Solidarität mit den Kreatorinnen und Produzentinnen der ARD-Serie „Selling Sex“!

FundiWatch unterstützt Aufruf zur Solidarität mit den Macher*innen der Serie

Die hitzige aktuelle Debatte über die ARD-Serie „Selling Sex“ zeigt vieles, was wir auch in unseren Recherchen zu christlich-fundamentalistischen Akteur*innen immer wieder feststellen. Und das ist kein Zufall: Kontroverse gesellschaftliche Themen – und darunter fällt eben auch das Thema Sexarbeit – sollen auf eindeutige moralische Erzähungen reduziert werden. Vor allem aber hat das Ziel festzustehen: Die leidende ‚Prostituierte‘ hat gefälligst ‚gerettet‘ zu werden. Für Ambiguitäten besteht kein Raum.

Das moralische Urteil christlicher Fundamentalist*innen über Sexarbeit (ebenso wie generell über außerehelichen Sex) steht fest: „Sünde!“ Freiwillige und selbstbestimmte Sexarbeit kann (und letztlich darf) es in ihrem Weltbild daher nicht geben. Daraus folgen Pauschalisierungen (alle Sexarbeiter*innen leiden und wollen ‚gerettet‘ werden), Pathologisierungen (Sexarbeitende, die das nicht sagen, lügen, sind psychisch krank etc.) und der Ruf nach vermeintlich einfachen Lösungen (Stichwort: sog. „Sexkaufverbot“).

Das ‚Storytelling‘ erfolgt dabei nahezu immer nach einer Art eigens festgelegtem Drehbuch: Ein Leben in Sünde wird in Bildern wie Schmutz, Dunkelheit, Sucht oder Krankheit abgewertet (wie hier beschrieben, z.B. beim Verein „The Justice Project“). Wer sich dann schließlich retten lässt, wird als Held*in gefeiert, alle Probleme verschwinden. Strukturelle Rahmenbedingungen im Kontext von Sexarbeit? Viel zu kompliziert! Die Held*innenreise der „geretteten Prostituierten“ darf nicht gestört werden…

Auf derartige Vorgehensweisen und mehrere Beispiele sind wir in unserer im vergangenen Jahr veröffentlichten Broschüre „Christlicher Fundamentalismus – Eine Handreichung über Vorgehensweisen, Strategien und Netzwerke christlich-fundamentalistischer Akteurskonstellationen in der Sozialen Arbeit“ bereits ausführlich eingegangen. Dort zeigen wir auch, wie das Thema Sexarbeit – neben anderen sexual- und gesellschaftspolitischen Fragen – als Brückenthema genutzt wird, um christlich-fundamentalistische Positionen bis in die Mitte der Gesellschaft anschlussfähig zu machen. Wie solche Allianzen und Erzählungen funktionieren, beschreibt auch unsere Kollektivist*in Ruby Rebelde in ihrem Buch „Warum sie uns hassen“.

Auch in der aktuellen Debatte um „Selling Sex“ ist vieles davon wiederzuerkennen: Empörung wird über soziale Medien gebündelt, Protestschreiben an die ARD werden vorformuliert und verbreitet, die Macherinnen persönlich angegriffen. Eine der Kreatorinnen wurde als „Frauenverräterin“ beschimpft; in Kommentaren wurde ihr sogar gewünscht, selbst Opfer von Gewalt zu werden.

FundiWatch unterstützt daher ebenfalls das von Ruby mitinitiierte Statement als Aufruf zur Solidarität mit den Kreatorinnen Marie C. König und Miriam Dehne sowie den Produzentinnen Pauline Striebeck und Estella Sublit der ARD-Serie.

Das ganze Statement vom 30.09.2026 im Wortlaut:


Solidarität mit den Kreatorinnen und Produzentinnen der ARD-Serie „Selling Sex“

Der Umgang mit der Serie „Selling Sex“ ist verroht, einseitig und mitunter hasserfüllt. Das hat Auswirkungen auf die Debatte über Sexarbeit und Menschenhandel und trifft Sexarbeiter*innen direkt. Wir fordern mehr Differenziertheit, sachliche Argumente und Stimmen von Betroffenen in der Debatte über Sexarbeit. Hass und Populismus schaden Sexarbeiter*innen.

In der ARD-Mediathek ist die Serie „Selling Sex“ abrufbar. 6 Episoden erzählen die Geschichte von Wirtschafts-Studentin Nelly. Nelly entscheidet sich, den Teufelskreis aus unbezahlten Praktika, miesen Nebenjobs und daraus angehäuften Schulden mit Sexarbeit als Escort zu durchbrechen.

Die sehenswerte Serie kreist um junge Erwachsene, Sexualität und Datingverhalten. Manche der Charaktere haben kreative Berufe und benötigen Aufmerksamkeit für ihre Projekte, Protagonistin Nelly repräsentiert eine Generation von Menschen an Hochschulen oder Universitäten, die sich von einem unbezahlten Praktikum zum nächsten hangeln und über hohe Lebenshaltungskosten, Studiengebühren und Niedriglohnjobs in finanzielle Not geraten. Relevanter Stoff also, in dem sich sicher viele Personen wiedererkennen.

Inhaltlicher Sprengstoff entsteht, als Nelly in der ersten Episode während eines Kellner-Einsatzes eine Bekannte trifft. Denn Nellys Bekannte ist auch „beruflich“ auf dem Event, bei dem Nelly kellnert – und zwar als Escort. Zwei Jobs und doch schildert die Serie die Ausgangslage der beiden Frauen komplett unterschiedlich. Nelly im Kellner-Livree wird zurechtgewiesen, als sie auf’s Handy schaut, ihre Bekannte dagegen wird chic gekleidet und offenkundig in Partylaune präsentiert. Die Escort trinkt den Champagner, den Nelly serviert. Nelly entscheidet: Schluss mit dem miesen Nebenjob und stellt sich bei einer Escort-Agentur vor.

Diese kleine Geschichte markiert den vermeintlichen Tabubruch der Serie „Selling Sex“: Denn die Serie schildert Sexarbeit nicht als per se brutale, fremdbestimmte Gewalt, sondern thematisiert Nellys Werdegang als Escort mit Höhen und Tiefen. Und genau darüber haben deutsche Medien seit Langem eine Art Nachrichtensperre verhängt.

