haben soll…

Zudem scheint die derzeitige Einschätzung der Heimaufsicht und des Jugendamts, die Vorwürfe hätten nichts mit der weltanschaulichen Ausrichtung des Trägers zu tun, unbedingt zu hinterfragen. Aus zahlreichen öffentlich verfügbaren Informationen gehen die spezifisch christlich-fundamentalistische Ausrichtung von Mission Freedom, eine weitestgehende Kritikunfähigkeit und ein völlig überhöhtes Selbstbild der eigenen Arbeit als „Gottes Auftrag“ jedenfalls deutlich hervor. Sind die aktuellen Vorfälle insoweit also bloß „Zufall“?

Was jedenfalls bereits feststeht: sechs Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren, die sich in einer Einrichtung für sexuell missbrauchte Minderjährige befanden, mussten nach Einschätzung des Jugendamts Oberallgäu zu ihrem eigenen Schutz von einem Tag auf den anderen in Obhut genommen und anderweitig untergebracht werden.

So zeigt der aktuelle Fall eine deutlich über den Einzelfall hinausgehende Relevanz. Insbesondere: Ab wann müssen Hinweise auf eine christlich-fundamentalistische oder auch allgemein eine „konfliktträchtige Weltanschauung“ einer Organisation ausreichen, um eine dortige Gewährleistung des Kindeswohls zu verneinen?

Das Landesjugendamt Bayern hat hierzu einige bemerkenswerte Hinweise veröffentlicht. Hätte deren strikte Anwendung die Vorkommnisse im Haus SeeNest vermeiden können? Oder braucht es gar Verbesserungen der Rechtslage, um den Schutz Minderjähriger vor kindeswohlgefährdenden christlich-fundamentalistischen Ideologien zu gewährleisten? Auch diesen Fragen ist nachzugehen.

Und schließlich führt der Fall hoffentlich auch zu einer Überprüfung eigener Standards von Organisationen hinsichtlich ihrer Kooperations- und Förderrichtlinien.

Die KJF hat nun deutlich reagiert. Allerdings lagen schon bei Eingehung des Mietverhältnisses zahlreiche kritische Informationen und Hinweise zu Mission Freedom vor.

Auch Thema im Erwachsenenbereich

Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle, dass die Gefahren christlich-fundamentalistischer Ideologien im Bereich Sozialer Arbeit nicht nur Minderjährige, sondern auch erwachsene Personen betreffen.

Gerade von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt betroffene Personen im Umfeld von Sexarbeit und Betroffene von Menschenhandel sind diesen Organisationen häufig weitgehend ausgeliefert. Eine Genehmigungspflicht für entsprechende Einrichtungen im Erwachsenenbereich gibt es anders als im Kinder- und Jugendbereich ebenso wenig wie eine Heimaufsicht. Mission Freedom betreibt zwei weitere „Schutzhäuser“ für erwachsene Frauen in Hamburg und Frankfurt.

Zudem arbeitet Mission Freedom eng mit anderen Mitgliedsorganisationen aus dem Netzwerkverein Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh) zusammen. Gegenüber dem evangelikalen Medienmagazin Idea teilte ggmh mit, dass Gaby Wentland, die Gründerin und Vorsitzende von Mission Freedom, ihre dortige Vorstandstätigkeit vorerst ruhen lasse.

Einen tiefergehenden Eindruck über den Netzwerkverein ggmh und dessen Umfeld verschafft unsere Beitragsreihe zum erst kürzlich veranstalteten Freiheit-Kongress im christlichen Kongresszentrum Schönblick in Schwäbisch-Gmünd. Zu Teil 1 der Beitragsreihe geht’s hier.

Sexarbeitsfeindlichkeit in der christlichen Rechten

Webtalk am 16.03.2026 ab 19 Uhr bei DIE LINKE.queer – Umgang mit Sexarbeit? Ein umstrittenes Thema…

Eine Anmeldung zum Webtalk ist unter anmeldung@dielinke-queer.de möglich. Der Einwahllink wird kurz vor Beginn der Veranstaltung versendet.

