Unaufgeforderte Stellungnahme gegenüber der Expert*innenkommission zum ProstSchG (Zoe Luginsland)

Unser Mitglied Zoe Luginsland hat bei der Expert*innenkommission zum Prostituiertenschutzgesetz eine unaufgeforderte Stellungnahme eingereicht. Diese ordnet Jakob Drobniks Habilitationsschrift „Nordisches Modell und Menschenhandel“ kritisch ein und weist auf erhebliche wissenschaftliche Mängel des Dokuments hin. Drobnik trat vor Kurzem auch auf dem Freiheit-Kongress von Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh), Mission Freedom u.a. im christlichen Tagungshaus „Schönblick“ auf, worüber wir hier berichten.

Wir veröffentlichen die Stellungnahme von Zoe hier.

zu: Jakob Drobniks „Nordisches Modell und Menschenhandel“

Jakob Drobniks Habilitationsschrift in der katholischen Theologie Nordisches Modell und Menschenhandel entstand unter der Betreuung von Professor Elke Mack an der Universität Erfurt. Es handelt sich um einen Rechtsvergleich zum Umgang mit Menschenhandel in Schweden, Norwegen und Frankreich unter Einbeziehung einer theologisch-ethischen Perspektive. Empirische Daten wurden nicht erhoben, es werden allerdings empirische Studien anderer Autor*innen diskutiert. Die Schrift wurde parallel zum Abschlussbericht: Evaluation des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutions­gewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen im Juni 2025 veröffentlicht. Am Tag der Veröffentlichung des Abschlussberichts nahm das auftraggebende Ministerium nicht diesen, sondern Drobniks Habilitationsschrift entgegen. Dies verschaffte der Schrift einiges an Aufmerksamkeit. Die beiden sehr umfassenden Dokumente wurden wohl trotzdem wenig vollständig gelesen und viele entscheidenden Fragen, die in ihnen behandelt werden, wurden bislang wenig diskutiert:

Verfassungsrecht und Drobniks objektiver Begriff der Würde

Eine zentrale Position von Nordisches Modell und Menschenhandel ist sein objektiver Begriff der Würde. Diese Position baut auf dem Dokument Sexkauf – Eine rechtliche und rechtsethische Untersuchung der Prostitution aus dem Jahr 2023 von Elke Mack und Ulrich Rommelfanger auf, an der auch bereits Jakob Drobnik mitwirkte. Die zentrale These der Untersuchung war es, dass im Bereich Sexarbeit/Prostitution durch den Gesetzgeber keine Freiwilligkeit angenommen werden sollte und dass die Situation von Sexarbeiter*innen/Prostituierten prinzipiell gegen die Menschenwürde verstoße (Mack & Rommelfanger 2023). In Nordisches Modell und Menschenhandel schlägt sich diese Position insbesondere in der These nieder, dass mit der aktuellen Rechtslage in Deutschland, aber auch etwa in Schweden „objektive Kriterien“ fehlen würden, um Opfer von Menschenhandel zu identifizieren (Drobnik 2025: 36). Er problematisiert, dass die Opferidentifizierung oft von der „subjektiven Wahrnehmung des Opfers determiniert“ (Ebd.: 233) sei. An anderer Stelle führt er weiter aus, dass „Merkmale von Opfereigenschaften“ festzulegen seien, die unabhängig „von der Freiwilligkeit, dem Wissen und der Zustimmung des Opfers“ und von „eventuellen Freiwilligkeits- und Selbstbestimmungsbehauptungen (…) losgelöst“ (Ebd.: 243) sein sollten. Drobnik schlägt dafür die folgenden Kriterien vor:

1) direkte oder indirekte Fremdeinwirkung (-bestimmung) von Drittpersonen (Familienangehörige nicht ausgeschlossen)

2) ein persönliches (auch emotionales) und/oder wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis gegenüber Drittpersonen

3) Handlungsunfähigkeit im Zielland (aufgrund fehlender Sprachkenntnisse und Kenntnisse des Rechtssystems; fehlende Mittel)

4) mangelnde Bewegungsfreiheit (Freiheit, den Ort des Verbleibes jederzeit beliebig wechseln zu können; (hat die Person einen Pass u.dgl.?)

5) mangelnde Erwerbsfreiheit (kann die betroffene Person eigenständig über ihre Berufswahl jederzeit frei entscheiden und ggf. jederzeit einer anderen Tätigkeit nachgehen?)

6) Selbstentwicklungskriterien (Teilnahme an Schulungen, Berufsentwicklungsprogrammen, Nutzung des Internets u.dgl.);

7) Hier empfiehlt sich auch, einen psychologischen Fragebogen zur Ermittlung der Opfereigenschaft zu erstellen, der wirtschaftliche Verhältnisse bis hin zu Abhängigkeitsverhältnissen überprüft.(Ebd.: 244)

Drobnik argumentiert hier unter den genannten Bedingungen für einen Umgang, der einer Entmündigung von Sexarbeiter*innen/Prostituierten gleichkommt. Dies steht im deutlichen Widerspruch zur gültigen Rechtslage über rechtliche Betreuungen von Volljährigen, wie sie in § 1814 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Hier wird eine Krankheit oder Behinderung vorausgesetzt (Absatz 1) und das Bestellen einer Betreuer*in gegen den Willen des Volljährigen ausgeschlossen (Absatz 2). Nur wenn Volljährige ihren Willen nicht kundtun können, ist eine Bestellung ausnahmsweise auch ohne Willensbekundung zulässig. Die von Drobnik offenbar angedachte Abschreibung eines freien Willens für Sexarbeitende nach dem von ihm angesprochenen Kriterien, wäre mit dem vermeintlichen Schutz der Menschenwürde nicht zu rechtfertigen, sondern würde im Gegenteil einen eklatanten Verstoß gegen die Menschenwürde bedeuten, die jedem Menschen zusichert, Subjekt und nicht Objekt staatlichen Handelns zu sein.

