Stadtverwaltung Karlsruhe vertraut auf Eigenangaben und lässt zentrale Fragen zur Anerkennung der umstrittenen Freikirche ICF als Träger der freien Jugendhilfe offen
Am 7. Oktober 2026 soll der Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe über die Anerkennung des ICF Karlsruhe e. V. (International Christian Fellowship) als Träger der freien Jugendhilfe entscheiden. Damit erhielte die umstrittene evangelikale Freikirche einen bevorzugten Status in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Jugendhilfe und weitreichende Mitwirkungsmöglichkeiten, darunter auch Vorschlagsrechte für den Jugendhilfeausschuss.
Trotz der Kritik am internationalen ICF und erheblicher Zweifel an den Anerkennungsvoraussetzungen hält die Stadtverwaltung an ihrer Empfehlung fest. Für die Oktobersitzung hat sie im Wesentlichen dieselbe Vorlage veröffentlicht wie bereits im Juni. Weder die öffentliche Kritik noch der nichtöffentliche Austausch mit dem ICF oder ergänzende Erwägungen der Verwaltung finden darin erkennbar Niederschlag.
Auch die weitgehend ausweichenden Antworten der Stadtverwaltung auf einen ausführlichen Fragenkatalog von FundiWatch werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten. Die Antworten veröffentlichen wir hier.
Kurzfassung
Die Stadt Karlsruhe will das ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen. Die von FundiWatch ausgewerteten Unterlagen und Antworten der Verwaltung lassen jedoch zentrale Fragen offen:
- Die beim Vereinsregister beschaffte Satzung nennt als einzigen Vereinszweck die „Förderung der Religion“. Kinder- und Jugendarbeit dient danach der Verbreitung der „biblischen Botschaft“.
- Die Stadt stützte ihre Prüfung weitgehend auf Angaben des ICF und dessen Internetauftritt. Zusätzliche Unterlagen forderte sie nicht an; externe Fachstellen beteiligte sie ebenfalls nicht.
- Zum Schutz queerer und trans* Jugendlicher verlangte die Verwaltung keinerlei Konzepte, Richtlinien oder Erklärungen. Solche Unterlagen hält sie für die Anerkennung nicht für erforderlich.
- Fragen zu Heilungs- und Befreiungsangeboten, zum Schutzkonzept und zur Einbindung in das internationale ICF Movement bleiben weitgehend unbeantwortet.
- Während des Anerkennungsverfahrens änderte das ICF zentrale Teile seiner Website. Unter anderem verschwanden die erklärte Bindung an das ICF Zürich und zuletzt auch der Ehrenkodex für Mitarbeitende.
Trotz der öffentlichen Kritik und eines nichtöffentlichen Austauschs mit dem ICF legt die Stadt für die Abstimmung am 7. Oktober nahezu dieselbe knappe Beschlussvorlage vor wie bereits im Juni. Eine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit den offenen Fragen ist darin nicht erkennbar.
Eine umstrittene Freikirche
Wie berichtet, hat die umstrittene internationale Freikirche ICF (International Christian Fellowship) in Karlsruhe im Frühjahr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt.
Das ICF Karlsruhe ist Teil des aus dem ICF Zürich entstandenen ICF Movements. Das ICF Zürich wurde 1996 von Leo und Susanne Bigger gegründet, die das Movement und den Zürcher Standort auch heute noch leiten. Seither wurden zahlreiche ICFs – auch in Deutschland – gegründet, die formell regelmäßig als eigenständige Vereine agieren. Zwischen den Standorten herrscht eine enge Zusammenarbeit mit gemeinsamen Events und gegenseitigen Gastauftritten.

Insbesondere Leo Bigger und der Leiter des Münchener ICF, Tobias Teichen, fallen immer wieder mit besonders radikalen Äußerungen auf. Bigger bringt beispielsweise Krankheiten mit „Sünde“ in Verbindung und fällt immer wieder mit queerfeindlichen beziehungsweise konversionsnahen Aussagen auf. Das ICF München erklärt, dass queere Personen von Leitungsfunktionen ausgeschlossen sind, da Homosexualität nicht „dem biblischen Ideal“ entspreche. Teichen fordert, dass – potenziell lebensgefährliche – Angebote zur ‚Veränderung‘ der sexuellen Orientierung weiterhin erlaubt sein sollen, wenn diese ‚freiwillig‘ in Anspruch genommen werden.