Scheinbar einfache Antworten auf komplexe Fragen zum Thema Sexarbeit inklusive Forderungen einer Kriminalisierung der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen sind gerade wieder besonders laut.

Vor allem aus dem Kreise der CDU/CSU – und zahlreichen christlich-fundamentalistischen Akteur*innen – wird in einer stark emotionalisierten, weitgehend nicht faktenbasierten Debatte die Einführung eines sogenannten „Nordischen Modells“ oder „Sexkaufverbots“ gefordert. Die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen soll demnach kriminalisiert werden – das Anbieten entsprechender Dienstleistungen hingegen angeblich nicht. Sexarbeiter*innen weisen diese Forderung zurück – und stehen damit nicht allein.

Fachverbände – darunter auch die Diakonie Deutschland – lehnen ein solches Modell entschieden ab. Da es die Situation von Sexarbeiter*innen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen maßgeblich verschlechtert.

Wer meint, dieses „unbequeme“ Thema gehe einen selbst ja nichts an: Die Mobilisierung gegen Sexarbeit ist nur die Spitze eines riesigen Eisbergs. Wer verstehen will, wie Akteur*innen gesamtgesellschaftlich an Einfluss gewinnen, die eine vielfältige Gesellschaft teils deutlich verachten, wird bei dem Thema fündig.

Weiterlesen

Wo sich (eigentlich) alle einig sein sollten…

Wo sich eigentlich alle, denen es tatsächlich und nicht nur überflächlich um Schutz & Unterstützung für Sexarbeiter*innen geht, einig sein sollten:

Eine sachliche Auseinandersetzung sollte Sexarbeiter*innen einbeziehen. Sie werden durch die christliche Rechte aber oft pathologisiert und viktimisiert. Dies und die Ausnutzung marginalisierter Menschen als „Rettungsobjekte“ sowie eine auf Emotionalisierung ausgerichtete Debatte verbieten sich eigentlich, und sind doch erschütternd oft an der Tagesordnung.

Vermeintlich einfache „Lösungen“, wie etwa die von CDU/CSU – und zahlreichen christlich-fundamentalistischen Akteur*innen – geforderte Einführung einer Kriminalisierung der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen, werden dem Thema nicht gerecht.

Auch die Diakonie Deutschland lehnt sogenanntes „Nordisches Modell“ ab…

Mit zahlreichen Fachverbänden lehnt übrigens auch die Diakonie Deutschland eine Krimininalisierung der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen ab.

In einer Stellungnahme der Diakonie Deutschland vom 10.09.2024 zum Antrag der CDU/CSU „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ (Drucksache 20/10384 vom 20.02.2024) heißt es:

„Der vorgeschlagene Weg, den Sexkauf nach dem Vorbild des Nordischen Modells zu bestrafen, ist jedoch nicht dazu geeignet, das postulierte Ziel zu erreichen. Es führt vielmehr dazu, dass sich die Lebenssituation von Frauen, Männern und Transpersonen in der Prostitution durch die Kriminalisierung des Sexkaufes und das Verbot von Prostitutionsstätten maßgeblich verschlechtert.“

…und kritisiert die Emotionalisierung der Debatte

Deutliche Worte findet die Diakonie auch zur bereits erwähnten Emotionalisierung der Debatte:

„Mit Aussagen wie: ‚Für eine hohe sechsstellige Zahl bedeutet dies faktische totale Abhängigkeit von Zuhältern … beherrscht von organisierter Kriminalität … führt zu bleibender Traumatisierung und gravierenden irreversiblen körperlichen und seelischen Schäden‘ wird eine Darstellung von Prostitution und Menschen in der Prostitution gewählt, die wirkmächtige Bilder erzeugt, jedoch nicht belegbar ist.“

Sexarbeitsfeindlichkeit auch in der Linken und im weißen Feminismus

Solchen scheinbar „wirkmächtigen Bildern“ verfallen übrigens immer wieder auch linke Kreise und Gruppen des weißen Feminismus.

Diese haben – für viele vielleicht überraschend – bei diesem Thema auch keine Probleme damit, mit christlichen Fundamentalist*innen Allianzen zu schmieden.