Wissenschaftliche Methodik, Dunkelfeld und Stigma

Drobnik vermutet ein zentrales Argument gegen die Einführung einer an den Erfahrungen von Schweden, Norwegen und Frankreich orientierten Gesetzeslage in Deutschland, in dem für diesen Fall mutmaßlich zu erwartenden Problem eines wachsenden Dunkelfelds, dass sich dem Zugriff von Wissenschaft und staatlicher Regulation entziehen könnte. Drobnik betrachtet das Argument als widerlegt, da ein „Sexkaufverbot den Strafverfolgungsbehörden erweiterte Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten bei einem bestehenden Anfangsverdacht der Prostitutionsausübung verschaffen würde“ (Ebd.: 42). Als Beleg dafür zitiert er anekdotisch die Darstellungen des pensionierten Kriminalkommissars Helmut Sporer über seine Methoden der Überwachung von Sexarbeiter*innen/Prostituierten über deren Werbe-Maßnahmen (Ebd.: 43). Außerdem meint er, dass es in Norwegen „keine Hinweise auf ein vergrößertes Dunkelfeld oder erhöhte Gewalt gegen Prostituierte“ gäbe (Ebd.: 138). Diese Argumentation ist in sich unplausibel. Auch wenn man den Strafverfolgungsbehörden erweiterte Überwachungsmittel zugestehen würde, könnte dies den Verlust an Daten nicht ausgleichen, den ein Ende der Registrierungspflicht und der wissenschaftlichen Datenerhebung über niedrigschwellige Beratungsstellen der akzeptierenden sozialen Arbeit mit sich bringen würde. Die Anwendung von Überwachungsmitteln wie Vorratsdatenspeicherung, der Chat-Kontrolle und KI-Erkennungstechnologien, die Drobnik vorschlägt (Ebd.: 240f) sind zudem höchst invasiv und gesellschaftlich kontrovers.

Drobnik selbst zitiert eine Studie zur Evaluation der Einführung der Kundenkriminalisierung in Frankreich, die umfassende Anzeichen für die Entstehung eines entsprechenden Dunkelfelds zu dokumentieren scheint (Ebd.: 175). Aufgrund der wissenschaftlich unseriösen Zitierweise Drobniks (Links ohne Seitenzahlen bei Zitaten und ohne Abrufdatum), lässt sich dies jedoch nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand verifizieren. Allgemein nehmen im Buch anekdotale Evidenz aus Zeitungsberichten und persönlichen Gesprächen einen unverhältnismäßigen Anteil gegenüber wissenschaftlichen Studien ein. Teils werden Zahlen mit falschen Belegen übernommen. Die Schätzung von Sexarbeiter*innen im Interview einer Studie „andra specificerade (others specified, Übersetzung ZL): “The majority (99%) are cis men.” (Jämställdhetsmyndigheten 2021: 68) wird verfälschend als „Gleichwohl konstituieren männliche Erwerber einen Anteil von über 96 %, wobei diverse Studien sogar Quoten von über 99 % dokumentieren.“ wiedergegeben (Drobnik 2025: 50). Aus einer anekdotalen Schätzung von Einzelpersonen, wird ein wissenschaftlicher Konsens fingiert.

Der stärker theoretisch orientierte wissenschaftliche Diskurs zu Fragen von Sexarbeitsfeindlichkeit, Professionalität in der Sozialen Arbeit und der Wirkweise des gesellschaftlichen Stigmas um Sexarbeit wird nicht rezipiert. Stigma wird ausschließlich als eine erstrebenswerte „Stigmatisierung der Freier“ (Ebd.: 49) und als Motiv der Aussageverweigerung (Ebd.: 101) thematisiert, während der Zusammenhang einer Stigmatisierung von Sexarbeiter*innen und Sexkäufer*innen in Missachtung gegenteiliger Evidenz (Vuolajärvi 2022) geleugnet wird. Die Evaluation hat gezeigt, dass bereits unter dem gegenwärtigen Gesetz 60,7% der Befragten heimlich arbeiten (Bartsch et al. 2025: 563). Die Frage, wie sich dies nach einer Verschärfung der Gesetzeslage verändern könnte wäre höchst relevant und es ist nicht nachvollziehbar, warum sie bei Drobnik außenvor gelassen wurde.

Konklusion

Jakob Drobniks Nordisches Modell und Menschenhandel stellt einen autoritären und verfassungsrechtlich zweifelhaften Gegenentwurf zur Studie zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes dar. Methodisch wird zu einem unangemessenen Grad auf anekdotale Evidenz abgestellt, während die Ergebnisse von Studien keine angemessene Beachtung finden. Der wissenschaftliche Diskurs wird selektiv rezipiert. Die Zitationsweise ist unwissenschaftlich und Zahlen werden zum Teil verfälscht. Während das Buch einen hilfreichen Überblick zu medialen Debatten und gesetzlichen Entwicklungen in Schweden, Norwegen und Frankreich bietet, ist seine Perspektive von deutlichen Biases geprägt und es fehlen wichtige Faktoren für eine Gesamtbewertung. Den Mitgliedern der Expert*innenkommission wäre dementsprechend zu empfehlen das Buch kritisch und im Bewusstsein seiner Biases zu rezipieren.

