Das Tätigkeitsverbot für die Heimleitung und die anschließenden Inobhutnahmen in der Kinder- und Jugendeinrichtung Haus SeeNest im Allgäu haben immer weitere Folgen.
Gerade erst hatte die Staatsanwaltschaft Kempten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen die Heimleitung eingeleitet. Nun teilt die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg (KJF) auf Anfrage von FundiWatch mit, den Mietvertrag mit Mission Freedon über das Haus SeeNest fristlos gekündigt zu haben.
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Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg kündigt Mietvertrag mit Mission Freedom fristlos
Die KJF Augsburg vermietete die Räumlichkeiten des Haus Seenest in Immenstadt im Jahr 2023 an Mission Freedom. Gegenüber FundiWatch teilte die KJF auf Anfrage nun mit, dass der Mietvertrag nach den Inobhutnahmen der in der Einrichtung untergebrachten Kinder fristlos gekündigt wurde.
Zudem bestätigte die KJF, dass der Mietvertrag ausschließlich mit Mission Freedom bestand und auch bei Ausgliederung der Einrichtung auf die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH (eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Mission Freedom) nicht übertragen wurde. Wichtig ist der KJF zu betonen, „dass zu keinem Zeitpunkt eine fachliche, inhaltliche oder organisatorische Zusammenarbeit zwischen Mission Freedom e. V. und der KJF Augsburg bestand.„
Seit wenigen Tagen ist die Homepage der Himmelsstürmer Deutschland nicht mehr aufrufbar.
Vermietung durch die KJF war bereits 2024 Thema
Über die Vermietung der Räumlichkeiten durch die KJF berichtete die Süddeutsche Zeitung bereits 2024 (Paywall), als Kritik an der Erteilung der Betriebserlaubnis für die Einrichtung laut wurde.
Schon damals distanzierte sich die KJF demnach und betonte ebenfalls, dass keinerlei fachliche Zusammenarbeit mit Mission Freedom bestehe. Weiter teilte die KJF damals mit, man nehme die Vorwürfe gegen Mission Freedom sehr ernst: „Sollte eine Entfremdung des Mietzwecks vorliegen, werden wir das Mietverhältnis überprüfen und im Rahmen der möglichen rechtlichen Rahmenbedingungen beenden„.
Auf Nachfrage von FundiWatch, was seitens der KJF seither vernalasst wurde teilt diese nun mit:
„In der Folge wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft sowie Mission Freedom e.V. mit den Vorwürfen konfrontiert. Da die Betriebserlaubnis auf Grundlage der Genehmigung durch die Regierung von Schwaben weiterhin vorlag und die Geschäftsführung nachvollziehbar Stellung bezog, war jedoch eine Kündigung des Mietverhältnisses allein auf Basis der in der Berichterstattung geschilderten Verdachtsmomente rechtlich schwierig.“
Nun scheint die KJF die Situation offenbar anders zu bewerten.
Wie kam es überhaupt zur Vermietung?
Im Hinblick auf die bereits in der Vergangenheit wiederholt auftretende erhebliche Kritik an Ausrichtung und Arbeitsweise von Mission Freedom drängt sich die Frage auf, wie es 2023 überhaupt zur Vermietung durch die KJF an einen derart umstrittenen Verein kommen konnte.
FundiWatch liegen Informationen vor, dass die KJF vor der Vermietung an Mission Freedom nach möglichen Käufern für die Immobilie in Immenstadt gesucht hatte, was jedoch letztlich erfolglos blieb. Vieles spricht daher dafür, dass die Vermietung an Mission Freedom vor allem aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus erfolgte.
Doch welche Kriterien wendet die KJF für die Vermietung ihrer Immobilien an bzw. spielen dabei neben wirtschaftlichen Aspekten auch die ideologische Ausrichtung und Seriosität eines potentiellen Mieters eine Rolle? Was wusste die KJF zum damaligen Zeitpunkt über den Verein Mission Freedom, der wie gesagt bereits damals alles andere als ein „unbeschriebenes Blatt“ war?