Radikale Abtreibungsgegner*innen, Gegner*innen geschlechtlicher und sexueller Selbstbestimmung Arm in Arm mit radikalen Feminist*innen … das finden wir bei Themen wie Sexarbeit, Gender, Hijab oder Leihmutterschaft häufig vor.

"Linkegegenprostitution" läd eine SPD-Politikerin ein, die eng mit christl.-fundamentalist. Netzwerken zusammenarbeit. SPD Berlin läd die Vorsitzende des Vereins "El Faro" zum Thema Opferschutz ein, obwohl gegen diesen massive Missbrauchsvorwürfe erhoben werden. WAS WAR DA LOS? –> buff.ly/r8e0KHt

FundiWatch (@fundiwatch.bsky.social) 2026-03-06T05:30:06.910Z

Und die Medien…?

Medien spielen in dieser emotionalisierten Debatte übrigens überwiegend keine positive Rolle:

Belgien, das Sexarbeit entkriminalisierte und so Arbeitsrechte ermöglichte, wird in der gängigen Berichterstattung ebensowenig erwähnt wie fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse. Stattdessen kreist die Berichterstattung um herabwürdigende Stockfotos, Skandale und rührende Einzelschicksale, die zudem oft nicht überprüft werden können. False Balance, ein durchgehendes Gut/Böse-Schema, sowie mangelnde Zugänge bei der Recherche tragen zu einer zutiefst unsachlichen und polarisierten Debatte bei.

Mehr zum „Belgischen Modell“ in diesem Beitrag.

Meta-Studie der Diakonie Deutschland

So bleibt auch die von der Diakonie Deutschland 2024 herausgegebene Meta-Studie „Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter:innen in ausgewählten Ländern –
Eine Zusammenstellung internationaler wissenschaftlicher Forschungsergebnisse“
weitgehend unerwänt.

Aus dem Vorwort der Studie:

„Damit liegt erstmals eine Übersichtsstudie vor, die maßgeblich zur Versachlichung der Debatte beitragen kann und auf deren Grundlage neue gesetzliche Rahmenbedingungen diskutiert werden können, die der Diversität der Menschen in der Prostitution gerecht werden. Ein komplexes Thema kann nur gut geregelt werden, wenn komplexe Lösungen erarbeitet werden. Ein Verbot von Prostitution vergrößert die Probleme von Menschen in der Prostitution. Die vorliegende Studie leistet einen wichtigen Beitrag zu einer differenzierten und sachlichen Diskussion.“

Wohl treffender: Die Studie KÖNNTE einen wichtigen Beitrag zu einer differenzierten und sachlichen Diskussion leisten – würde sie denn dabei Beachtung finden…

Dasselbe trifft auf den umfangreichen, wissenschaftlichen Evaluationsbericht des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsens (KFN) zum 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz zu. Weder das umfangreiche Gutachten zur Freiwilligkeit, noch die umfangreiche Datenerhebung fand der deutsche Journalismus sonderlich erwähnenswert. Ganz anders sah das 2023 bei einer Auftragsstudie der Anti-Sexarbeits-Bewegung aus, die in vielen Medien besprochen wurde. Wir fragen uns: Liegt das daran, dass es leichter ist, seinen Bestätigungsfehler zu pflegen als sich mit einem komplexen und umfangreichen Thema diskriminierungssensibel zu befassen?

Eine abschließende Anmerkung…

Befürworter*innen eines „Nordischen Modells“ heben immer wieder hervor, dass dieses – neben einer Kriminalisierung der Nachfrage – ja auch soziale Unterstützung, Beratung, Wohnraum, Existenzsicherung uvm. für Sexarbeiter*innen beinhalten solle.

Warum also werden dann die bereits vorhandenen Beratungsangebote ständig gekürzt, statt sie bereits heute besser finanziell auszustatten? Das wäre jederzeit möglich.