Wer das Thema Sexarbeit verfolgt, kennt Berichte über Studierende, die ihr Studium so finanzieren. In den Sozialen Medien gibt es reichweitenstarke Accounts über die Arbeit als „spicy showgirl“, Stripper*in oder Escort. Wer will, findet Lebensrealitäten, wie die von Nelly, in denen Menschen eine Entscheidung für diese Arbeit getroffen haben, und dann eine Vielzahl unterschiedlicher Erfahrungen machen. Wie hoch der Anteil von Escortanbietenden in der Sexarbeit ist, lässt sich nicht quantifizieren. Qualitative Forschung der letzten Jahre belegt allerdings, dass ihr Anteil höher als durch Medien und Politik vermutet liegen dürfte. In diesem Zusammenhang ist auch folgender Befund interessant: Die bislang größte Befragung von Sexarbeitenden im Rahmen der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen aus dem Jahr 2025 zeigt ein durchaus anderes Bild als das der amtlichen Statistik: Von den 2.350 befragten Sexarbeitenden besaßen insgesamt 44,6 % die deutsche Staatsangehörigkeit, während dies in der ProstSchG-Statistik 2023 lediglich auf rund 18 % der angemeldeten Personen zutraf. Weiter zeigt die Evaluation, dass nur rund 42 % der Befragten ausschließlich von Sexarbeit leben und ein erheblicher Teil nicht nach dem ProstSchG angemeldet ist. Diese Ergebnisse stehen in einem auffälligen Kontrast zu vermeintlichen Gewissheiten, die in Debatten über Sexarbeit immer wieder angeführt werden – etwa der Behauptung, dass nur ein kleiner Teil die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, wofür regelmäßig die ProstSchG-Statistik herangezogen wird, obwohl diese ausschließlich angemeldete Sexarbeitende erfasst. Interessant ist aber vor allem, wie mit den deutlich abweichenden Ergebnissen der Evaluation umgegangen wird: Von Anti-Sexwork-Organisationen wie TERRE DES FEMMES wird der wesentlich höhere Anteil deutscher Sexarbeitender in der Befragung als Hinweis darauf interpretiert, dass das Sample der Evaluation verzerrt sei. Man kann die Frage allerdings ebenso in die andere Richtung stellen: Was, wenn nicht die Evaluation ein verzerrtes Bild zeichnet, sondern die amtliche Statistik nur einen bestimmten Ausschnitt der Sexarbeit abbildet? Schließlich erfasste die Evaluation auch Menschen, die nicht angemeldet sind, Sexarbeit nur nebenberuflich ausüben oder nicht ausschließlich davon leben. Vielleicht zeigt die Abweichung daher vor allem eines: dass die Lebensrealitäten in der Sexarbeit vielfältiger sind, als es die häufig herangezogenen amtlichen Zahlen vermuten lassen.

Verkniffene Rezensionen

Die deutschen Medienberichte zur Serie offenbaren eine sexarbeitsfeindliche Schlagseite. Stefans und Christians fällen Urteile wie „Legende“, „Illusionen“ oder „Anleitung zur Prostitution“ über Nellys Geschichte. Stimmen aus der Sexarbeit, Beratung oder Forschung fehlen dagegen vollständig. Ein verdrossener, dickköpfiger Mangel an Interesse und Neugier prägt den Ton dieser Texte, die nicht debattieren, sondern um sich selbst kreisen. Offenkundig löst eine für die Mehrheit der Medienschaffenden unerwartete Geschichte bei jenen kein Interesse, sondern Widerwille und Rechthaberei hervor. …

Der deutsche Journalismus hat sich beim Thema Sexarbeit in gefühlten Gewissheiten bequem eingerichtet: „Prostitution“ ist demnach ein inhärent menschenunwürdiges Gewaltverhältnis. Beim Urteil über die ARD-bewirkt dies Folgendes: Statt darüber zu sprechen, wieso Studierende Sexarbeit machen und Nellys Erfahrungen zu debattieren, verlagert ein Großteil der Beiträge den Fokus darauf, wie ungehörig sie es finden, Sexarbeit nicht als Ausdruck von Gewalt und Kriminalität darzustellen.

An deutsche Medien durch Forschung, Sexarbeitende oder Beratungsstellen gerichtete Forderungen nach mehr Differenzierung oder Analyse fruchten seit Jahren kaum. Der Tenor deutscher Medien lautet: „Prostitution“ hat es nicht zu geben dürfen, und verstellt sich damit der Realität. Wer sich diesem unausgesprochenen, nichtsdestotrotz verbindlichen Mantra nicht unterwirft, dem kann gewaltverherrlichende Mittäterschaft vorgeworfen werden. Solche Unterstellungen haben massive Konsequenzen für eine Debatte, der es bedauerlicherweise ohnehin an Sachlichkeit und Repräsentation mangelt.

Die Kreatorinnen und die Produktionsfirma Mia Wallace der Serie „Selling Sex“ erleben das derzeit hautnah. Marie C. König hat 10 Jahre als Escort gearbeitet, Miriam Dehne in einem Berliner Bordell als Wirtschafterin und für das sexpositive TV Erotik Magazin „Liebe Sünde“. Unser Standpunkt: Hört Sexarbeiter*innen zu! Insbesondere, wenn sie Außenstehenden Dinge über sich, ihr Leben und ihre Arbeit verraten, die für die allermeisten neu sein dürften.

Empörungsspiralen und Kampagnen

Gewissheitsjournalismus ist das eine. Dazu kommt die Reaktion der deutschen Anti-Sexarbeits-Bewegung. Eine reichweitenstarke Stimme gegen „Prostitution“ teilt kurz nach Veröffentlichung der Serie einen empörten Post zu „Selling Sex“ auf Facebook und Instagram. Sie habe die Serie zwar nicht gesehen, dafür aber ein Interview mit einer der Kreatorinnen in einem österreichischen Medium gelesen, das bei der Erwähnung von Prostitution nicht grundsätzlich nach Verboten ruft. Wütend übt die Aktivistin Fundamentalkritik an einer der Kreatorinnen und am „ÖRR“ und den „Gebühren“. Eine Flut von erbosten, teils gewaltverherrlichenden Aussagen schwappt durch die Kommentarspalten der Posts. Dort werden Briefe an die ARD vorformuliert. Als eine der Kreatorinnen von „Selling Sex“ sich einmischt, wird sie beschimpft. „Frauenverräterin“ urteilt eine der Vorstandsfrauen des Bundesverband Nordisches Modell e.V., manche wünschen der Kreatorin, sie möge Gewaltopfer werden. Manche der extremsten Kommentare wurden wieder gelöscht, wurden zuvor aber dokumentiert.

Währenddessen erhält die ARD eine Fülle von Protestbriefen. Kurzum: der Druck auf die Serie und ihre Macherinnen wächst. Auf dem Filmfest München, in Reviews und Streaming-Empfehlungen, Podcasts und Radiosendungen wird die Serie positiv besprochen. Auch einige Sexarbeiter*innen begrüßten die Serie als ein „Puzzlestück“, das bislang in der deutschen Medienlandschaft fehlte. Ein Puzzlestück in einem komplexen Bild. An diesem komplexen Gesamtbild scheint die aufgeregte Debatte um Sexarbeit und Menschenhandel schon lange das Interesse verloren zu haben.

Für uns ist die Unterscheidung entscheidend: In „Selling Sex“ geht es nicht um Menschenhandel oder sexuelle Zwangsarbeit – dazu gibt es eigene, notwendige Beiträge und Debatten –, sondern um Sexarbeit. Wer diesen Unterschied verwischt, trifft eine Entscheidung zugunsten Undifferenziertheit und gegen Ambivalenz und Ambiguität. Die organisierte Anti-Sexarbeits-Bewegung tut genau das:

Kampagnen + Aufruhr = Druck

Vorbildlich für den aktuellen Protest gegen „Selling Sex“ sind Moralpaniken und Empörungsstürme und daraus abgeleiteter teils massiver Druck auf Institutionen. Zwei Beispiele: Die genannten Elemente prägten 2025 die gescheiterte Verfassungsrichterinnenwahl von Frauke Brosius-Gersdorf. Damals hatte ein Zusammenspiel aus Medienbeiträgen und dem kampagnenförmige Schreiben von Protestbriefen – in diesem Fall an Abgeordnete der CDU – großen Einfluss und verhinderte am Ende die formale Wahl der Kandidatin. Ähnliches ließ sich auch in der zunächst unsachlichen Debatte um Leihmutterschaft 2026 beobachten, in der es wiederum lange dauerte, bis Leihmütter oder Leihmutterschaftnutzende zu Wort kamen. In beiden Fällen bestehen deutliche Parallelen zum aktuellen Angriff auf die Serie „Selling Sex“.

Und die Parallelen erstrecken sich auch auf die Netzwerke hinter den Kampagnen: eine Allianz aus bürgerlicher Frauenrechtsbewegung und christlichem Fundamentalismus sowie (ultra-) konservativen bis extrem rechten Organisationen nimmt Einfluss auf schwelende gesellschaftliche Debatten. Inhaltlich kreisen diese Debatten um reproduktive und sexuelle Rechte, höchstpersönliche Entscheidungen und um Fragen körperlicher Autonomie.

Wir wissen, solche Debatten bedürfen Sachlichkeit, unterschiedlicher Perspektiven sowie Ambivalenz und Ambiguität. Empörte Kampagnen, wüste Beschimpfungen und implizite Gewaltandrohungen verhindern das. Sexarbeiter*innen erleben bereits ohne solche entgrenzten Eskalationen massive, gesellschaftliche Ausschlüsse und Diskriminierung. Verschärft sich die Debatte weiter auf oben genannte Weise, hat das Auswirkungen darauf, wer sich an ihr noch beteiligen kann. Viele Sexarbeiter*innen sagen bereits heute:

„Zu Stigma und Diskriminierung gegenüber Sexarbeiter*innen in der gesamten Gesellschaft kommt Hass und Anfeindungen aus der Anti-Sexarbeits-Bewegung.“

Die emotionale Entgleisung der Debatte zeigt sich aktuell in Ablehnung und Widerwillen gegen die Serie „Selling Sex“. Das betrifft zunächst unwilligen und ignoranten Journalismus, im zweiten Schritt eine laute und zunehmend radikalisierte Anti-Sexarbeits-Bewegung: Verabredungen zum Protestbriefeschreiben, Bündelung von Empörungsspiralen, Förderung von Moralpaniken über Multiplikator*innen / Influencer*innen und deren Follower*innen in den Sozialen Medien. All das nimmt Einfluss auf eine Debatte, die bereits ohne die eben beschriebenen neuen Aspekte kompliziert und einseitig war.

Solidarität mit den Kreatorinnen und Produzentinnen der Serie Selling Sex

Wir solidarisieren uns daher mit den Kreatorinnen Marie C. König und Miriam Dehne sowie den Produzentinnen Pauline Striebeck und Estella Sublit von Mia Wallace der Serie „Selling Sex“. Die ARD sollte mehr solche Produktionen ins Programm nehmen. Deutsche Medienschaffende sollten ihre oft voreingenommene Haltung gegenüber Sexarbeit und Sexarbeiter*innen reflektieren. Darüber hinaus fordern wir Menschen auf, Sexarbeitsfeindlichkeit in Medien, Journalismus und auf Social Media entgegenzutreten.

Für eine sachliche und breite Debatte über Sexarbeit!

28.800 Euro Lotterie-Förderung für „von Gott beauftragten“ evangelikalen Verein Perlenschatz

Trotz antimuslimischer und radikaler Anti-Abtreibungs-Positionen?

(Titelbild: Screenshot perlenschatz.info). Perlenschatz e.V. teilt auf seiner Homepage mit, dass die Deutsche Postcode Lotterie den Verein mit 28.800 Euro fördert. Mehrere evangelikale Medien berichten ebenfalls darüber. Der Verein beschreibt sich selbst als Schutz- und Beratungsangebot für Frauen aus Einwandererfamilien, die von häuslicher Gewalt, Zwangsheirat oder sogenannten Ehrenmorden bedroht oder betroffen sind und will sie in ein selbstbestimmtes Leben und bei der Integration in Deutschland begleiten. Nach eigener Darstellung richtet sich das Angebot insbesondere an Frauen aus patriarchalen Familienstrukturen, wobei Musliminnen als wesentliche Zielgruppe genannt werden.

Förderung sozialen Zusammenhalts?

Mit der Förderung will der Verein für ein Jahr eine halbe Personalstelle für seine Beratungsstelle Offenbach und die Betreuung einer Schutzwohnung finanzieren. Laut Perlenschatz entschied ein Lotterie-Beirat unter Vorsitz der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über die Förderung im Förderbereich „Sozialer Zusammenhalt“.

Eine eigene Pressemitteilung oder Projektseite der Postcode Lotterie zu Perlenschatz konnten wir bislang nicht finden. In der Vereinsmitteilung wird jedoch Katja Diemer, Head of Charities der Lotterie, mit einem Statement zitiert:

„Wir freuen uns, dass wir dank unserer zahlreichen Teilnehmer*innen dieses wirkungsvolle Projekt unterstützen können.”

Wie die Postcode Lotterie zu dieser positiven Einschätzung gelangte, ist nicht bekannt. Auch nicht, ob ihr bei der Entscheidung die evangelikale Ausrichtung und Vernetzung des Vereins sowie öffentliche Positionen der Vereinsvorsitzenden Anette Bauscher zu Muslim*innen, Islam und Schwangerschaftsabbrüchen bekannt waren.

Bereits 2019 dokumentierte der Blog „Dokumentieren gegen Rechts“ ausführlich die evangelikalen Netzwerke von Perlenschatz.

„Von Gott beauftragt“

Bauscher selbst beschreibt die Gründung von Perlenschatz als göttlichen Auftrag. Nach einem Gebet habe Gott ihr vor ihrem „inneren Auge“ ein Frauenhaus mit verschleierten muslimischen Frauen gezeigt. Später erklärte sie, sich „von Gott dazu beauftragt“ gesehen zu haben, ein speziell auf muslimische Frauen zugeschnittenes Frauenhaus aufzubauen.

Die christliche Ausrichtung ist auch institutionell verankert: Die Vereinssatzung nennt Seelsorge als Mittel der Arbeit sowie „soziale und christliche Werte“ und das „christliche Menschenbild“ als Grundlage. Für eine Vereinsmitgliedschaft ist die Bejahung des christlichen Menschenbildes Voraussetzung. Auch bei der Personalauswahl wird das religiöse Profil konkret: In einer über das evangelikale netzwerk-m, bei dem Perlenschatz Mitglied ist, verbreiteten Stellenausschreibung verlangt der Verein ausdrücklich „überzeugte“ Christ*innen und einen „kurzen geistlichen Lebenslauf“.

Zudem besitzt Perlenschatz das Spenden-Prüfzertifikat der Evangelischen Allianz (EAD) – einem der größten evangelikalen Netzwerkvereine in Deutschland – und präsentiert sich auf deren Allianzkonferenzen.

Zu den prägenden Personen im Umfeld des Vereins gehören u.a. die Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher und der evangelikale Theologe Yassir Eric.

Schirrmacher wird vom Verein als dessen „Botschafterin“ genannt. Die Bonner Islamwissenschaftlerin ist zugleich langjährige Spitzenfunktionärin der organisierten evangelikalen Islamarbeit und leitet das Institut für Islamfragen der Evangelischen Allianz. Bauscher greift für ihre Darstellung von Islam und Frauenrechten wiederum auf Veröffentlichungen Schirrmachers zurück. Schirrmacher setzt sich in eigenen Veröffentlichungen kritisch mit dem Konzept des ‚antimuslimischen Rassismus‘ auseinander und warnt dabei vor aus ihrer Sicht zu weitgehenden Rassismus- und Schuldzuschreibungen.

Der evangelikale Theologe und frühere Muslim Yassir Eric ist Gründungsmitglied von Perlenschatz und leitet seit 2013 das Europäische Institut für Migration, Integration und Islamthemen (EIMI) an der missionstheologisch geprägten AWM Korntal. 2019 wurde er zudem in den Hauptvorstand der Deutschen Evangelischen Allianz gewählt. 2024 gehörte er zu den Predigern der umstrittenen Glaubenskonferenz UNUM24 in der Münchner Olympiahalle.

Evangelikale Netzwerke ‚gegen Menschenhandel‘

Ebenfalls auf der Webseite als Botschafter von Perlenschatz genannt wird Frank Heinrich – längjähriger Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Allianz und auch heute noch Vorsitzender des evangelikal geprägten Vereins Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh).

Und so wundert es nicht, dass Perlenschatz ebenfalls in das christlich-evangelikale Netzwerk ‚gegen Menschenhandel‘ eingebunden ist, dass sich u.a. für eine Kriminalisierung der Nachfrage nach Sexarbeit einsetzt. Beim u.a. von ggmh veranstalteten Kongress „Gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung“ auf dem pietistisch geprägten Schönblick gehörte Perlenschatz 2024 zu den Kooperationspartnern – neben weiteren Organisationen, wie beispielsweise dem Verein Bethel SOZO, der dort einen Workshop zu „Befreiungsgebeten“ anbot.

Mitveranstalter des Kongresses war zudem der seit Langem in Kritik stehende Verein Mission Freedom – dessen mittlerweile geschlossenes „Haus SeeNest“ wegen schwerer Vorwürfe der Misshandlung von Schutzbefohlenen für Schlagzeilen sorgt.

Auch beim Kongress „Freiheit 2026“ war Perlenschatz vertreten. Eine Beitragsreihe zu dem Kongress haben wir hier veröffentlicht.

„Mit der Muttermilch aufgesogen“

Bauschers Veröffentlichungen gehen weit über Kritik an fundamentalistischen Auslegungen des Islam hinaus: So schreibt sie Muslim*innen pauschal negative Eigenschaften zu und erklärt diese aus einer vermeintlich tief verankerten religiös-kulturellen Prägung.

In ihrem zweiteiligen Beitrag „Frauen im familiären Gefängnis“ in der Fachzeitschrift Kriminalistik erklärt Bauscher islamische Religion und „orientalische Kultur“ für so eng miteinander verwoben, dass kaum zu unterscheiden sei, was religiös und was kulturell bedingt sei. Das Patriarchat sei in die islamische Religion übernommen worden. Anschließend präsentiert sie Koranstellen unter Kategorien wie „Frauen als Ware“, „Sexuelle Verfügbarkeit“ und „Überlegenheit des Mannes“. Während Bauscher beim Islam problematische Textstellen als Beleg heranzieht, erklärt sie für die Bibel dagegen, darin keine Legitimation von Gewalt gegen Frauen zu finden.

Über „den gläubigen Muslim“ schreibt Bauscher: „Er hat gelernt, dass er sich Allah unterwerfen muss, die Frau dem Mann und der ‚Ungläubige‘ dem Gläubigen.“ Dieses Denken habe er „von klein auf verinnerlicht“. An anderer Stelle heißt es: „Er kennt keine Würde in dem uns bekannten Sinn, für ihn ist die Unterwerfung wichtig.“ Besonders drastisch formuliert Bauscher zum Antisemitismus: „Vor allem viele Muslime haben den Hass gegen Juden schon mit der Muttermilch aufgesogen.“

Weit mehr als legitime Religionskritik

Um das an dieser Stelle klarzustellen: Im Koran gibt es Passagen, die aus heutiger menschenrechtlicher Perspektive problematisch sind und historisch wie gegenwärtig zur Legitimation patriarchaler Herrschaft und auch körperlicher Gewalt herangezogen werden.

Das darf und sollte kritisiert werden. Zugleich gibt es innerhalb des Islams unterschiedliche Auslegungstraditionen. Insbesondere in der modernen muslimischen Exegese haben sich reformorientierte und feministische Lesarten entwickelt, die traditionelle patriarchale Interpretationen kritisieren und etwa ein aus Sure 4:34 abgeleitetes Recht des Mannes auf körperliche Gewalt zurückweisen. Betrachtet man die zahlreichen Auslegungsstreitigkeiten zu problematischen Bibelstellen sollte einleuchten, dass sich aus solchen Passagen nicht ohne Weiteres Eigenschaften heutiger Christ*innen ableiten.

Etwas anderes ist es, aus solchen Textstellen vermeintlich feststehende Eigenschaften von Muslim*innen abzuleiten. Bauschers Aussagen über „den gläubigen Muslim“, dessen angeblich fehlendes Verständnis von Würde oder einen mit der „Muttermilch“ aufgenommenen Judenhass gehen weit über Religionskritik hinaus. Derart pauschale Zuschreibungen vermeintlich tief verankerter negativer Eigenschaften aufgrund muslimischer Religions- und Kulturzugehörigkeit entsprechen zentralen Merkmalen dessen, was der von der Bundesregierung eingesetzte Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit als Muslimfeindlichkeit beziehungsweise antimuslimischen Rassismus beschreibt.

CDU, Hans-Jürgen Irmer und der Wetzlar-Kurier

Bereits 2015 wurde Perlenschatz von der CDU-Kreistagsfraktion Lahn-Dill zu einer Gesprächsrunde eingeladen. Anschließend berichtete der mit der CDU-nahe Wetzlar-Kurier positiv über den Verein.

2019 beantragte die CDU-Kreistagsfraktion einen Zuschuss für Perlenschatz. In der politischen Beratung schaltete sich auch der rechtskonservative CDU-Politiker Hans-Jürgen Irmer persönlich ein. Irmer ist nicht nur Herausgeber des Wetzlar-Kurier: Laut Impressum verantwortet er auch Redaktion und Anzeigenabwicklung. Der Wetzlar-Kurier berichtete wiederum positiv über den Förderantrag.

Im selben Jahr veröffentlichte Bauscher im Wetzlar-Kurier ihren Beitrag „Aufstehen gegen falsche Toleranz!“. Darin schrieb sie unter anderem, im Koran gebe es keine Gleichwertigkeit von Mann und Frau und behauptete, der Koran erlaube ausdrücklich, Frauen „zu demütigen und zu schlagen“.

Auch abgesehen von den Verbindungen zu Irmer ist der Publikationsort des Artikels bemerkenswert. Die taz dokumentierte unter anderem regelmäßige große Anzeigen des Kopp-Verlags und des Vereins „Die Deutschen Konservativen“ im Wetzlar-Kurier – laut taz „beide angesiedelt in der Grauzone zwischen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus”. Und auch wenige Seiten nach dem dort veröffentlichten Artikel von Bauscher fand sich eine Anzeige des Kopp-Verlags.