Literaturverzeichnis

Drobnik, Jakob (2025): Nordisches Modell und Menschenhandel.

Mack, Elke/ Ulrich Rommelfanger (2023): Sexkauf. Baden-Baden: Nomos.

Bartsch, Tillmann/ Robert Küster/ Laura Treskow/ Isabel Henningsmeier/ Joachim Renzikowski (2025): Abschlussbericht. Evaluation des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen.

Vuolajärvi, Niina (2022): Criminalising the Sex Buyer: Experiences from the Nordic Region. Policy Brief 06/2022.

Jämställdhetsmyndigheten (2021): Prostitution och Människohandel. Rapport 2021:23.

Ein neues Projekt in Leipzig – Was hat es mit Yadira auf sich

In Leipzig öffnet gerade eine neue Beratungsstelle für „Menschen in der Prostitution“: Yadira. Es gibt bereits die niedrigschwellige Beratungsstelle mit einem Ansatz der anerkennenden Sozialen Arbeit: Die Fachberatungsstelle Leila der Aidshilfe Leipzig. Warum also eine zweite Beratungsstelle?

Wer steht hinter „Yadira“?

Yadira wird vom Verein The Justice Project (TJP) unter der Leitung von Justin Shrum betrieben. TJP betreibt in Karlsruhe bereits eine Beratungsstelle für „Menschen in der Prostitution“ (Mariposa) und eine für westafrikanische Betroffene von Menschenhandel (Oase). Der Verein hat laut seiner Satzung einen christlichen Hintergrund und stellt eine akzeptierende Soziale Arbeit in Aussicht. Diese soll einen „ganzheitlichen Ansatz, der den Menschen im christlichen Menschenbild von Geist, Körper und Seele betrachtet“ verfolgen. Was kann man sich darunter vorstellen?

Fragen an Leiter Justin Shrum

Das haben wir auch Justin Shrum von TJP gefragt. Seiner Antwort auf unsere Anfrage zufolge, ist der Verein „keine religiöse Organisation und verfolgt keinerlei missionarische Ziele“.

TJP stehe dem „Nordischen Modell“ „kritisch gegenüber“. Die Arbeit sei „menschenrechtsbasiert und richtet sich an alle Menschen der definierten Zielgruppe, unabhängig von Herkunft, rassistischer Zuschreibung, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, sozialer Lage, Religion, Behinderung oder Lebens- und Familienform.“ Shrum betont darüber hinaus, sein privates und öffentliches Lebens zu trennen:

„Persönlich bewegen meine Frau und ich uns wie viele Christ:innen in unterschiedlichen kirchlichen Zusammenhängen; das ist Teil unseres privaten Gemeindelebens und berührt die Unabhängigkeit, Arbeit und Ausrichtung von TJP nicht. Wichtig ist mir hierbei, meine private Person als gläubigen Menschen und studierten Theologen (M.A. London School of theology) von meiner Rolle als Vorstand von TJP sowie von der Arbeit des Vereins zu trennen.“

Ideologischer Hintergrund von Justin Shrum: TJP als Missionsprojekt?

Vergleichen wir Shrums Biografie und Social-Media-Posts mit diesem Statement, kommen an dieser Darstellung und der klaren Trennung von privater Religiosität und professioneller Arbeit erhebliche Zweifel auf.

Shrum wirbt auf zwei US-amerikanischen Websites evangelikaler internationaler Missionsorganisationen für Spenden für TJP und die eigene Arbeit, konkret beim World Outreach Center und bei der Dove Mission.

In der Gründungsphase der Beratungsstelle Oase äußerte Shrum sich darüber, dass Gott „sie“ (wahrscheinlich TJP) im Kampf gegen den Menschenhandel „installiert“ habe:

Quelle: https://www.facebook.com/100000357967541/posts/1646012922087291/

In einem theologischen Essay unter dem Titel „Integrative Theology Applied to the Use of African Traditional Religion and Voodoo Rituals in Cases of Nigerian Sex Trafficking“ und einer darauf aufbauenden Master-Arbeit  entwickelte Shrum parallel zum Entstehen der Beratungsstelle eine Art Ritual unter Anwendung des Bibel-Psalms 82, das Betroffenen von Menschenhandel, die aufgrund eines geleisteten Juju-Schwurs Angst vor der Rache bösartiger Gottheiten haben, die Übermacht des christlichen Gottes demonstrieren soll. In seinem Essay vergleicht er dieses Ritual mit bestimmten Formen des pfingstlich-charismatischen Exorzismus (hier nachzulesen).

Auf Facebook berichtet Shrum außerdem über seinen Glauben an die Heilung durch Handauflegen.

Quelle: https://www.facebook.com/100000357967541/posts/1348175885204331/

Auf die Frage, ob das Anti-Juju-Ritual in der Sozialen Arbeit des Vereins Anwendung finde, erhielten wir die folgende Antwort:

„Die in der Arbeit [gemeint ist die Masterarbeit, Anm. d. Verf.] vorgeschlagene Methode wird heute also nicht als internes Verfahren von TJP angewandt. Wir nehmen einen spezifischen, kultursensiblen Unterstützungsbedarf wahr und leiten auf Wunsch an eine dafür qualifizierte Stelle weiter.“

Allerdings liegt uns eine Päsentation zu einem bei der Akademie für Psychotherapie und Seelsorge gehaltenen Vortrag von TJP aus dem Jahr 2022 vor, in dem genau diese Methode vorgestellt wurde. Die betreffende Abrufseite ist auf der Homepage der Akademie mittlerweile gelöscht, über das Webarchiv allerdings weiterhin abrufbar.

„The Girl in Dirt“ – Die „Reinwaschung“ der „Prostituierten“

Die Gründung der Beratungsstelle Mariposa wurde durch die Veröffentlichung des Image-Video „The Girl in Dirt“ begleitet. Bilder von einer stereotyp dargestellte straßenbasierten Sexarbeiterin, die von einer Sozialarbeiterin/Missionarin angesprochen wird, werden darin mit Bildern einer von Schlamm überzogenen Frau parallelisiert, die „rein“gewaschen wird, während eine männliche Stimme zu den Tönen eines synthetischen Orchesters ein bizarres Gedicht vorträgt. Das Video hat erkennbar Züge eines Konversions-Narrativs.

 

Mehrmals repostete Shrum auf Facebook zustimmend Artikel der umstrittenen US-amerikanischen Anti-Sexarbeits-Organisation Exodus Cry, die sich u.a. für eine Kundenkriminalisierung in der Sexarbeit aussprechen. Exodus Cry steht der Mega-Church International House of Prayer Kansas (IHOP) des Antisemiten und Queerfeinds Mike Bickle nahe, der laut einem Aufarbeitungsbericht mindestens 17 Menschen sexuell missbraucht hat. Der Gründer von Exodus Cry Benjamin Nolot steht ebenfalls in der Kritik, weil er Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust verglich und sich gegen die Ehe für Alle in den USA einsetzte. Samantha Cole kritisierte die Organisation auch für ihr ambivalentes Verhältnis gegenüber militanten Neonazi-Organisationen.

Bevor Shrum nach Deutschland kam, wurde er in der F.I.R.E. – School of Ministry in Charlotte des queerfeindlichen Predigers Dr. Michael Brown ausgebildet, der der pfingstlich-charismatischen Denomination der Assemblies of God angehört und bereits als Shrum noch in Charlotte lebte Anhänger gegen einen lokalen Pride Marche mobilisierte.

Verbindungen zur Alive Church

Shrum predigt bis heute regelmäßig in der Alive Church in Karlsruhe. Die Gemeinde ist Teil des Bunds Freikirchlicher Pfingstgemeinden, der ebenfalls zur World Assemblies of God Fellowship gehört und der in seiner „Stellungnahme zur Homosexualität in Bibel, Gemeinde und Gesellschaft“ sowie in seiner „Stellungnahme zur Frage unterschiedlicher sexueller Identitäten – Transgender und Kirche“ klar queerfeindlich positioniert hat. TJP selbst unterhalte laut Shrum „keinerlei institutionelle Verbindungen zur AoG.“ Welche Verbindungen aber bestehen, bleibt offen. Auf der Website der Alive Church wird TJP jedenfalls als soziales Projekt verlinkt und es ist die Rede von einer „Unterstützung“.

Positionierung von TJP zur Kundenkriminalisierung (sog. Nordisches Modell) – Zweifel bleiben

Tatsächlich scheint sich die Positionierung des Vereins TJP zur Kundenkriminalisierung in der Sexarbeit von Shrums bereits erwähnten Äußerungen auf Facebook zu unterscheiden: Im TJP-Jahresbericht von 2018 ist die Rede von drei gleichwertigen Ansätzen: Dem Abolitionismus bzw. der „Abschaffung der Prostitution“, der „gegensätzliche“ Ansatz der „Rechte von Sexarbeitern“ sowie eines dritten Ansatzes, der sich auf die „Bekämpfung des kriminellen Menschenhandels“ beschränke, ohne sich generell zu Sexarbeit zu positionieren. Uns gegenüber teilte Shrum mit, dass TJP den Netzwerk-Verein Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh) (bei dem TJP zuvor seit 2016 Mitglied war) im Jahr 2023 verlassen zu haben, weil dieser sich von da an offiziell für eine Kundenkriminalisierung positionierte. Zudem unterscheidet TJP zwischen Menschenhandel und „Prostitution“, was bei vielen Befürworter*innen einer Kundenkriminalisierung nicht der Fall ist. Ob sich die (vermeintlich neutrale) Positionierung des Vereins tatsächlich mit den christlichen Werten Shrums deckt oder ob und wie seine persönlichen Einstellungen hierzu auf die Arbeit von TJP einwirken, bleibt für uns offen. Eine klare öffentliche Positionierung von TJP gegen eine Kundenkriminalisierung, wie beispielsweise von anderen großen Organisationen wie der Diakonie Deutschland, dem KOK oder Amnesty International konnten wir jedenfalls nicht finden.

Ein taktisches Schweigen könnte hier, auch angesichts einer fehlenden Distanzierung von früheren Äußerungen Shrums, durchaus eine plausible Erklärung sein.

Ob Leipzig mit der Beratungsstelle Yadira etwas Positives dazu gewinnt, scheint uns zumindest fragwürdig. Sicher ist, wir werden das Ganze weiter beobachten.

 

Kongress der Unfreiheit (Teil 2)

„Heftig zu erleben, was in so Fundikreisen abgeht, wenn die schon tagelang aufgewärmt sind…“

Vom 26.04. bis zum 29.04.2026 fand zum dritten Mal der sog. Freiheit-Kongress im christlichen Gästezentrum Schönblick statt.

In Teil 1 unserer Beitragsreihe zum Kongress haben wir vor allem den ersten Tag besprochen. In diesem Teil geht es um die weiteren Tage, über die uns unsere Beobachter*innen vor Ort berichteten.

Aber zuerst machen wir einen Schritt zurück:

Was ist eigentlich das Haus Schönblick?

Das Haus Schönblick – Christliches Gästezentrum Württemberg gilt als das größte christliche Gästezentrum in Deutschland.

Es beherbergt eine evangelische Gemeinde, das historische Gästehaus und das Kongresszentrum Forum, eine christliche Musikschule, ein Alten- und Pflegeheim und eine Seniorenwohnanlage sowie ein Café.

Quelle: schoenblick.de

Das Haus Schönblick gilt als Zentrum des schwäbischen Altpietismus, einer der größten evangelischen Strömungen in Baden-Württemberg. Träger des Schönblick ist „Die Apis. Evangelischer Gemeinschaftsverband Württemberg e.V.“.

Pietismus in Württemberg

Der Pietismus entstand im 17. Jahrhundert als Bewegung zur Vollendung der Reformation. Der Pietismus betont die Bedeutung der Bibel und eines lebendigen Glaubens, der zu einer innerlichen Wiedergeburt des Menschen führen und Alltag und Leben prägen soll.

In Württemberg erlangte der Pietismus als Frömmigkeitsbewegung eine besondere Bedeutung und hatte erheblichen Einfluss auf die dortige Gesellschaft. Eine wichtige Rolle spielten zum Beispiel frühe Mobilisierungen gegen das Rauchen und Trinken, gegen vermeintlich dekadente Kleidungsstile oder gegen Vergnügungen wie Tanz oder Kartenspiel. Besonders der Spätpietismus profilierte sich in der Spannung zur Aufklärung.

Im späten 19. Jahrhundert gewannen Einflüsse aus den evangelikalen Strömungen im angelsächsischen Bereich zunehmend an Bedeutung, etwa der Heiligungs- oder der Erweckungsbewegung. Der Pietismus importierte so teils Ideen wie die einer göttlichen Inspiration der Bibel, der Geisttaufe oder des Zungenredens.

Die Apis, der Schönblick & die Aktion Hoffnungsland

1857 schlossen sich Christ*innen aus verschiedenen evangelischen Gemeinschaftskreisen in Württemberg zum Altpietistischen Gemeinschaftsverband e.V. zusammen.

Der Altpietismus unterstützte zwar die biblizistischen Tendenzen. Er definierte sich zunächst jedoch in der Abgrenzung von charismatischen und emotional orientierte Ansätze, die man als Schwärmerei ansah. Nach und nach öffnete man sich dennoch für bestimmte charismatische Entwicklungen, wie die Lobpreis-Musik und einer allgemein stärker erlebnis-orientierten Gottesdienstkultur.

Die Aktion Hoffnungsland gGmbH bündelt als Bildungs- und Sozialwerk seit 2018 die zahlreichen diakonischen Initiativen der Apis und gehörte ebenfalls zu den Veranstaltenden des Freiheit-Kongresses.

Bis heute prägt der „schwäbische Pietismus“ die evangelische Landeskirche Württemberg. In der Evangelischen Landeskirche ist vor allem die Lebendige Gemeinde – die heute als Lebendige Gemeinde.ChristusBewegung in Württemberg e.V. auftritt – stark pietistisch geprägt. Sie schlägt aber auch Brücken zu anderen konservativen, charismatischen und evangelikalen Strömungen. Neben der Offenen Kirche stellt sie den größten Gesprächskreis (ähnlich einer Fraktion) in der demokratisch gewählten Landessynode. Die Lebendige Gemeinde vertritt in kirchen- und gesellschaftspolitischen Fragen häufig konservative bis kulturkämpferische Positionen und orientiert sich darin an Mobilisierungen des christlichen Nationalismus in den USA.

Neben dem auf vorgeblich auf Menschenhandel fokussierten Freiheit-Kongress, gibt es mit dem Leben.Würde Kongress einen Kongress der sogenannten Lebensschutzbewegung, den MUT-Kongress der Christen in der Wirtschaft, den Kongress Christenverfolgung heute und den Israelkongress.

Für den nächsten Kongress gegen Christenverfolgung sind auch Vertreter der Alliance Defending Freedom (ADF) angekündigt, einer christlich-nationalistischen, antifeministischen und queerfeindlichen Anwalts-Lobby-Organisation, die eine tragende Rolle für die strategische Prozessführung der MAGA-Bewegung spielt. Das European Parliamentary Forum for Sexual & Reproductive Rights ordnet die Organisation als religiös extremistisch ein und warnt vor ihrem zunehmenden Einfluss in Europa.

Auf dem letzten MUT-Kongress wurde das sogenannte 7-Mountain-Mandate diskutiert, eine herrschaftstheologische Prophezeiung, die sich auf die Johannesapokalypse bezieht und die bevorstehende Dominierung jedes Teilbereichs der Gesellschaft durch das Christentum verkündigt.

Der Israelkongress fokussiert sich traditionell auf die Missionierung von Jüd*innen im Kontext der Endzeit und auf die außenpolitische Unterstützung der israelischen Kriegspolitik.

Mit dem SCHÖ-Festival und Worship Generations existiert auch ein künstlerisch-kulturelles Programm.

Und damit zurück zum Freiheit-Kongress:

Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen und die Gefahren des Okkulten:

Die oberflächliche Seriosität, die den ersten Tag des Kongresses noch in Ansätzen prägte, verfliegt in den Folgetagen schnell.

Tabea Freitag (return – Fachstelle für Mediensucht)

Tabea Freitag spricht für return, einer sogenannten Fachstelle für Mediensucht. Mit ihrer Broschüre Fit for Love: Lehrmaterial für die Prävention von Pornokonsum und sexueller Gewalt, die sie auf dem Kongress präsentiert, ist sie in der aufsuchenden Schulsozialarbeit tätig.

Die Broschüre hatte sie bereits 2024 auf dem Symposium der Demo für Alle: Kinder im Visier von Porno, Trans und Co. in Stuttgart vorgestellt. Das von CitizenGo geförderte Symposium war geprägt von der Verschwörungserzählung einer planmäßigen Pädophilisierung der Gesellschaft als Teil derer auch Pornografie zu verstehen wäre.

Quelle: Screenshot Youtube, Demo für Alle, Vortrag vom 9.11.2024: „Fit for Love? Prävention von Pornokonsum und sexueller Gewalt“

Auf FundiWatch-Anfrage, ob Freitag mit der Kontextualisierung ihres Vortrags auf dem Symposium bei der Demo für Alle in den Kontext einer planmäßigen Pädophilisierung der Gesellschaft einverstanden ist, antwortet sie barsch und unterstellt uns eine „trickreiche Frage“, da der Begriff „Pädophilisierung“ nach „entsprechender Internetrecherche“ gar nicht existiere. Weiter teilt Freitag mit:

„Ich bitte um Verständnis, dass all diese offenen Fragen mich nicht ermutigen, Ihre seltsame, trickreiche Frage zu beantworten. Ich habe allen Grund, die Seriosität Ihrer Motive in Frage zu stellen.

Ich bin ausschließlich verantwortlich für die Inhalte meiner Vorträge, nicht für Presseerklärungen u.d.g. von Veranstaltern. Ich sehe von daher keinerlei Veranlassung, mich zu Ihrem Framing(!) von Einladung, Presseerklärung o.ä. Dritter zu äußern.“

In Schwäbisch Gmünd präsentiert Freitag neben einigen Folien zu ihrer Broschüre, wie uns unsere Beobachter*innen berichteten, obskure Folien über „Golems“, „Ekelzeugs“, „Digitale Deportation“, „Egosex“, „Instantbefriedigung“, „Totale Unterwerfung und Kontrolle“ (repräsentiert durch das „Ketzerhalsband“, auch als Choker bekannt), die „dunkle Triade“ und die „Pornotopia“ garniert mit Zitaten von Che Guevara und eines Holocaustüberlebenden.

Auch wenn viele Ideen unklar bleiben: Die Botschaft, Pornografie ist böse, bleibt hängen. Pornografie diene „Tätern, Narzissten, Machiavellisten, Sadisten und Psychopathen“.

Anna Schreiber (Psychotherapeutin)

Vermeintlich psychologisch informiert geht es weiter. Anna Schreiber, eine Psychotherapeutin aus Karlsruhe spricht über ihren „heiligen Weg“ des Ausstiegs aus der „Prostitution“ und über Möglichkeiten Frauen zu „retten“ und ihr Schweigen zu brechen.

Die zentrale These von Schreibers Vortragslautet: „Es gibt keine Prostitution ohne Dissoziation.“ Freiwilligkeit existiere nur als Mythos oder Illusion. Wenn jemand glaubt in der Sexarbeit freiwillig tätig zu sein, habe man es vermutlich mit einem „Täter-Introjekt“ zu tun: Einer inneren Stimme also, die sich die Rechtfertigungen und Beschimpfungen böswilliger Profiteure angeeignet habe, um Konfliktsituationen zu navigieren. Eigentlich spräche hier nicht eine Sexarbeiter*in über ihre Erfahrung, sondern Täter über den Körper eines Opfers, das die Kontrolle über sich selbst verloren hat.

In der Diskussion wird noch breit über die „kuriosen Sexualitäten“ diskutiert, die Aussteiger*innen entwickeln würden, um ihre schlechten Erfahrungen mit Männern zu bewältigen und was man als Sozialarbeiter*in dagegen tun könnte.

Für Schreibers Vortrag gibt es  schallende Standing Ovations.

Die Stimmung „steigt“…

„Heftig zu erleben, was in so Fundikreisen abgeht, wenn die schon tagelang aufgewärmt sind und sich gut gegenseitig reinsteigern…“

…so schildert es unsere Beobachter*in.

Um zu verstehen was hier passiert, hilft die Analyse-Kategorie der epistemischen Ungerechtigkeit weiter: Der Gedanke stammt aus der feministischen Philosophie und beschreibt Situationen, in denen es Personen unmöglich gemacht wird mit ihren Problemen und Bedürfnissen, gehört und verstanden zu werden.

Schreibers psychologisches Framework stellt ein Beispiel für epistemische Ungerechtigkeit dar, weil jede Äußerung einer Sexarbeiter*in, die Schreibers theoretischen Modell widerspricht zu einer Oberflächlichkeit oder Illusion erklärt werden kann, hinter der sich die Wahrheit, die nur die Psychologin kennt, verbirgt. Für Leute, die Schreibers Framework ernst nehmen, wirkt es suggestiv. Die Erfahrungen der Personen, die ihm nicht folgen macht es unsichtbar.