Weitere Beiträge zu dem Thema:

Christlicher Fundamentalismus & Soziale Arbeit

Handreichung über Vorgehensweisen, Strategien und Netzwerke christlich-fundamentalistischer Akteurskonstellationen in der Sozialen Arbeit

An dieser Stelle veröffentlichen wir unsere Handreichung zur Sensibilisierung gegenüber christlich-fundamentalistischen Aktivitäten in der Sozialen Arbeit. In der durch die Freie und Hansestadt Hamburg geförderten Broschüre werden Vorgehensweisen, Strategien und Netzwerke des christlichen Fundamentalismus in Deutschland analysiert.

Die Broschüre umfasst die folgenden Abschnitte:

  • Begriffsdefinition Christlicher Fundamentalismus
  • Spannungsfelder mit der professionellen Sozialen Arbeit
  • Vorgehensweisen christlich-fundamentalistischer Akteurskonstellationen
  • Beispiele christlich-fundamentalistischer Projekte
  • Recherchetipps für die Praxis

Im Anhang werden zudem Anlauf- und Beratungsstellen sowie Hilfsangebote aufgeführt. Die Broschüre kann hier frei heruntergeladen werden.

Hier kann die zur Veröffentlichung der Broschüre am 22.07.2025 herausgegebene Pressemitteilung aberufen werden.

Weiterlesen:

Das heterogene Spektrum des christlichen Fundamentalismus umfasst ein weitverzweigtes Netz unterschiedlicher Gemeinschaften, Gemeinden und Gruppierungen bis hin zu NGOs mit dezidiert christlicher Ausrichtung. Gleichwohl ist die Problematik des christlichen Fundamentalismus in der Radikalisierungs- und Extremismusforschung sowie in der zivilgesellschaftlichen und medialen Debatte bislang unterrepräsentiert.

Zeitgleich dringen christlich-fundamentalistische Akteurskonstellationen mehr und mehr (auch) auf Gebiete der Sozialen Arbeit und in Wohlfahrtsverbände vor. Dabei entsteht ein Spannungsfeld zwischen religiöser Zielsetzung und den Bedürfnissen von Klient*innen. Zunehmend verwischt die Grenze zwischen ergebnisoffener, klient*innenzentrierter Sozialer Arbeit und Mission, Glaube und „Rettung“. In einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft entstehen dadurch Konflikte über Fragen reproduktiver, sexueller und geschlechtlicher Selbstbestimmung, Gleichberechtigung, Gleichwertigkeit und Minderheitenschutz.

Vor diesem Hintergrund zeigt die vorliegende Broschüre anhand mehrerer Beispiele – vorwiegend, aber nicht nur aus dem Raum Hamburg und Schleswig-Holstein – typische Strategien christlich-fundamentalistischer Gruppierungen auf. Sie benennt Handlungsfelder, Binnenthemen und Vorgehensweisen.

Auch wenn die Beispiele regional gewählt wurden, müssen sie im Kontext globaler christlich-fundamentalistischer Aktivitäten verstanden werden, deren regionale Ableger im diskursiven Austausch mit den übrigen Akteur*innen stehen und die, etwa durch Missionsprojekte, auch einen personellen Austausch organisieren.

Die Broschüre ist ein Appell für mehr Sensibilität und einen bewussteren Umgang mit christlich-fundamentalistischen Akteurskonstellationen.

Wir hoffen, mit dieser Broschüre eine Ressource für politische, zivilgesellschaftliche und behördliche Verantwortliche und Interessierte vorzulegen sowie einen – in unseren Augen überfälligen – Debattenbeitrag in der Auseinandersetzung mit erstarkendem christlichen Fundamentalismus.

In Kürze werden wir hier auch noch einen Termin zur Online-Vorstellung der Broschüre mitteilen. Weitere Infos folgen!

Gerne stellen wir unsere Rechercheergebnisse auch im Rahmen individueller Vorträge, Workshops o.ä. vor. Basierend auf unseren eigenen Rechercheerfahrungen geben wir dabei gerne auch Recherchetipps für die Praxis, die das Erkennen problematischer christlich-fundamentalistischer Ausrichtungen von Akteur*innen erleichtern sollen. Anfragen hierzu sowie Konditionen im Einzelfall können ebenfalls an vorgenannte E-Mailadresse gerichtet werden.

Instagram
Fundiwatch at Bluesky
Bluesky
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner