Gerichtsentscheidung: Misshandlungsvorwürfe und Kindeswohlgefährdung im „Haus SeeNest“ von Mission Freedom

Beschluss des Verwaltungsgericht Augsburg dokumentiert Erschütterndes

FundiWatch forderte die entsprechende Entscheidung beim Verwaltungsgericht Augsburg an. Der Inhalt des nun vorliegenden Beschlusses des Verwaltungsgericht Augsburg vom 13.04.2026 (Az. Au 3 S 26.987) schockiert uns zutiefst.

Deshalb beginnen wir diesen Text auch mit einer Triggerwarnung: Der Artikel behandelt schwere Vorwürfe der Misshandlung und Kindeswohlgefährdung in einer Einrichtung für traumatisierte Minderjährige, also an Kindern, die ohnehin bereits schwere Missbrauchs- und Gewalterfahrungen erlitten haben.

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Tätigkeitsverbot gegen die Heimleitung, Kinder in Obhut genommen – was sind die konkreten Vorwürfe?

Vor vier Wochen wurde bekannt, dass gegen die Heimaufsicht für die pädagogische Leitung des Haus Seenest im Allgäu ein Tätigkeitsverbot erlassen wurde. Die Einrichtung selbst wurde von der Himmelsstürmer Deutschland gGmbH betrieben, einer Tochtergesellschaft des bereits seit vielen Jahren umstrittenen Vereins Mission Freedom aus Hamburg.

Obwohl die Heimleitung nach dem Tätigkeitsverbot nicht weiter in der Einrichtung tätig sein durfte, wurden kurze Zeit später alle dort untergebrachten sechs Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren vom Jugendamt Oberallgäu in Obhut genommen.

Als Grund geben die Behörden „kindeswohlgefährdende Erziehungsmethoden“, insbesondere einen „unangemessenen Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen“ an. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Heimleitung aufgrund des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener.

Was konkret vorgefallen sein soll, war bisher hingegen nicht bekannt.

Einrichtung ging gerichtlich gegen Tätigkeitsverbot vor

Bekannt war lediglich, dass der sofortige Vollzug des Tätigkeitsverbots in einem Eilrechtsverfahren gerichtlich bestätigt wurde. Zunächst hieß es, die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig, weswegen die Behörden hierzu keine weiteren Angaben machten.

Mission Freedom selbst veröffentlichte am 02.05.2026 zu den Vorfällen eine Stellungnahme auf seiner Homepage. Darin werden die Vorwürfe bestritten und das Vorgehen der Behörden und ehemaliger Mitarbeitende – die die Vorfälle den Behörden meldeten – kritisiert. Laut Update vom 05.05.2026 wurde der Betrieb der Einrichtung aufgrund der „weiteren Entwicklungen“ eingestellt. Die Homepage der Himmelsstürmer Deutschland ist mittlerweile offline.

Wir haben daraufhin die Entscheidung bei Gericht angefordert. Deren Inhalt ist erschütternd.

Süddeutsche Zeitung und Bayerischer Rundfunk berichten über Gerichtsentscheidung: Waschlappen in den Mund, Chilipaste auf die Lippen, eingesperrt

Nun berichten auch die Süddeutsche Zeitung (Paywall) und der Bayerische Rundfunk (BR24) über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Demnach sollen Kinder teils gegen ihren Willen eingesperrt, festgehalten und – teils unter Anwendung des schmerzhaften Polizeigriffs – zu Boden gedrückt worden sein. Sie hätten sich Waschlappen in den Mund stopfen müssen, um nicht laut zu summen, sie seien in die Dusche gezerrt worden – ein Kind habe einen BH mit zwei Melonen darin tragen und ein Kind habe mit vollurinierter Kleidung seinen Arbeitsdienst verrichten müssen. Das Gericht spreche von teils „stigmatisierenden“, „demütigenden“ und „gesundheitsschädlichen“ Behandlungen.

Laut Süddeutsche Zeitung habe der Verein die Vorwürfe laut der Entscheidung teils pauschal bestritten, teils entgegnet, es handele sich um sogenannte „Skills“ zur traumapädagogischen Stabilisierung, die mit den Kindern erarbeitet worden seien. Das Gericht hätten diese Argumente allerdings nicht überzeugt. Die sofortige Vollziehbarkeit des Tätigkeitsverbots wurde bestätigt.

BR24 weist in seinem Bericht darauf hin, dass das ortsansässige Jugendamt Oberallgäu ihm gegenüber bereits bestätigt hatte, dass es in der Traumapädagogik tatsächlich Methoden gäbe, bei denen Betroffene in Extremsituationen mit starken Reizen geholfen werden solle. Im Fall des Haus SeeNest sei „der schmale Grat zwischen dem, was einem Kind helfe und dem, was ihm schade“, aus Sicht des Jugendamts jedoch in etlichen Fällen überschritten worden.

Tatsächlich kein Zusammenhang mit christlich-fundamentalistischer Ausrichtung von Mission Freedom?

Bislang teilten die Behörden mit, die weltanschauliche Ausrichtung des Trägers habe keinen Bezug zu den Inobhutnahmen gehabt.

Matthias Pöhl von FundiWatch hatte bereits während des damaligen Genehmigungsverfahrens für das Haus SeeNest in einer Recherche die Frage aufgeworfen, ob angesichts der erkennbar christlich-fundamentalistischen Ausrichtung von Mission Freedom sowie deren Gründerin und Vorsitzenden Gaby Wentland tatsächlich von einer Gewährleistung des Kindeswohls in der Einrichtung ausgegangen werden konnte.

Matthias gab der Süddeutschen Zeitung für den oben erwähnten Artikel ein Statement ab, dass dort in Auszügen zitiert wird. Wir veröffentlichen es hier in voller Länge (mit nachträglich ergänzten weiterführenden Verlinkungen):

„Gründerin und Vorsitzende von Mission Freedom Gaby Westland betrachtet sich in ihrer Arbeit als unmittelbar von Gott beauftragt und geleitet. Darin erkennt sie das Wirken übernatürlicher – auch dämonischer – Mächte. 

Welche Auswirkungen diese Vorstellungen auf den erschreckenden Umgang mit den Kindern im Haus SeeNest hatte, muss – wie es auch der Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) fordert – konkret und transparent aufgeklärt werden.

Das Haus SeeNest war für Wentland jedenfalls ein ‚Plan Gottes‘. Als die ersten Kinder aufgenommen wurden, beschrieb sie, dies sei so, als habe Gott ihr drei neue Babys geschenkt. Kritik am Verein und Wentland persönlich perlte in der Vergangenheit stets ab und geriet schnell in Vergessenheit. Wentland selbst sah im Nachgang öffentlicher Kritik den Satan am Werk, der ihre Arbeit zerstören wolle. Solche Aussagen zeigen, dass es Wentland an professioneller Distanz fehlt und das kann Auswirkung auf die Arbeitsweise nach sich ziehen.

So verlangten die Stellenausschreibungen für Haus SeeNest Bewerber*innen eine ‚persönliche Identifikation mit biblischen Glaubensgrundlagen‘ ab. Man warb um Mitarbeitende mit Begriffen wie ‚geistlicher Gemeinschaft‘. Zur Förderung kritischer Selbstreflexion ist aber gerade eine Diversität im Mitarbeitendenkreis hilfreich.  Vor Eröffnung von Haus SeeNest schrieb Wentland, wie wichtig das gemeinsame Gebet der Mitarbeitenden in den Einrichtungen sei, denn wer zusammen bete, bleibe zusammen. Daher werde in den Einrichtungen auch ’nur Gutes‘, ’nur Heiliges‘, nur was ‚auferbauend‘ ist, gesprochen.

Wenn Mission Freedom nun Vorwürfe gegen Whistleblower unter den Mitarbeitenden erhebt und kritisiert, dass diese nicht zuvor das Gespräch mit der Leitung gesucht haben, dann passt das genau in ein solches Denken und Handeln.“

Viele Fragen offen

Derzeit bleiben viele Fragen zum Haus SeeNest und der grundsätzlichen Bedeutung der Vorfälle dort für den Schutz des Kindeswohls in entsprechenden Einrichtungen noch offen.

Abgesehen davon, ob sich der Verdacht strafbarer Handlungen bestätigt, scheint derzeit (mehr denn je) fraglich, ob die Betriebserlaubnis für die Einrichtung tatsächlich hätte erteilt werden dürfen und ob die Vorfälle ordnungsgemäß gemeldet und gewürdigt wurden. Wie konnte es zwei Jahre dauern, bis es zur Schließung des Hauses kam?

Abzuwarten bleibt auch, ob die Vorgänge endlich Folgen für die Mitgliedschaft von Mission Freedom in der Diakonie Hamburg sowie im Netzwerkverein Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh) haben.

Festzuhalten ist, es sieht nicht danach aus: Gaby Wentland leitete jüngst zusammen mit Frank Heinrich von ggmh den Freiheit-Kongress im christlichen Gästezentrum Schönblick, über den wir hier in einer Beitragsreihe berichten. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn es existieren zahlreiche weitere Verflechtungen Wentlands mit dem Gebetshaus Hamburg, Gemeinsam für Hamburg und vielen weiteren charismatischen Gemeinden in Deutschland.Wir bleiben dran!

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