Besonders perfide ist dabei der Gegensatz von Schweigen und Sprechen. Jede Sexarbeiter*in, die sich konträr zu Schreibers Thesen äußert, „schweige“ demzufolge im Grunde noch, während nur die auf dem „heiligen Weg“ Gerettete wirklich ihr Schweigen breche. In der Wirkung diskrediert Schreiber so ihr nicht genehme Äußerungen von Sexarbeitenden.

Über Schreibers Absicht können wir nur spekulieren, doch es liegt nahe, dass Sexarbeiter*innen solche Werturteile über ihre Erfahrungen einschüchtern und verstummen lassen könnten.

Und dann: Ein Wunder!

Gegen Ende des Vortrags betritt dann eine Person die Bühne, die sich als Opfer ritueller organisierter Gewalt vorstellt.

Sie erklärt, dass sie nach dem Abschluss-Gottesdienst des letzten Kongresses zum ersten Mal seit vielen Jahren wieder auf eigenen Beinen die Stufen zur Bühne erklimmen und auf ihren Rollstuhl verzichten konnte (mehr dazu auch noch – in Kürze! – in Teil 3 unserer Serie).

Die Person berichtet über „höllische“ Erfahrungen mit ihrer Familie, Ärzten und einem „Kult“ und dankt für die Arbeit der Vereine CARA und Mission Freedom zu ritueller Gewalt.

Die Grenze zwischen dem Erfahrungsbericht einer Gewaltbetroffenen und einem Zeugnis im religiösen Sinne verschwimmt.

Exorzismen und Dämonen – Workshop CARA e.V.

In dem später folgenden Workshop von CARA e.V. (CARA steht für „Care Aout Ritual Abuse“) geht es mit genau diesen Themen weiter.

Was bei Schreiber noch als vage psychoanalytische Kategorie (Täter-Introjekt) vorkommt, wird dort erheblich zugespitzt und auch offener religiös interpretiert. Plötzlich ist, wie sich unsere Beobachter*in erinnert, auch die Rede von der Besessenheit durch Dämonen und der Bedeutung von Exorzismen.

Der Schweizer Verein CARA steht insbesondere seit einer Investigativ-Recherche des SRF schon seit längerem in der Kritik, Verschwörungserzählungen zu verbreiten und in die Therapie und Sozialarbeit zu tragen.

Eine Anfrage an CARA mit Bitte um Stellungnahme zu dem Workshop blieb bis zur Veröffentlichung dieses Beitrags unbeantwortet.

Ein Skandal muss draußen bleiben: Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bei Mission Freedom-Einrichtung ist kein Thema

Auch Mission Freedom e.V. – ebenfalls Mitveranstalter des Kongresses – steht in der Kritik.

https://fundiwatch.org/jugendamt-nimmt-kinder-aus-heim-in-obhut/

Erst am Freitag vor dem Kongress wurde bekannt, dass wenige Wochen zuvor im Haus SeeNest von Mission Freedom im Allgäu, alle sechs der dort untergebrachten Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen wurden. Als Grund führen die Behörden kindeswohlgefährdende Erziehungsmethoden und einen unangemessenen Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen an. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaften Ermittlungen wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener eingeleitet.

Die Ereignisse waren vermutlich der Grund, warum Gaby Wentland – Gründerin und Vorsitzende von Mission Freedom – bei dem Eröffnungsvortrag nicht wie geplant auf dem Podium auftrat. Sie saß im Publikum.

Einige Tage nach dem Kongress wurde bekannt, dass Gaby Wentland ihre Vorstandstätigkeit beim Mitveranstalter des Kongresses ggmh vor dem Hintergrund der Vorgänge im Haus SeeNest vorläufig ruhen lasse.

Die Vorfälle im Haus SeeNest blieben auf dem Freiheit-Kongress selbst hingegen unerwähnt.

Blinder Fleck

Eine Vorführung und Diskussion des Films „Blinder Fleck“ von Liz Wieskerstrauch wurde hingegen offenbar wie geplant von Inga Gerckens moderiert.

Gerckens ist ebenfalls für Mission Freedom tätig und Geschäftsführerin der Mission-Freedom-Tochtergesellschaft Himmelsstürmer Deutschland gGmbH, die das Haus SeeNest betreibt.

Die Zeit ging in einem Artikel (Paywall) der Geschichte eines offenbar auch im Film erwähnten Falls eines angeblich von ritueller Gewalt betroffenen Mädchens nach. Schon vorher hatte u.a. die Zeit zu dem Fall und der sich letztlich als unwahr herausgestellten Geschichte recherchiert. In dem Artikel ging die Zeit einer Spur nach, wonach Angehörige kurzzeitig fürchteten, ihre Mutter wolle das Mädchen im Haus SeeNest im Allgäu unterbringen. Bestätigen lies sich das nicht. Betrachtet man die Liste der Förderer des über Crowdfundig finanzierten Films findet man jedoch eine Reihe von Namen aus den Kreisen von ggmh und Teilnehmenden des Freiheit-Kongress.

Der Zeit-Artikel war zwischenzeitlich offline. Unter dem Artikel findet sich nun ein Hinweis auf eine rechtliche Auseinandersetzung, weswegen gewisse biographische Angaben zu dem Mädchen entfernt worden seien.