Auch die Sektenberatungsstelle Infosekta aus der Schweiz beurteilt die Freikirche äußerst kritisch:
„Bei näherer Betrachtung der ICF zeigt sich, dass hinter der glitzernden und gewinnenden Oberfläche eine problematische Gruppe steht, die mittels einer dualistisch angelegten Lehre und subtilen Druckmitteln die Gläubigen an sich bindet.“
Bigger selbst bezeichnet Sekteninformationsstellen hingegen als „Gehilfen des Satans“.
Empfohlene Anerkennung und nichtöffentliche Gespräche
Die Verwaltung der Stadt Karlsruhe empfahl in einer äußerst knappen Sitzungsvorlage dennoch die Anerkennung des ICF Karlsruhe e.V. als Träger der freien Jugendhilfe. Weitere Unterlagen zur Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erhielten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nicht. Mit der Kritik am ICF setzt sich die Verwaltung in ihrer Vorlage mit keiner Silbe auseinander.
Die ursprünglich für den 19. Juni 2026 vorgesehene öffentliche Beschlussfassung wurde dann jedoch nach Kritik der Linksfraktion Karlsruhe und einem Offenen Brief von FundiWatch kurzfristig von der Tagesordnung genommen.Mittlerweile hat auch die Fraktion von Bündnis90/DieGrünen eine kritische Stellungnahme zu der geplanten Anerkennung veröfffentlicht.
Die Stadt bedankte sich für unsere Hinweise und erklärte, sie nehme diese „sehr ernst“. Unsere im Offenen Brief aufgeworfenen Fragen hingegen blieben zunächst unbeantwortet.
FundiWatch bat in den folgenden Wochen wiederholt um Auskunft: Erfüllt das ICF die gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen und hat die Stadt diese – was aus der Beschlussvorlage nicht hervorgeht – tatsächlich im Einzelnen geprüft? Wie erklärt die Stadt Auffälligkeiten im Verfahren? Und was hat sie angesichts der öffentlich dokumentierten problematischen Ausrichtung des ICF Karlsruhe und des internationalen ICF Movements geprüft? Die Antworten ließen wochenlang auf sich warten.
Auch das ICF Karlsruhe wollte unsere Fragen nicht beantworten und verwies auf einen bevorstehenden Austausch mit dem Jugendhilfeausschuss. Dazu hatte Bürgermeisterin und Ausschussvorsitzende Yvette Melchien die Ausschussmitglieder sowie Vertretungen des ICF und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Karlsruhe eingeladen.
Der „Austausch“ fand schließlich am 20. Juli statt. Die Öffentlichkeit musste draußen bleiben.
Kommunalaufsicht prüft das Vorgehen
Die Stadtverwaltung hält den nichtöffentlichen Austausch dennoch für unproblematisch. Solche Abstimmungen seien „üblich“; der Termin habe dem „informatorischen Austausch“ gedient. Ein Protokoll gebe es nicht. Die Fragen aus dem Offenen Brief von FundiWatch seien dort jedoch erörtert worden.
Doch warum wurden die von FundiWatch öffentlich aufgeworfenen Fragen nach der Kritik an einer öffentlich geplanten Beschlussfassung nichtöffentlich hinter verschlossenen Türen besprochen – und zwar mit dem antragstellenden ICF Karlsruhe? Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind nach der Gemeindeordnung grundsätzlich öffentlich.
FundiWatch hat deshalb beim Regierungspräsidium Karlsruhe eine kommunalaufsichtsrechtliche Prüfung angeregt. Das Regierungspräsidium teilte mit, es habe die Stadt zu einer Stellungnahme aufgefordert und werde diese nach ihrem Eingang prüfen. Eine Prüfung noch vor der geplanten Sitzung am 7. Oktober sei nicht zwingend erforderlich. Beschlüsse könnten auch nachträglich durch die Rechtsaufsicht beanstandet werden; es sei daher nicht zu befürchten, „dass irreversible Tatsachen geschaffen werden“.
Antworten, die neue Fragen aufwerfen
Erst nach einer förmlichen Presseanfrage vom 26. August erhielten wir Mitte September doch noch Antworten der Stadt Karlsruhe. Und die sind durchaus bemerkenswert.
Offenbar stützte sich die Stadt bei der Prüfung im Wesentlichen auf Angaben des ICF Karlsruhe. Zusätzliche Unterlagen forderte sie nicht an, externe Fachstellen beteiligte sie ebenfalls nicht. Zugleich spricht einiges dafür, dass sie zentrale Anerkennungsvoraussetzungen nicht ausreichend berücksichtigt hat. Dass die Verwaltung für die erneute Beratung nahezu unverändert an der bereits im Juni vorgelegten Begründung festhält, verstärkt diesen Eindruck.
Was hat die Stadt geprüft?
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist mit wichtigen Rechten verbunden. Anerkannte freie Träger wirken insbesondere an der Jugendhilfeplanung mit und können Personen für die Jugendhilfeausschüsse vorschlagen. Die Anerkennung ist daher keine Formalie. Sie begründet ein besonderes Vertrauensverhältnis zur öffentlichen Jugendhilfe.
Die gesetzlichen Vorgaben in § 75 des achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) stellen für eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe mehrere Voraussetzungen auf: Der Träger muss auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, gemeinnützige Ziele verfolgen, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Jugendhilfe leisten und eine Arbeit gewährleisten, die den Zielen des Grundgesetzes förderlich ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss die Anerkennung erteilt werden.
Die Stadt erklärte auf Anfrage von FundiWatch, sie habe die gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen anhand von „Vorgaben, Empfehlungen und Prüflisten des KVJS“ geprüft. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg teilte FundiWatch dagegen mit: „Der KVJS selbst stellt keine Prüflisten, Prüfbögen oder sonstige Arbeitshilfen den Jugendämtern zur Verfügung. Die Grundsätze zur Anerkennung entstammen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF).“ Die zuständige Behörde müsse den Sachverhalt selbst ermitteln; Umfang und Mittel der Prüfung lägen in ihrem pflichtgemäßen Ermessen.
Mission oder Jugendhilfe?
Nach den Grundsätzen für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII der Obersten Landesjugendbehörden vom 7. September 2016 können Vereinigungen nicht anerkannt werden, wenn sie außerhalb der Jugendhilfe liegende Ziele verfolgen. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn sich ein Teil ihrer Angebote an junge Menschen richtet. Ausgeschlossen sind demnach Vereinigungen, die überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dienen.
Wie FundiWatch im Offenen Brief bereits ausführlich dargelegt hat, bestehen erhebliche Zweifel, ob das ICF Karlsruhe diese Voraussetzungen erfüllt. Der Verein versteht sich vorrangig als Kirche. Auch seine Kinder- und Jugendangebote sind laut eigener Website stark auf Glaubensvermittlung, Mission und die Verbreitung der „biblischen Botschaft“ ausgerichtet. Bei „ICF Kids“ sollen Kinder „Jesus Christus als ihren besten Freund kennenlernen“. Schon Kleinkinder sollen einen „Schöpfergott“ und „Vater im Himmel“ kennenlernen. „ICF Youth“ soll junge Menschen dabei unterstützen, „Jesus ähnlicher“ zu werden.
In der Sitzungsvorlage für den ursprünglich am 19. Juni geplanten Beschluss stand dennoch kein Wort zu der entscheidenden Frage, ob die Jugendhilfe einen eigenständigen Schwerpunkt bildet oder lediglich Teil der religiös-missionarischen Gemeindearbeit ist.
Stadtverwaltung hält an Anerkennungsempfehlung fest
In ihrer Antwort an FundiWatch behauptete die Stadt später, sie habe dies bereits nach Eingang des Antrags im März geprüft. Grundlage seien die eingereichten Unterlagen und Erläuterungen auf der Website des ICF Karlsruhe gewesen. Zum Ergebnis verwies sie auf die Vorlage zur Sitzung am 7. Oktober.
Diese Vorlage ist inzwischen veröffentlicht. Sie dokumentiert das angekündigte Prüfungsergebnis jedoch nicht, sondern entspricht bis auf den Sitzungstermin der bereits im Juni vorgelegten Fassung. Die Stadt wiederholt ihre knappe Anerkennungsempfehlung, ohne die Kritik, den nichtöffentlichen Austausch vom 20. Juli oder ergänzende Erwägungen sichtbar zu verarbeiten.
Vor allem aber scheint die Stadt weiterhin den maßgeblichen Prüfungsmaßstab zu verkennen. Die Grundsätze schließen Vereinigungen aus, die überwiegend der Verbreitung einer Religion dienen. Die Stadt stellt dagegen darauf ab, dass das ICF nicht ausschließlich missionarische Ziele verfolge. Auf unsere Fragen zur missionarischen Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit antwortete sie, die Arbeit sei „christlich geprägt und an einem ganzheitlichen Menschenbild orientiert“; ein „rein missionarisches Ziel“ lasse sich daraus jedoch nicht ableiten.
Laut Satzung: Jugendarbeit als Mittel zur Missionierung
Schon dieser Maßstab entspricht nicht den bereits erwähnten Anerkennungsgrundsätzen. Hinzu kommt die Satzung des ICF Karlsruhe e.V., die FundiWatch beim Vereinsregister angefordert und am 03. September erhalten hat (vgl. hier). Den Ausschussmitgliedern wurde die Satzung nach unseren Informationen von der Verwaltung hingegen nicht zur Verfügung gestellt.
Dabei trifft die Satzung zum Zweck und zu den Zielen des ICF Karlsruhe e.V. eine eindeutige Aussage: Der einzige Zweck des ICF Karlsruhe ist demnach die „Förderung der Religion“. Kinder- und Jugendarbeit erscheint lediglich als eines von mehreren Mitteln, mit denen dieser Zweck durch „die Verbreitung und die Förderung der Verbreitung der biblischen Botschaft“ verwirklicht werden soll. Nach seiner eigenen Satzung ist die Kinder- und Jugendarbeit des ICF Karlsruhe e.V. also lediglich ein ‚Mittel zum Zweck‘ – nämlich zur Missionierung.
Das wurde auch in einem Gottesdienst im ICF Karlsruhe am 23. August 2026 deutlich. Prediger Jonas Günter erklärte während eines Spendenaufrufs:
„Wir investieren auch in Kinder- und Jugendarbeit, aber wir investieren nicht in einen sichtbaren Verein, sondern wir investieren in Gottes Königreich.“
So irritierend derartige Äußerungen wirken mögen: Auch Missionierung ist grundsätzlich von der Religionsfreiheit gedeckt. Sie stellt jedoch keine Jugendarbeit im Sinne der gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen dar.
Heilungs- und Befreiungsgebete in der Jugendarbeit?
Mögliche Folgen problematischer Angebote und Ideologien für Kinder und Jugendliche scheint die Stadt nicht geprüft zu haben.
Bei den vom ICF Karlsruhe e. V. angebotenen beziehungsweise beworbenen Formaten wie bspw. SOZO, Healing Rooms, prophetischem Gebet sowie Heilungs- und Befreiungsgebeten, denen ein ausgeprägter Glaube an übernatürliche und dämonische Mächte zu Grunde liegt, verweist die Stadt lediglich darauf, dass sie die Anerkennung ausschließlich anhand der gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen habe. Angesichts der erheblichen psychischen und gesundheitlichen Folgen, die derartige Angebote haben können, ist das eine bemerkenswerte Aussage.

Noch bemerkenswerter ist dies, wenn man berücksichtigt, dass der aus der umstrittenen Trump-nahen Freikirche Bethel Church stammende und mittlerweile auch in Deutschland verbreitete „SOZO Dienst“ neben der ‚Behandlung‘ schwerwiegender psychischer Krankheiten nach der Webseite der internationalen Leiterin Dawna de Silva auch zur „Befreiung von der Sünde der Homosexualität“ eingesetzt werden soll – eine ‚Behandlung‘, die in Deutschland (jedenfalls bei Minderjährigen) nach dem Konversionsbehandlungsschutzgesetz strafbar sein dürfte.
Ein Schutzkonzept nur für ICF Youth
Als konkrete Kinder- und Jugendangebote nennt die Stadt ICF Kids, ICF Youth, Kids-Camps und Summercamps. Auf die Frage nach Schutzkonzepten führt sie jedoch nur ein „Schutzkonzept des ICF Youth“ mit angeblichen Stand Juli 2025 an. Ob es auch für ICF Kids, Kinderfreizeiten, Camps und weitere Standorte des Vereins verbindlich gilt, beantwortet sie nicht.
Öffentlich auffindbar ist das Konzept nicht. Seine Standards und Beschwerdewege lassen sich daher nicht unabhängig prüfen. Die Stadt nennt Mitarbeitende sowie Gruppen- und Gesamtleitung als interne Anlaufstellen. Als externe Stellen führt sie Jugendamt, Kinderärzt*innen und Polizei auf. Eine niedrigschwellige, vom ICF unabhängige Ombuds- oder Fachbeschwerdestelle erwähnt sie nicht.
Schutz Queerer und trans* Jugendlicher für die Stadt kein Thema?
Im ICF Movement sind zahlreiche queerfeindliche Äußerungen und eine äußerst konservative Sexualethik dokumentiert. FundiWatch wollte daher wissen, welche Konzepte, Richtlinien oder Erklärungen des ICF Karlsruhe zum Umgang mit lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, intergeschlechtlichen und nichtbinären Kindern und Jugendlichen der Verwaltung vorliegen.
Bis vor Kurzem war ausgerechnet auf der Seite von „ICF Kids“ eine Broschüre des evangelikalen Beratungswerks Weißes Kreuz mit dem Titel „Mit Kindern über Sexualität reden“ verlinkt. Das Weiße Kreuz erkennt homosexuelle Beziehungen theologisch nicht als gleichwertig mit der Ehe zwischen Mann und Frau an und vertritt eine konservative Sexualethik. Das ICF München erklärt auf seiner Website ausdrücklich, dass sie von Leitungspersonen einen „Lebensstil“ erwartet, der „unsere Werte widerspiegelt und auf der biblisch-christlichen Lehre basiert„. Homosexualität wird als „nicht dem biblischen Ideal“ entsprechend beurteilt. Ob das auch im ICF Karlsruhe gilt, wollte das ICF uns nicht beantworten. In dem nichtöffentlichen Gespräch im Jugendhilfeausschuss sollen ihre Vertreter*innen jedenfalls ausweichend reagiert haben.
Welche Informationen hat also die Stadt zum Umgang mit queeren Jugendlichen angefordert? Ihre schlichte Antwort lautet: „Keine“.
Solche Unterlagen gehörten nicht zu den gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen. Auch die Empfehlungen und Leitfäden des KVJS enthielten
„keine gesonderte Prüfung zum Umgang mit der sexuellen Orientierung“.
§ 9 Nr. 3 SGB VIII verlangt hingegen ausdrücklich, bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern. Der KVJS bestätigte FundiWatch, dass diese Grundsätze bei der Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen zu berücksichtigen sind.
Arbeit im Sinne des Grundgesetzes?
Dazu passt nur schwer, dass die Stadt an anderer Stelle den Umgang mit sexueller Orientierung der Voraussetzung zuordnet, eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten – obwohl sie hierzu nach eigener Auskunft keinerlei Unterlagen angefordert hat.
Geprüft habe sie dies ausschließlich anhand der eingereichten Unterlagen und der Beschreibungen der Jugendarbeit auf der Website des ICF Karlsruhe. Ihr Ergebnis:
„Die Prüfung ergab keine Zweifel an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages und damit zur Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.“
Auf die bereits im Offenen Brief genannten theologischen und gesellschaftspolitischen Konzepte im Umfeld des ICF, die mit Pluralismus, Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und den Rechten junger Menschen kaum vereinbar erscheinen, geht die Stadt nicht ein. So predigte Leo Bigger etwa Ende vergangenen Jahres über das sogenannte „Seven Mountains Mandate“. Danach sollen Christ*innen berufen sein, die zentralen Gesellschaftsbereiche Regierung, Medien, Wirtschaft, Bildung, Kunst und Unterhaltung, Familie sowie Religion zu transformieren, um das „Reich Gottes“ auf der Erde auszubreiten.


Erst kürzlich trat Viktor Dreier von der Freikirche Move Church als Gastprediger im ICF Karlsruhe auf. Auf Instagram dokumentierte Dreier begeisterte Besuche mit seiner Familie bei der Trump-nahen Bethel Church im kalifornischen Redding. Kurz vor seinem Auftritt in Karlsruhe teilte er einen Beitrag des AfD-nahen Predigers Tobias Riemenschneider mit dem Titel „Tödlicher Feminismus“.
Selbstverständlich macht das die genannten Positionen nicht automatisch zu Positionen des ICF Karlsruhe. Es zeigt jedoch zumindest, wem die Gemeinde ihre Bühnen öffnet und auf welches Umfeld Kinder und Jugendliche treffen können, wenn sie dort Angebote wahrnehmen.
Prüfung mit Scheuklappen
Doch die Einbindung des ICF Karlsruhe in das internationale ICF Movement ließ die Stadtverwaltung offenbar weitgehend unberücksichtigt. Ihre Prüfung habe sich allein auf die Jugendarbeit des Karlsruher Vereins bezogen.
Gegenüber der Kontext Wochenzeitung erklärte die Stadt, die Hinweise von FundiWatch beträfen vor allem andere Standorte wie München und Zürich. Dass das nicht stimmt, lässt sich im Offenen Brief von FundiWatch nachlesen.
Im Zuge unserer Recherche hörten wir von verschiedenen Personen die Einschätzung, dass das ICF Karlsruhe nicht mit den besonders radikal auftretenden Standorten wie beispielsweise Zürich und München vergleichbar sei. In nichtöffentlichen Gesprächen soll das ICF Karlsruhe außerdem angedeutet haben, man sei da auch nicht mit allem einverstanden. Fragten wir allerdings näher nach, was das genau heißen sollte oder ob sich das ICF Karlsruhe klar von bestimmten Positionen anderer Standorte distanziert habe, konnte das nicht bestätigt werden. Belege für eine klare theologische oder ideologische Abgrenzung des ICF Karlsruhe von anderen ICF-Standorten im ICF Movement konnten wir bisher nicht finden.
Vermeintliche ökumenische Offenheit und das Megaevent „Weihnachten neu erleben“ scheinen dem ICF Karlsruhe ein positives Image zu verlehen
Für besonderes „Ansehen“ des ICF Karlsruhe scheint – zumindest im kirchlichen Bereich – auch die ökumenische Offenheit und dessen Engagement im Rahmen des Arbeitskreis Christlicher Kirchen (ACK) gesorgt zu haben. In Karlsruhe hat ihm das offenbar viele Türen geöffnet.
Ebenso genießt das vom ICF initiierte Event „Weihnachten neu erleben“, mit dem das ICF erhebliche Spendeneinnahmen für seine Aktivitäten erzielt, in der Stadt hohes Ansehen. Die Stadt beziehungsweise ihre Marketing- und Tourismusgesellschaften bewerben das Event prominent als besonderes Highlight der Karlsruher Weihnachtsstadt und als touristisch relevantes Show- und Kulturangebot. Bereits 2017 übernahm der damalige Karlsruher Bürgermeister Martin Lenz die Schirmherrschaft. Die letzte Veranstaltung 2025 fand offenbar unter Schirmherrschaft vom heutigen Ministerpräsidenten und CDU-Politiker Manuel Hagel statt – der ebenfalls immer wieder mit einer besonderen Nähe zu evangelikalen Akteur*innen auffällt.
Eine erkennbare Auseinandersetzung mit der ideologischen Ausrichtung des ICF fand in Karlsruhe hingegen bisher offenbar nicht statt.
Was das Leitungsehepaar Beck von gleichgeschlechtlichen Ehen hält: ‚Gott will das nicht‘
Das zeigte auch ein Gastauftritt des Karlsruher Leitungsehepaars Sibylle und Steffen Beck im ICF München aus dem Jahr 2021. Nach einer herzlichen Begrüßung und ausführlichem Lob für Tobias und Frauke Teichen predigten die Becks über die Frage „Haben Christen ein veraltetes Rollenverständnis?“.

Dabei verglichen die Becks die Unterscheidung von „Mann und Weib“ mit der Trennung von Licht und Finsternis, Himmel und Erde sowie Land und Wasser in der Schöpfungserzählung. Daraus leiteten sie einen besonderen Rang der Ehe zwischen „Mann und Frau“ ab.
Politische Bestrebungen, diese Ehe anderen Formen des Zusammenlebens gleichzustellen, beschrieb Sibylle Beck – für die eine Scheidung keine Option sein darf und die selbst behauptet, von ‚dämonischen Belastungen‘ befreit worden zu sein – als Aufhebung einer gottgewollten Ordnung.
Offenbar mit Blick auf die gleichgeschlechtliche Ehe sagte sie:
„Wir wissen nicht, ob das wirklich ein Fortschritt ist, und ich glaube es eben nicht, weil Gott hat es anders so gedacht.“
Im Arbeitspapier zu der Predigt ist von einer „Gender-Bewegung“ die Rede. Sie suggeriere „uns“, „dass es keinen Unterschied zwischen Männern und Frauen gibt“. Für Kleingruppen werden unter anderem folgende Fragen vorgeschlagen:
„Kann eine Frau alles machen, was auch ein Mann kann? Sollte sie das denn auch machen?“
„Gibt es Begabungen, die mehr weiblich oder mehr männlich sind? Sollte man diese bei kleinen Kindern fördern?“
„Ist es sinnvoll, Aufgabenbereiche anhand vom Geschlecht festzulegen?“
„Ist die besondere Stellung der Ehe zwischen Mann und Frau berechtigt?“
Im „Ehrenkodex“ für Mitarbeitende des ICF Karlsruhe heißt es außerdem:
„Wir pflegen einen gesunden und suchtfreien Lebensstil. Sexueller Sünde wirken wir aktiv und in Selbstverantwortung entgegen.“
Die Verbindung zum ‚Mutter-Standort‘ des ICF in Zürich unter Leitung von Leo Bigger wurde bis vor Kurzem auch auf der Webseite des ICF Karlsruhe klar benannt. Dort hieß es:
„Wir unterstellen und verpflichten uns dem Leitbild von ICF Zürich. Anvertraute Macht und Kompetenzen setzen wir verantwortungsbewusst ein und wirken Machtmissbrauch aktiv entgegen. Leo und Susanna Bigger leiten als Senior Pastors die Organisation und somit auch das Core-Team als deren Leitungsteam.“
Erst seit Kurzem ist diese Passage verschwunden.
ICF Karlsruhe ändert im laufenden Anerkennungsverfahren seinen Internetauftritt
Denn vor wenigen Wochen hat das ICF Karlsruhe zentrale Passagen seiner Website geändert. FundiWatch verglich eine am 6. September gesicherte Fassung mit dem Stand vom 23. September. Wann genau die Änderungen vorgenommen wurden, ist nicht bekannt.
Verschwunden ist ausgerechnet die Erklärung, man unterstelle und verpflichte sich dem Leitbild des ICF Zürich. Neu sind hingegen Bekenntnisse zu Demokratie, Vielfalt und theologischer Mäßigung. Das ICF Karlsruhe erklärt nun, Fundamentalismus und „unreflektiertem Biblizismus“ entgegenzuwirken – wobei offen bleibt, was ‚reflektierten‘ von ‚unreflektierten‘ Biblizismus unterscheiden soll.
Weiterhin heißt es nun, alle Menschen seien „unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung willkommen„. Was das konkret bedeutet und ob damit eine vollständige Gleichstellung auch bei Leitungsfunktionen verbunden ist, wird nicht erläutert.
Ein „Ehrenkodex“ für Mitarbeitende verschwindet?
Vor wenigen Tagen verschwand nun auch noch ein zuvor auf der Seite vorhandener „Ehrenkodex“ für Mitarbeitende. Eine Archivierung der Seite scheint nicht mehr möglich zu sein und ältere Versionen lassen sich offenbar nicht mehr abrufen. Nur in Google-Snippets ist derzeit noch ersichtlich, dass der „Ehrenkodex“ bis vor Kurzem noch auf der Webseite vorhanden war.
Andere ICF-Standorte wie beispielsweise das ICF Zürich verweisen weiterhin auf den Ehrenkodex, der durch das „Modesto Manifesto“ des US-Evangelikalen Billy Graham inspiriert worden sein soll. Ebenso wie bis vor Kurzem auf der Webseite des ICF Karlsruhe heißt es dort beispielsweise unter der Überschrift „Gesundheit und Sexualität“:
„Wir pflegen einen gesunden und suchtfreien Lebensstil. Sexueller Sünde wirken wir aktiv und in Selbstverantwortung entgegen.“
Nicht glaubhaft
Glaubhaft erscheinen die vorgenommenen Anpassungen demnach nicht wirklich. Zumal andere ICF-Standorte diese bisher nicht übernommen haben. Oder heißt das etwa, andere Standorte bekennen sich nicht in gleicher Weise zur freiheitlich demokratischen Grundordnung? Und unterstellt sich das ICF Karlsruhe plötzlich nicht mehr dem Leitbild des ICF Zürich, ohne sich hierzu öffentlich ausdrücklich zu positionieren?
Stattdessen scheinen die Anpassungen im Hinblick auf das laufende Anerkennungsverfahren in Karlsruhe vorgenommen worden zu sein. Dafür spricht auch eine Rückmeldung der KAL-Fraktion (Karlsruher Liste), die FundiWatch auf eine Anfrage erreichte. Auf Anfrage an die Vertreter*innen im Jugendhilfeausschuss, ob bzw welche Zusicherungen und Erklärungen das ICF Karlsruhe im Rahmen des nichtöffentlichen Austausches abgegeben hat, teilte die KAL-Fraktion mit:
„Zusicherung, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung ausgeschlossen oder diese in Frage gestellt würde, aber auch deutliche Positionierung zu einem sehr konservativen Familienbild; Zusicherung
eine entsprechende Stellungnahme auch auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.“
Eine eindeutige Zusicherung, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung ausgeschlossen oder diese in Frage gestellt würde, lässt sich hingegen auch aus den scheinbar hektisch vorgenommenen Anpassungen auf der Homepage nicht entnehmen. Dort heißt es nun:
„Bei uns sind alle Menschen willkommen; unabhängig von ihrer Herkunft, Konfession, Frömmigkeit, Lebensgeschichte, Weltanschauung, sexueller oder politischer Orientierung. Jeder kann dazu gehören und mitmachen. Wir distanzieren uns darum ausdrücklich von jeder Form der Diskriminierung. Unser Umgang miteinander ist geprägt von christlicher Nächstenliebe, Achtung und Wertschätzung.“
Homosexualität wird also ausgerechnet am ICF-Standort Karlsruhe nicht mehr als Sünde beurteilt? Queere Personen, die ihrer Sexualität entsprechend leben, dürfen dort künftig auch Leitungsfunktionen übernehmen? Lebensgefährliche Konversionsbehandlungen zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung werden entschieden abgelehnt? All das lässt sich diesen vagen und sicher mit Bedacht gewählten Formulierungen nicht entnehmen.
Das ist keine Jugendhilfe
Religiöse Träger sind nicht von der Jugendhilfe ausgeschlossen. Auch die Jugendhilfe soll die Pluralität und Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln. Das ist auch gut so.
Der christliche Hintergrund des ICF ist daher an sich nicht das Problem. Dort vertretene problematische Ideologien hingegen schon, insbesondere, wenn sie die Rechte von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen könnten.
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beinhaltet ein besonderes staatliches Vertrauensverhältnis. Jugendhilfeangebote anerkannter Träger dürfen daher nicht als „Missionierungsinstrument“ missbraucht werden.
Ein Verein, dessen einziger Zweck die Förderung der Religion ist und der Kinder- und Jugendarbeit lediglich als Mittel sieht, diesen Zweck zu verwirklichen, erfüllt die Anforderungen an professionelle Jugendhilfe daher nicht. Und er sollte auch nicht die Möglichkeit erhalten, an der Organisation der Jugendhilfe mitzuwirken.
Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Ansicht am 7. Oktober auch im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe durchsetzt.