Gegen Abtreibung – und ein wissenschaftlich nicht belegtes „Syndrom“

Auch Bauschers Haltung zum Schwangerschaftsabbruch ist deutlich.

Bereits im Wetzlar-Kurier bezeichnete sie Embryonen als „Kinder im Mutterleib“. Frauen werde eingeredet, bei Ungeborenen in den ersten Wochen handle es sich zunächst um einen „Zellklumpen“: „Doch wessen Gewissen noch nicht abgetötet ist, der weiß intuitiv, dass das eine Lüge ist.“ so Bauscher.

In ihrem späteren Kriminalistik-Beitrag behauptet Bauscher, Frauen entwickelten nach Schwangerschaftsabbrüchen häufig ein „Post-Abortion-Syndrom“ und fügt hinzu, dieses gebe es „laut Abtreibungsbefürwortern angeblich nicht“.

Damit verbreitet Bauscher ein in der Anti-Abtreibungsbewegung immer wieder behauptetes angebliches Krankheitsbild, für dessen Existenz es nach internationaler Studienlage keine wissenschaftlichen Belege gibt. Auch das staatliche Gesundheitsportal familienplanung.de und das vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Forschungsprojekt ELSA widersprechen der Behauptung eines eigenständigen „Post-Abortion-Syndroms“.

Bauschers Verbindungen in die organisierte Anti-Abtreibungsbewegung zeigen sich auch bei „Patin für 9 Monate“. Dabei handelt es sich um ein Angebot der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), wo Bauscher im Oktober 2026 über „Die Würde der Frau in patriarchalen Familienstrukturen“ referiert.

Nur drei Wochen später geht es dort übrigens um die sogenannte „Abtreibungspillen-Umkehr“: Demnach soll hoch dosiertes Progesteron nach Einnahme der Abtreibungspille Mifepriston deren Wirkung aufheben und die Schwangerschaft erhalten. ALfA beschreibt diese Methode selbst als „Umkehrtherapie“. Nicht erwähnt wird allerdings, dass es für die Wirksamkeit dieser Methode keine belastbaren wissenschaftlichen Nachweise gibt. Die bislang einzige randomisierte Studie wurde zudem nach schweren Blutungen bei drei von zwölf Teilnehmerinnen vorzeitig abgebrochen.

28.800 Euro – was wurde geprüft?

Frauen, die von häuslicher Gewalt, Zwangsheirat oder sogenannten Ehrenmorden bedroht sind, brauchen Schutz und professionelle Unterstützung. Finanzielle Mittel werden dafür nur unzureichend bereit gestellt. Die bundesweite Frauenhauskoordinierung (FHK) spricht von einem „lückenhaften, überlasteten“ Finanzierungssystem. Nach der aktuellen Frauenhaus-Statistik 2025 fehlen bundesweit weiterhin knapp 12.000 Frauenhausplätze.

An der Seriosität und Professionalität von Perlenschatz e.V. bestehen jedoch erhebliche Zweifel. Hat sich die Postcode Lotterie damit befasst?

Nach ihren eigenen Förderrichtlinien bewertet die Lotterie Projekte unter anderem nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz und Wirkung. „Ordensgemeinschaften und Kirchengemeinden sowie sonstige kirchliche Institutionen (Kirchenkreise, Kirchenverbände etc.)” sind von der Förderung ausgeschlossen. Zwar ist Perlenschatz als eigenständiger Verein nicht unmittelbar eine kirchliche Institution – aber war der Postcode Lotterie die evangelikale Ausrichtung und das spezifisch religiöse Selbstverständnis des Vereins überhaupt bekannt?

Zudem gehört zur Förderphilosophie der Lotterie die „Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus“. Umso mehr stellt sich die Frage, ob der Lotterie bei ihrer Förderentscheidung Bauschers öffentliche Aussagen über Muslim*innen bekannt waren.

Gerade bei sozialen Projekten fehlt es bei Förderentscheidungen, Kooperationen und selbst bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen häufig an Sensibilität für die Risiken christlich-fundamentalistischer Organisationen. Diese Lücken ermöglichen es entsprechenden Akteur*innen, ihr Engagement zunehmend auf Bereiche der Sozialen Arbeit auszuweiten. Darauf haben wir bereits in unserer im vergangenen Jahr veröffentlichten und von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderten Handreichung „Christlicher Fundamentalismus & Soziale Arbeit“ hingewiesen.

Die Förderung von Perlenschatz e.V. durch die Postcode Lotterie scheint ein weiterer Fall zu sein, der den Bedarf an mehr Sensibilität und einen bewussteren Umgang mit christlich-fundamentalistischen Akteurskonstellationen unterstreicht.

ICF Karlsruhe: Evangelikale Jugendhilfe?

Kontext-Wochenzeitung berichtet über Offenen Brief von FundiWatch zur geplanten Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe

(Quelle Titelbild: Instagram, @kontextwz). Wie bereits berichtet, hat die zum „ICF Movement“ gehörende Freikirche ICF Karlsruhe die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Obwohl das ICF (International Christian Fellowship) äußerst umstritten ist, sieht die Verwaltung in Karlsruhe offenbar keine Probleme: In einer äußerst knappen Sitzungsvorlage empfahl sie dem Jugendhilfeausschuss der Anerkennung zuzustimmen. Nun berichtet auch die Kontext-Wochenzeitung über den Vorgang.

Nach Kritik in Offenen Briefen der Linksfraktion Karlsruhe und von FundiWatch wurde der Tagesordnungspunkt vorerst abgesetzt. Entschieden ist damit aber noch nichts. Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses tagt Anfang Oktober. Die von uns in dem Offenen Brief aufgeworfenen Fragen zum Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen wurden trotz Nachfragen bisher weder seitens der Stadtverwaltung noch seitens des ICF Karlsruhe beantwortet. Stattdessen traf sich der Jugendhilfeausschuss Anfang vergangener Woche nun nichtöffentlich – gemeinsam mit Vertretern des ICF Karlsruhe, denen somit Gelegenheit geboten wurde, fern von kritischer Öffentlichkeit für ihr Vorhaben zu werben.

Eine solche kritische Öffentlichkeit scheinen sowohl die Stadtverwaltung als auch das ICF unbedingt meiden zu wollen. Auch gegenüber der Kontext-Wochenzeitung zeigten sich Stadtverwaltung und ICF Karlsruhe nun ähnlich verschlossen.

Gegenüber Kontext teilt die Stadtverwaltung mit, die Kritik von FundiWatch beziehe sich vor allem auf andere ICF-Standorte wie Zürich und München. Dass dies nicht zutrifft, kann in unserem Offenen Brief nachgelesen werden. Zwar geht es dort auch darum, ob sich das ICF Karlsruhe von fragwürdigen und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen widersprechenden Ausrichtungen im ICF Movement tatsächlich abgrenzt. Im wesentlichen bezogen sich unsere Fragen aber auf generelle Fragen zum Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen.  Insbesondere stünde einer Anerkennung entgegen, wenn – wofür einiges zu sprechen scheint – die Jugendarbeit der ICF Karlsruhe überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dient.

Um so überraschender erscheint es, dass die Stadtverwaltung nun auf Kontext-Anfrage selbst aus der Vereinssatzung des ICF Karlsruhe zitiert: Demnach werde der Vereinszweck unter anderem verwirklicht durch die „Verbreitung und Förderung der biblischen Botschaft“, missionarische Veranstaltungen, Gemeindegründung und Gemeindeaufbau, christliche Seelsorge und Schulungen zum christlichen Leben“. All das ist zulässig und von der Glaubensfreiheit gedeckt, spricht allerdings eher gerade gegen das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen als Träger der freien Jugendhilfe. Den Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses wurde die ICF-Satzung nach Informationen von FundiWatch übrigens nicht zur Verfügung gestellt.

Dass die Stadtverwaltung im übrigen auf Fragen – die sie selbst hätte prüfen müssen – nicht eingeht, irritiert. Dass das ICF Karlsruhe auf diese Fragen nicht antworten mag, scheint jedenfalls nicht dafür zu sprechen, dass man mit der eigenen Ausrichtung und Positionierung transparent umzugehen gedenkt.

Erstaunlich ist auch, auf welch große Zurückhaltung über den Fall zu berichten wir bei lokalen Medien gestoßen sind. Es scheint nicht ausgeschlossen, dass die große Verbundenheit, die das ICF Karlsruhe mit der Stadt mittlerweile erreicht hat, dabei eine Rolle spielt. So berichtet Kontext auch ausführlich vom mittlerweile riesigen Charity-Event des ICF „Weihnachten neu erleben„, mit dem das ICF Karlsruhe erhebliche Einnahmen v.a. für seine eigenen Einrichtungen generiert. Bewusst scheint das vielen Besucher*innen des Events nicht zu sein. Jedenfalls bis 2025 hatte der Bürgermeister der Stadt Karlsruhe die Schirmherrschaft für das Event.

Es dürfte jedenfalls noch deutlich mehr öffentliche Aufmerksamkeit bedürfen, um offene Fragen im Interesse des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu klären. Würde das ICF Karlsruhe die Anerkennung erreichen, hätte die Freikirche einen erheblichen Einfluss auf die Kinder- und Jugendarbeit der Region – zumal die Anerkennung für alle Standorte des Vereins in Karlsruhe, Krauchgau, Rhein-Neckar, Ludwigsburg und Südpfalz gelten würde…

Wir bleiben jedenfalls dran!

Vom „großen Plan Gottes“ zur Kindeswohlgefährdung?

Die neue MIZ ist erschienen – Gastbeitrag von Matthias Pöhl von FundiWatch

Bereits in der MIZ 2/24 veröffentlichte Matthias einen Artikel über die bereits damals umstrittene und gerade neu eröffnete Einrichtung für sexuell missbrauchte Minderjährige „Haus SeeNest“ im Allgäu des unter Vorsitz der Predigerin Gaby Wentland stehenden Vereins Mission Freedom.

Der damalige Artikel stand unter dem Titel „Die großen Pläne ‘Gottes’ … sind undurchschaubar“ und endete mit den durchaus deprimierten Zeilen:

„Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: ‘Werden hier sehenden Auges schwerst missbrauchte Minderjährige in die Obhut einer missionarisch ausgerichteten christlich-fundamentalistischen Organisation gegeben?’. Das kann anhand der Fakten wohl nur bejaht werden. Das einzige, das zynischerweise bisher für einen auch öffentlich wahrgenommenen Skandal ‘fehlt’: aus­sagewillige geschädigte Opfer.“

Nur zwei Jahre später scheint es nach dem, was bisher bekannt ist, zumindest Letzteres zu geben: Geschädigte Opfer. In der MIZ 01/26 erschien nun erneut ein Artikel von Matthias zum Haus SeeNest unter dem Titel „Vom ‚großen Plan Gottes‘ zur Kindeswohlgefährdung?“ Dieser Artikel endet mit einem Appell:

„Die großen Pläne Gottes mögen un­durchschaubar sein. Staatliche Kon­trolle und professioneller Kinderschutz dürfen es nicht sein.“

Denn vor einigen Wochen wurden alle sechs Kinder aus der Einrichtung von Mission Freedom in Obhut genommen. Gegen die Heimleitung ein Tätigkeitsverbot erlassen, das gerichtlich bestätigt wurde. Die Vorwürfe wiegen schwer: Kinder sollen beispielsweise im Polizeigriff zu Boden gedrückt, gegen ihren Willen unter die Dusche gestellt worden sein, ein Kind habe in vollurinierter Kleisung seinen Arbeitsdienst verbringen müssen, ein anderes habe einen BH mit Melonen befüllt tragen müssen.

Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die pädagogische Heimleitung und drei Mitarbeiterinnen wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener. Die Gesellschaft „Himmelsstürmer Deutschland gGmbH“, die als 100%-Tochtergesellschaft von Mission Freedom die Einrichtung betrieben hat, ist insolvent, das Heim geschlossen.

Geschäftsführerin Inga Gerckens, die seit über zehn Jahren auch die Schutzhäuser von Mission Freedom im Erwachsenenbereich geleitet hat, soll den Verein nun verlassen. Auf Druck schied Mission Freedom sowohl aus der Diakonie Hamburg als auch aus dem Netzwerkverein Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh) aus. Mietverträge wurden gekündigt, Förderungen eingestellt, Verbandsmitgliedschaften hektisch beendet. Nun war es dann wohl doch ein Skandal zu viel, das eigene Image drohte Schaden zu nehmen. Überraschend kam all das hingegen nicht.

Und Mission Freedom bzw. deren Leiterin Gaby Wentland? Übrigens war Wentland langjähriges Mitglied im Vorstand der Evangelischen Allianz Deutschland (EAD), deren langjähriger Vorsitzender Frank Heinrich (ehem. MdB, CDU) bis heute Vorstandsitzender von ggmh ist. Machen offenbar weiter wie bisher. Weiterhin betreibt Mission Freedom Einrichtungen für erwachsene Frauen in Frankfurt am Main und Hamburg. Gaby Wentland reist weiterhin mit ihren Predigten durch In- und Ausland, in denen sie auch von Dämonen-Befreiungen in ihren Schutzhäusern berichtet. Und ob der Austritt von Mission Freedom aus dem Verein ggmh mehr als eine Image-Rettungs-Kampagne ist, mag zumindest bezweifelt werden können.

Nach einer echten Aufklärung der Vorwürfe auch über eine strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Personen hinaus, schaut es momentan nicht aus. Die Behörden legten sich schnell fest: Mit der religiös-weltanschaulichen Ausrichtung des Vereins hätten die aktuellen Vorkommnisse nichts zu tun. Auf Nachfrage begründen können die Behörden dies hingegen nicht. Die von Gaby Wentland seit mehr als zehn Jahren propagierte Ausrichtung und Arbeitsweise von Mission Freedom und dessen Einrichtungen dürfte einer solchen Einschätzung jedenfalls ebenso entgegen stehen, wie explizit auf das religiöse Bekenntnis abstellende Stellenausschreibungen, nach denen es in der Einrichtung offenbar mehr um „geistliche Gemeinschaft“ als um eine professionelle Arbeitsweise ging. Welchen Einfluss all dies auf die aktuellen Vorkommnisse hat scheint derzeit kaum jemanden zu interessieren.