Auf FundiWatch-Anfrage teilt die KJF mit:
„Zum Zeitpunkt der Vermietung war unser Kenntnisstand, dass es sich bei Mission Freedom e.V. um einen gemeinnützigen Verein unter dem Dach der Diakonie Hamburg handelt. Der Mietvertrag wurde erst abgeschlossen, nachdem die Betriebserlaubnis für den beschriebenen Nutzungszweck erteilt wurde.“
Auf unsere Frage, welche Kriterien seitens der KJF bei der Vermietung von Räumlichkeiten angewendet werden und wie sichergestellt wird, dass diese eingehalten werden, nahm die KJF hingegen nicht Stellung.
(Wie) Reagiert die Diakonie Hamburg?
Was aus der Antwort jedoch ablesbar ist: Die Tatsache der Mitgliedschaft von Mission Freedom bei der Diakonie Hamburg spielte bei der Vermietung offenbar eine Rolle.
Entsprechendes haben wir auch in anderen Zusammenhängen bei der Eingehung von Kooperationen und Fördermittelgebern immer wieder gehört. Eine Mitgliedschaft im Verbund der Diakonie wird offenbar häufig als „Qualitäts-“ bzw. „Seriositäts-Merkmal“ eingeschätzt.
Doch kann die Mitgliedschaft in Verbänden der Diakonie tatsächlich als Beleg für einen bestimmten „Qualitätsstandard“ herangezogen werden? Welche Kriterien bestehen für eine Mitgliedschaft und wird die Einhaltung etwaiger Kriterien durch die Diakonie nachgehalten?
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Diakonie Hamburg im Zuge kritischer Medienberichterstattung zur Ausrichtung und Arbeitsweise von Mission Freedom bereits 2013 gegenüber Panorama (vgl. Panorama 3, „Bürgerpreis für dubiosen Verein“ v. 10.12.2013) selbst äußerte, man habe
„…starke Zweifel, ob Mission Freedom im Alltag in dem von uns geforderten Maß zwischen Sozialarbeit auf der Basis des christlichen Glaubens und dem eigenen Missionierungsauftrag unterscheiden kann“.
Zudem kündigte die Diakonie Hamburg bereits damals an:
„Wir werden in den kommenden Tagen die Einrichtung besuchen und uns einen Eindruck verschaffen, welche Auswirkungen die spezifische religiöse Ausrichtung des Trägers auf die Arbeit mit den Klientinnen hat. Erste Priorität hat für uns die Frage, ob die traumatisierten Frauen bei Mission Freedom Schutz und professionelle Begleitung finden oder ob die Gefahr einer Retraumatisierung durch ein neues, von Trägerinteressen geleitetes Abhängigkeitsverhältnis besteht.“
Doch was ist seither geschehen? Wie beurteilt die Diakonie Hamburg die aktuellen Entwicklungen und steht nun eine Beendigung der Mitgliedschaft von Mission Freedom bei der Diakonie im Raum?
FundiWatch hat dazu bei der Diakonie Hamburg und der Diakonie Deutschland nachgefragt. Eine Antwort wurde uns für den 18.05.2026 in Aussicht gestellt. Wir werden berichten.
Wer trägt Verantwortung?
Wer trägt (Mit-)Verantwortung für die aktuellen Vorfälle im Haus SeeNest und hätten diese verhindert werden können?
Zunächst ist zu betonen, dass bisher nicht aufgeklärt ist, was sich aktuell konkret im Haus SeeNest zugetragen hat. Es handelt sich um ein noch laufendes Verfahren und selbstverständlich gilt auch im Hinblick auf das seitens der Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittlungsverfahren weiterhin die Unschuldsvermutung.