„Betroffenenschutz“ durch Hausverbot?

Obwohl solchen hochgradig kontroversen Organisationen beim Kongress eine Bühne geboten wird, wurde die Absage für die Teilnahme am Kongress und ein Hausverbot, die einem Mitglied von FundiWatch erteilt wurden mit dem Betroffenenschutz begründet.

In der betreffenden Absage-Mail nebst durch die Kongressleitung ausgesprochenen Hausverbot heißt es:

„Die Aufklärung und den Schutz vor geistlichem Missbrauch sehen wir uns ebenso verpflichtet wie dem Schutz vor sexueller Gewalt. Betroffenen aller Gewaltformen wollen wir einen geschützten Rahmen bieten. Dies gilt ausdrücklich auch für Betroffene von ritueller und organisierter Gewalt. Gerade diese Menschen erleben immer wieder, dass ihre Erfahrungen infrage gestellt oder relativiert werden. Umso wichtiger ist es uns, auch ihnen einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich sicher fühlen und offen sprechen können.

Diesem besonderen Schutzauftrag fühlen wir uns bei dieser Veranstaltung in besonderer Weise verpflichtet.“

Betroffenenschutz wird so instrumentalisiert, um Verschwörungserzählungen zu legitimieren und um so manche Organisation zu schützen, die ihre Klient*innen nachweislich gefährdet.

Der Kongress bietet radikalen und fundamentalistischen Kräften einen Anschein der Seriosität und einen Zugang zu Politik und zivilgesellschaftlichen Institutionen. Wenn man vor Ort ist verfliegt dieser Anschein schnell.

Teil 3: Der Kongress 2024 und was seither geschah

In unserem dritten Teil zum Freiheit-Kongress gehen wir näher auf den letzten Kongress im Jahr 2024 ein und welche Kontinuitäten wir beobachten.

Damals gab es FundiWatch noch nicht. Ein heutiges Gründungsmitglied war jedoch vor Ort und schildert in Teil 3 (erscheint in Kürze!) seine damaligen Eindrücke und Kontinuitäten zum diesjährigen Freiheit-Kongress. Dabei wird es auch um die Unterstützung des Kongresses durch mehrere Politiker*innen gehen.

Edit (18.07.2026): Vor Teil 3 waren wir übrigens in „Teil 2 1/2“ noch mit beim Podcast „Queerocracy Now!“, in dem wir mit eine*r unsere*r Beobachter*innen vor Ort über den Kongress berichten. Mehr dazu hier!

 

Im Kampf mit Babylon

Zum UN-Welttag der Sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar 2026 erschien online ein digitaler Tagungsband zum DISS Kolloquium vom November 2025 unter dem Titel: „Umkämpfte Gerechtigkeit – emanzipatorische Aufbrüche und linke Utopien in der Krise“.

Der ganze Tagungsband ist auf den Seiten des Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung (DISS) hier frei abrufbar. Am 15.05.2026 erscheint der Band zudem im Unrast-Verlag und kann dort bereits vorbestellt werden.

Auch Zoe Luginsland und Ruby Rebelde von FundiWatch haben einen Beitrag beigesteuert und ordnen in diesem Kontext historische Ereignisse christlicher Fürsorgearbeit (W.T. Steads ‚The Maiden Tribute to Modern Babylon“) und den aktuellen Fim „Blinder Fleck“ von Liz Wieskerstrauch ein:

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Im Kampf mit Babylon – Folgenreiche Erzählmotive aus weißer Frauenbewegung und christlicher Fürsorge

Für die Dominanz der politischen Rechten in der Gegenwart ist eine Offenheit für scheinbar unwahrscheinliche Koalitionen von herausragender Bedeutung. Ein wichtiges Element dafür ist die Nutzung von Mythen als vereinigender Bezugspunkt.

W.T. Steads ’The Maiden Tribute to Modern Babylon’ aus dem Jahr 1885 und die begleitende ‘Purity Campaign’ sind ein frühes Beispiel, wie ein scheinbar unwahrscheinliches Bündnis aus weißer Frauenbewegung und einer christlichen Fürsorge- und Wohlfahrtslandschaft Wirkmacht erlangen konnte.

Ähnliche Kampagnen lassen sich bis heute beobachten und spielen eine bedeutende Rolle in der Etablierung einer Mosaik-Rechten. Der Film ‘Blinder Fleck’ bietet dafür ein anschauliches Beispiel aus der Gegenwart.

In beiden Dokumenten finden sich Motive wie Rettung, gefügige Errettete und ein Panorama aus Sünde und Läuterung.

Im Beitrag kommen Zoe Luginsland und Ruby Rebelde zu folgender Einordnung:

„Wie im Falle des ersten Beispiels begleitet der Film die Debatte um eine konkrete Gesetzesreform und fungiert selbst als Element einer größeren Kampagne.

Für diese schließen sich auch hier verschiedene Akteur*innen mit ungleichen Interessen zu einem Bündnis zusammen, das seine Kraft aus Mythen speist. Daraus entsteht ein politisches Vorfeld der Rechten, indem sich Religion und Kulturkampf verschränken und das auch auf säkulare Milieus anziehend wirken kann.

Um die diskursive Dominanz der Rechten zu überwinden, wird es von entscheidender Bedeutung sein, Gegenstrategien zu entwickeln, die eine Solidarität jenseits der Mythen ermöglicht.“

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