Was es bräuchte? Unter anderem eine echte Debatte über das Verhältnis professioneller Sozialer Arbeit zu missionarischen diakonischen bzw. caritativen Aktivitäten sowie darüber, wann bei Hinweisen auf eine christlich-fundamentalistische Ausrichtung entsprechender Einrichtungen nicht mehr von einer Gewährleistung des Kindeswohls ausgegangen werden kann. Und ihnen schlichtwegs die Betriebserlaubnis zu versagen wäre.

Bereits den betroffenen Kindern aus dem Haus SeeNest wären wir eine solche Debatte schuldig. Doch in Zeiten klammer Haushaltskassen hat das Vordringen christlich-fundamentalistischer Akteur*innen in den Bereich der Sozialen Arbeit auch noch eine zusätzlich weitreichende Dimension. Eine Debatte darüber sucht man bisher – leider – vergebens.


Chronologie zu Misshandlungsvorwürfen gegen das Haus SeeNest von Mission Freedom

 

Anerkennung der umstrittenen Freikirche ICF Karlsruhe als freier Träger der Jugendhilfe?

Nichtöffentliche Gespräche im „Hinterzimmer“? Transparenz sieht anders aus!

(Quelle Titelbild: icf-karksruhe.de / Youtube). Wie berichtet, hat die umstrittene Freikirche International Christian Fellowship (ICF) an ihrem Standort in Karlsruhe (ICF Karlsruhe e.V.) die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Die Stadtverwaltung empfahl daraufhin in einer äußerst knappen (und unseres Erachtens unvollständigen) Vorlage dem Jugendhilfeausschuss Karlsruhe die Anerkennung.

Die Beschlussfassung wurde nach Kritik zwar vorerst abgesetzt. Offiziell tagt der Jugendhilfeausschuss erst wieder Anfang Oktober. Nun soll allerdings wohl bereits am morgigen Montag (20.07.2026) ein nichtöffentliches Gespräch mit dem ICF Karlsruhe (also quasi „im Hinterzimmer“) geführt werden.

Unsere Bedenken an einer nichtöffentlichen Erörterung der u.a. von FundiWatch aufgeworfenen kritischen Nachfragen zum Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen für das ICF Karlsruhe hatten wir bereits vergangene Woche in einer E-Mail an den Jugendhilfeausschuss formuliert. Am Ende dieses Beitrags werden wir diese Mail nun hier veröffentlichen.

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe: Eröffnung erheblicher Einflussnahmemöglichkeiten auf Jugendhilfe

Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat erhebliche Folgen. So beispielsweise die Beteiligung anerkannter Träger in die Jugendhilfeplanung, Möglichkeiten zur Mitwirkung in Jugendhilfeausschüssen, Anspruch auf partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe uvm. Sprich: Die Anerkennung ist eine maßgebliche Voraussetzung dafür, um auf den gesamten Bereich der Jugendhilfe vor Ort erheblichen Einfluss nehmen zu können.

Was es bedeutet, wenn in diesen Bereichen antipluralistische, queerfeindliche etc. Ideolog*innen ihren Einfluss ausbauen könnten, dürfte offensichtlich sein. Dass entsprechende Vorgehensweisen keinen Einzelfall darstellen, haben wir bereits letztes Jahr in unserer von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderten Handreichung über Vorgehensweisen, Strategien und Netzwerke christlich-fundamentalistischer Akteurskonstellationen in der Sozialen Arbeit dargestellt.

Beim ICF Karlsruhe ergeben sich zudem besonders viele Anhaltspunkte, dass die Jugendarbeit nach ihrem eigenen Selbstverständnis vorrangig der Verbreitung ihres eigenen Glaubensverständnisses dienen soll. Vereinigungen, „die überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dienen“, können hingen nach den Grundsätzen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden (AGOLJB)  nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden.

Weder Stadtverwaltung noch das ICF Karlsruhe gehen auf Fragen zu den Anerkennungsvoraussetzungen ein

Nach Kritik der Linksfraktion und einem Offenen Brief von FundiWatch, in dem wir unsere Bedenken ausführlich darlegten, wurde die ursprünglich bereits für den 19.06.2026 vorgesehenen Beschlussfassung von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Stadtverwaltung teilte FundiWatch gegenüber später mit, man bedanke sich für unsere Hinweise, nehme unsere Anmerkungen „sehr ernst“ und werde die angesprochenen Fragestellungen in die „weitere Prüfung mit aufnehmen“. Zur Klärung der von der Linksfraktion und FundiWatch angesprochenen inhaltlichen Punkte solle ein gemeinsames Gespräch des Jugendhilfeausschusses mit Vertretern des ICF Karlsruhe stattfinden.

Ähnliches teilte uns auf Anfrage auch das ICF Karlsruhe mit. In der Antwortmail heißt es:

„Die im Zusammenhang mit unserem Antrag relevanten Fragen werden im dafür vorgesehenen Verfahren mit der Stadt Karlsruhe und dem Jugendhilfeausschuss erörtert.„

Inhaltlich ging das ICF Karsruhe auf unsere Fragen hingegen nicht ein, auch nicht in einer Stellungnahme an den Jugendhilfeausschuss, auf die das ICF in der Antwort verwies. Auch auf einfach zu beantwortende Fragen, wie bspw. ob ebenso wie im ICF München queere Menschen von Leitungspositionen ausgeschlossen seien, erhielten wir keine Antwort. Das steht in eklatantem Widerspruch zu der Stellungnahme des ICF Karlsruhe an den Jugendhilfeausschuss, in der es heißt, man freue sich „über jede Gelegenheit, unsere Arbeit transparent vorzustellen und Fragen offen zu beantworten„.

Transparenz statt Hinterzimmer!

Entscheidungen und Verhandlungen (auch) von Jugendhilfeausschüssen sind grundsätzlich öffentlich zu führen. Nur in Ausnahmefällen können einzelne Gegenstände nichtöffentlich verhandelt werden. Der Öffentlichkeitsgrundsatz dient insbesondere der demokratischen Kontrolle – und hat gerade auch bei einer so wichtigen Frage wie der Anerkennung als Träger der Jugendhilfe große Bedeutung (dementsprechend war die Behandlung und Beschlussfassung auch ursprünglich in einer öffentlichen Sitzung vorgesehen).

Auch eine Anerkennung der eng mit dem ICF Karlsruhe verbundenen Kinder und Jugend Arche (u.a. gehört dessen Vorsitzende Sybille Beck zum Leitungspastorenehepaar des ICF Karlsruhe) wurde Anfang 2025 öffentlich behandelt. Übrigens mit ähnlich knapper, die Anerkennung empfehlender Beschlussvorlage der Verwaltung, wie nun beim ICF Karlsruhe. Von Stimmen aus dem Gemeinderat erfuhren wir, die Verbindungen seien damals wohl nicht bewusst gewesen.

Nun scheint die Verwaltung eine Auseinandersetzung mit öffentlich aufgeworfenen kritischen Fragen allerdings eher ins „Hinterzimmer“ verlagern und ohne öffentliche Kontrolle führen zu wollen. Unseres Erachtens gibt es hierfür keine Rechtfertigung und auch kommunalrechtliche Gründe dürften dem entgegenzustehen.

Nichtöffentliches Gespräch mit ICF Karslruhe bereits morgen?