Die im Raum stehenden Vorwürfe lassen geichwohl mehr als aufhorchen: „kindeswohlgefährdende Erziehungsbethoden“, „unangmessener Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen“, 29 Polizeieinsätze in der Einrichtung, Nachbarn berichten von Hilferufen aus dem Haus und ein Kind, das sich vom Balkon abgeseilt haben soll…
Zudem scheint die derzeitige Einschätzung der Heimaufsicht und des Jugendamts, die Vorwürfe hätten nichts mit der weltanschaulichen Ausrichtung des Trägers zu tun, unbedingt zu hinterfragen. Aus zahlreichen öffentlich verfügbaren Informationen gehen die spezifisch christlich-fundamentalistische Ausrichtung von Mission Freedom, eine weitestgehende Kritikunfähigkeit und ein völlig überhöhtes Selbstbild der eigenen Arbeit als „Gottes Auftrag“ jedenfalls deutlich hervor. Sind die aktuellen Vorfälle insoweit also bloß „Zufall“?
Was jedenfalls bereits feststeht: sechs Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren, die sich in einer Einrichtung für sexuell missbrauchte Minderjährige befanden, mussten nach Einschätzung des Jugendamts Oberallgäu zu ihrem eigenen Schutz von einem Tag auf den anderen in Obhut genommen und anderweitig untergebracht werden.
So zeigt der aktuelle Fall eine deutlich über den Einzelfall hinausgehende Relevanz. Insbesondere: Ab wann müssen Hinweise auf eine christlich-fundamentalistische oder auch allgemein eine „konfliktträchtige Weltanschauung“ einer Organisation ausreichen, um eine dortige Gewährleistung des Kindeswohls zu verneinen?
Das Landesjugendamt Bayern hat hierzu einige bemerkenswerte Hinweise veröffentlicht. Hätte deren strikte Anwendung die Vorkommnisse im Haus SeeNest vermeiden können? Oder braucht es gar Verbesserungen der Rechtslage, um den Schutz Minderjähriger vor kindeswohlgefährdenden christlich-fundamentalistischen Ideologien zu gewährleisten? Auch diesen Fragen ist nachzugehen.
Und schließlich führt der Fall hoffentlich auch zu einer Überprüfung eigener Standards von Organisationen hinsichtlich ihrer Kooperations- und Förderrichtlinien.
Die KJF hat nun deutlich reagiert. Allerdings lagen schon bei Eingehung des Mietverhältnisses zahlreiche kritische Informationen und Hinweise zu Mission Freedom vor.
Auch Thema im Erwachsenenbereich
Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle, dass die Gefahren christlich-fundamentalistischer Ideologien im Bereich Sozialer Arbeit nicht nur Minderjährige, sondern auch erwachsene Personen betreffen.
Gerade von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt betroffene Personen im Umfeld von Sexarbeit und Betroffene von Menschenhandel sind diesen Organisationen häufig weitgehend ausgeliefert. Eine Genehmigungspflicht für entsprechende Einrichtungen im Erwachsenenbereich gibt es anders als im Kinder- und Jugendbereich ebenso wenig wie eine Heimaufsicht. Mission Freedom betreibt zwei weitere „Schutzhäuser“ für erwachsene Frauen in Hamburg und Frankfurt.
Zudem arbeitet Mission Freedom eng mit anderen Mitgliedsorganisationen aus dem Netzwerkverein Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh) zusammen. Gegenüber dem evangelikalen Medienmagazin Idea teilte ggmh mit, dass Gaby Wentland, die Gründerin und Vorsitzende von Mission Freedom, ihre dortige Vorstandstätigkeit vorerst ruhen lasse.
Einen tiefergehenden Eindruck über den Netzwerkverein ggmh und dessen Umfeld verschafft unsere Beitragsreihe zum erst kürzlich veranstalteten Freiheit-Kongress im christlichen Kongresszentrum Schönblick in Schwäbisch-Gmünd. Zu Teil 1 der Beitragsreihe geht’s hier.