Wir haben uns daher am 15.07.2026 erneut an die Ausschussvorsitzende Bürgermeisterin Yvette Melchien und die Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses gewendet und um Rückmeldung gebeten, ob eine öffentliche Erörderung der aufgeworfenen Fragen erfolgen wird und, falls nicht, wie dies begründet wird. Eine Reaktion erhielten wir darauf bisher nicht.

Allerdings erreichten uns nun Hinweise, dass das nichtöffentliche Gespräch mit dem ICF Karlsruhe bereits morgen, am 20.07.2026, geführt werden solle. Ob diese Hinweise zutreffen, können wir nicht abschließend beurteilen. Wir haben uns vor diesem Hintergrund nun jedoch entschieden, unsere letzte E-Mail an Bürgermeisterin Melchien und den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe an dieser Stelle zu veröffentlichen:

Betreff: Re: Offener Brief zur geplanten Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Melchien,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 07.07.2026 auf unseren Offenen Brief zur beantragten Anerkennung der ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Sie die darin aufgeworfenen Fragen ernst nehmen und diesen weiter nachgehen möchten.

Inzwischen haben wir jedoch Sorge, dass die von Ihnen und der ICF angekündigten Gespräche mit dem Jugendhilfeausschuss offenbar nichtöffentlich stattfinden sollen. Die ICF Karlsruhe hat uns gegenüber die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen abgelehnt und auf die mit Ihnen bzw. dem Ausschuss geplanten Gespräche hingewiesen. Selbst die Beantwortung einfacher Fragen, bspw. ob ebenso wie laut öffentlich vom ICF München bekannt gemachten Grundsätzen, auch bei der ICF Karlsruhe queere Menschen von Leitungspositionen ausgeschlossen sind, wurden von der ICF Karlsruhe nicht beantwortet.

Sollte es zutreffen, dass die weiteren Gespräche mit der ICF Karlsruhe nichtöffentlich geführt werden sollen, haben wir hieran erhebliche – auch rechtliche – Bedenken.

Nach unserem Verständnis dient das angekündigte Gespräch nicht lediglich einem unverbindlichen Austausch, sondern der Erörterung der im Offenen Brief aufgeworfenen Fragen und damit der Vorbereitung der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über den Anerkennungsantrag nach § 75 SGB VIII. Es wäre damit Teil der Meinungs- und Willensbildung des Ausschusses in einer Angelegenheit von erheblichem öffentlichem Interesse.

Nach § 35 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind Sitzungen beschließender Ausschüsse grundsätzlich öffentlich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kommt nur in Betracht, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Dass diese Voraussetzungen für ein Gespräch über die Anerkennungsvoraussetzungen der ICF Karlsruhe, ihre fachliche Eignung oder die hierzu erhobenen Fragen vorliegen, vermögen wir derzeit nicht zu erkennen.

Hinzu kommt, dass der Jugendhilfeausschuss die Anerkennung der Kinder und Jugend ARCHE Karlsruhe e. V. in seiner Sitzung am 19. Februar 2025 öffentlich beraten und beschlossen hat. Die Antragstellerin wurde im öffentlichen Sitzungsteil angehört, die Verwaltung stellte den Sachverhalt öffentlich vor und der Ausschuss fasste seinen Beschluss ebenfalls öffentlich.

Bemerkenswert ist dabei, dass die damalige Verwaltungsvorlage – ebenso wie die aktuelle Vorlage zur ICF Karlsruhe – äußerst knapp gehalten war. Sie setzte sich (ebenfalls) nicht näher mit den einzelnen Anerkennungsvoraussetzungen des § 75 SGB VIII auseinander und enthielt keine vertiefte fachliche oder rechtliche Würdigung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Zudem wurden in der Vorlage aus unserer Sicht wesentliche tatsächliche Umstände nicht dargestellt. So ist Frau Sybille Beck nach unserem Kenntnisstand Vorsitzende der Kinder und Jugend ARCHE Karlsruhe e. V. und zugleich eine der Hauptpastorinnen der ICF Karlsruhe. Die ARCHE hat ihren Sitz an der Anschrift der ICF Karlsruhe. Darüber hinaus nutzt die ARCHE nach den auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen für Bewerbungen im Bundesfreiwilligendienst eine E-Mail-Adresse der ICF Karlsruhe und fordert Bewerberinnen und Bewerber auf, unter anderem einen Bericht über ihren „Weg mit Gott“ einzureichen. Diese Umstände hätten aus unserer Sicht zumindest Anlass gegeben, die tatsächlichen Beziehungen zwischen beiden Organisationen im Rahmen der damaligen Beschlussvorlage transparent darzustellen.

Gerade vor diesem Hintergrund erscheint es umso wichtiger, dass die nunmehr angekündigte vertiefte Erörterung der Anerkennungsvoraussetzungen der ICF Karlsruhe nicht außerhalb der Öffentlichkeit erfolgt. Wenn die Verwaltung aufgrund der vorgetragenen Einwendungen und der öffentlichen Diskussion eine weitergehende Prüfung für erforderlich hält und hierzu den Jugendhilfeausschuss gemeinsam mit der ICF Karlsruhe anhören möchte, sollte diese Erörterung aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses stattfinden. Andernfalls entstünde zumindest der Eindruck, dass ausgerechnet die inhaltliche Auseinandersetzung mit den entscheidungserheblichen Fragen der öffentlichen Kontrolle entzogen wird. Zudem scheint uns ein solches Vorgehen auch kommunalrechtlich unzulässig.

Wir möchten Sie daher höflich, aber nachdrücklich bitten, das angekündigte Gespräch – sofern keine konkreten gesetzlichen Gründe entgegenstehen – als öffentlichen Tagesordnungspunkt einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses durchzuführen und bitten um Rückmeldung dazu, wie Sie sich hierzu verhalten werden.

Sollte dennoch eine nichtöffentliche Durchführung beabsichtigt sein, bitten wir um Mitteilung,

  • auf welchen konkreten gesetzlichen Ausnahmetatbestand des § 35 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sich diese Entscheidung stützt,
  • welche schutzwürdigen Interessen aus Ihrer Sicht einen Ausschluss der Öffentlichkeit rechtfertigen,
  • weshalb die angekündigte Erörterung nicht im Rahmen einer öffentlichen Ausschusssitzung erfolgen soll, obwohl sie ersichtlich der Vorbereitung der Entscheidung über den Anerkennungsantrag dient, und
  • weshalb im Fall der ICF Karlsruhe von der Verfahrensweise abgewichen werden soll, die der Jugendhilfeausschuss bei der Anerkennung der Kinder und Jugend ARCHE Karlsruhe e. V. angewandt hat.

Wir sind überzeugt, dass ein transparentes und öffentlich nachvollziehbares Verfahren im Interesse aller Beteiligten liegt – der Stadt, des Jugendhilfeausschusses, der ICF Karlsruhe und der Öffentlichkeit gleichermaßen. Aus Transparenzgründen haben wir in dieser Mail die uns bekannten Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses mir ins Cc genommen – gerne kann diese Mail an weitere Mitglieder*innen des Ausschusses weitergeleitet werden.

Wir bedanken uns für Ihre Rückmeldung bis möglichst zum 17.07.2026.

Mit freundlichen Grüßen

FundiWatch


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